Energieplanung

Ziel der langfristigen Energiepolitik des Kantons Zürich ist, ein gesundes Wirtschaftswachstum und einen hohen Lebensstandard bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt zu ermöglichen.

Kantonal

Die Energieplanung des Kantons ist Sache des Regierungsrates und ist im Bereich der Energieversorgung und -nutzung Entscheidungsgrundlage für Massnahmen der Raumplanung, Projektierung von Anlagen und Förderungs­massnahmen.

Der Kanton Zürich will die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Brenn- und Treibstoffe bis 2050 stark senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind fossile durch nichtfossile Energieträger zu ersetzen und die Energie effizient zu nutzen. Der Strom muss möglichst im Inland produziert werden. Diese Massnahmen tragen auch wesentlich zu einer ausreichenden, verlässlichen und preisgünstigen Versorgung bei.

Aufgabenfelder, Grundlagen

Die Kantone sind in erster Linie für energetische Massnahmen bzw. Vorgaben in den Bereichen Gebäude und Wärmeversorgung zuständig. Die Kantonsverfas­sung verlangt aber auch, dass der Kanton für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung sorgt (Art. 106 Abs. 3).

Die planerischen Festlegungen zur Wärme- und Stromversorgung sind im kantonalen Energieplan dargestellt. Weitere planerische Grundlagen sind ebenfalls im GIS-Browser des Kantons Zürich zu finden als auch auf dem Geoportal des Bundes. (Solarenergiekarte, GWR, Thermische Netze etc.)

Energieplanungsbericht 2022

Rahmenbedingungen

Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie stellt sich die Frage, wie die Stromversorgungssicherheit gewährleistet werden soll. Die Baudirektion arbeitet in Expertengremien des Bundes mit und bringt sich aktiv in die Suche nach praktikablen Lösungen ein. In Abstimmung mit den Beschlüssen der Schweizerischen Energiedirektoren-Konferenz sind zudem weitere Massnahmen vorgesehen, die besonders im Gebäudebereich die Energieeffizienz verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien weiter erhöhen. 

Kommunal

Energie in Gemeinden

Die Broschüre «Energie in Gemeinden» zeigt, welches die wichtigsten Arbeitsbereiche auf kommunaler Ebene sind. Der Heizkostenrechner dient zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit bei Anschlussverpflichtungen (nach § 295 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz).

Die GIS-Browser Karte «Kommunale Energieplanung» liefert einen gesamthaften Überblick über den aktuellen Stand der Energieplanungen und die nach neuem Geodatenmodell (siehe auch Kapitel weiter unten) ausgeschiedenenen Gebieten. Eine aktuelle Karte aller Gemeinden mit Label Energiestadt ist im Geoportal des Bundes zu finden. Die nachfolgende PDF-Datei zeigt eine Übersicht der einzelnen Gemeinden, die mit Gas versorgt sind.

Energieplanung

Gemeinden können im Rahmen einer durch den Kanton genehmigten Energieplanung Wärmeversorgungsgebiete ausscheiden, die besonders bei Massnahmen der Raumplanung als Entscheidungsgrundlage dienen (§ 7 Energiegesetz). Die Abteilung Energie der kantonalen Baudirektion unterstützt die Planung finanziell (bis 50% der externen Kosten), sofern sie im Sinne der kantonalen Energieplanung ist. Es ist ratsam, ein erfahrenes externes Büro für die Erstellung der Planung zu beauftragen. Die wichtigsten Arbeitsschritte sind:

  1. Offertbestellung (ggf. gemäss eines Pflichtenhefts) und Exekutivbeschluss zur Durchführung
  2. Subventionsgesuch an energiefoerderung@bd.zh.ch mit Exekutivbeschluss zur Durchführung und Offerte des Planungsbüros
  3. Erarbeitung und (fakultativ) Einreichung Entwurf zur Vorprüfung durch die Abteilung Energie
  4. Fertigstellung und Exekutivbeschluss zur Festsetzung
  5. Genehmigung durch die Baudirektion
  6. Rechnungsstellung an den Kanton

Weiter unten sind alle Informationen für Planungsfachleute zur Erstellung der Energieplanung mit kantonalem Geodatenmodell zu finden.

Machbarkeitsstudie Wärmeverbund

Mit einer Machbarkeitsstudie können Gemeinden eine Entscheidungsgrundlage über die Realisierbarkeit eines Verbundgebiets schaffen. Der Kanton subventioniert die Erstellung einer solchen Machbarkeitsstudie (50% der Studienkosten bis maximal Fr. 50'000.-), sofern diese in Abstimmung mit der Energieplanung erstellt wird. Wird in der Studie eine Realisierbarkeit des Wärmeverbunds festgestellt, ist das entsprechende Verbundgebiet zeitnah in einer überarbeiteten Energieplanung festzulegen. Die wichtigsten Arbeitsschritte sind:

  1. Erstellung Pflichtenheft
  2. Subventionsgesuch an energiefoerderung@bd.zh.ch mit Pflichtenheft und Offerte des Planungsbüros
  3. Erarbeitung und Einreichung der Machbarkeitsstudie
  4. Subventionsgesuch für die Erstellung einer neuen Energieplanung (sofern Verbundgebiet realisierbar)
  5. Rechnungsstellung an den Kanton

Grundlagen zur Erarbeitung von kommunalen Energieplanungen und Machbarkeitsstudien sind im GIS-Browser zu finden:

Kantonales Geodatenmodell

Der Kanton hat zusammen mit Gemeindebehörden und Planungsfachleuten ein einheitliches kantonales Geodatenmodell (KGDM) entwickelt, womit Gemeinden ihre bestehenden und zukünftigen kommunalen Energieplanungen auf dem kantonalen GIS-Browser darstellen können. Gemeinden, die ihre Planungen auf diese Weise veröffentlichen, profitieren von erhöhten Subventionsbeiträgen. Die Struktur der Daten ist dabei mit dem KGDM abzugleichen. Das Dokument «Umsetzung Kategorien» erläutert die Bedeutung und Wirkung der Festlegungen und Empfehlungen. Die Zip-Dateien enthalten vorgefertigte Geodatenbanken inklusive Umsetzungshilfen für unterschiedliche GIS-Programme, welche das Erarbeiten und Einreichen der Energieplanung erleichtern sollen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 42 66

Sekretariat


Bürozeiten


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7.30 bis 12.00 Uhr und
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E-Mail

energie@bd.zh.ch

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