Die kantonale Kulturförderung unterstützt alle Formen belletristischer Literatur: Epik, Lyrik, Dramatik, Comic, Bilderbuch, Spoken Word usw. Wir vergeben Unterstützungsbeiträge an Projekte und Veranstaltungen sowie Förderbeiträge an Autorinnen und Übersetzer.
Förderbereich Literatur
Unterstützungsinstrumente
Im Bereich Literatur unterstützen wir Kulturschaffende und Veranstaltende mit folgenden Instrumenten:
Vorteile:
- Druckkostenbeiträge
- Mehrjährige Förderung
- Projektbeiträge
- Werkbeiträge
- Werkbeiträge Übersetzung
- Anerkennungsbeiträge
Details zu den einzelnen Instrumenten werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.
Fachgruppe Literatur
Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Literatur der Kulturförderungskommission. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:
Vorteile:
- Christine Lötscher, Professorin für Populäre Literaturen und Medien an der Universität Zürich
- Michel Mettler, freischaffender Autor, Dozent und Musiker, Klingnau
- Christoph Steier, Dr., Literaturwissenschaftler an der Universität Zürich
- Lydia Zimmer, Literaturvermittlerin, Basel
Allgemeine Förderkriterien
Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:
Vorteile:
- Künstlerische Professionalität und Qualität
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
- Dringlichkeit und Motivation
- Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
- Organisatorische Sorgfalt
Spezifische Kriterien für transdisziplinäre Vorhaben:
Vorteile:
- künstlerischer Anteil am Vorhaben quantitativ angemessen und qualitativ überzeugend
- Thematik für heutiges Kulturschaffen bedeutsam
- kooperatives Miteinander und gegenseitige Befruchtung von jeweiliger Kunstsparte und kunstfremder Disziplin
Merkblatt
Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.
Gesuchseingabe
Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.
Druckkostenbeiträge
Mit Druckkostenbeiträgen unterstützt der Kanton Zürich belletristische Publikationen von Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Ebenfalls unterstützt werden belletristische Publikationen, die von Übersetzerinnen und Übersetzern mit Wohnsitz im Kanton Zürich ins Deutsche übertragen worden sind. Möglich sind auch Beiträge an Hörbuch-Projekte.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Literatur.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:
Vorteile:
- Eigenständigkeit in Ton und Stil, Stimmigkeit
- Professionelle Umsetzung (Lektorat, Korrektorat u.a.), realistische Kalkulation
- Relevanz, zu erwartende Resonanz in der Öffentlichkeit
- Literarischer Mehrwert
Nur Verlage können Gesuche um Druckkostenbeiträge einreichen. Nicht unterstützt werden Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag.
Verlangt wird das fertig lektorierte, korrigierte und abgesetzte Manuskript der geplanten Publikation (im PDF-Format).
Zur Eingabe zugelassen sind nur Texte in deutscher Sprache und Übersetzungen ins Deutsche. Ausnahmen bilden Publikationen von Texten in anderen Sprachen, deren Entstehung mit einem Werkbeitrag Literatur gefördert wurden oder Übersetzungen von deutschen Texten, die bereits mit einem Druckkostenbeitrag unterstützt wurden.
Die Gesuche müssen spätestens 2 Monate vor dem Drucktermin eingereicht werden.
Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission.
Mehrjährige Förderung
Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung werden regelmässig stattfindende Festivals, Reihen und Plattformen mit dreijährigen Förderbeiträgen unterstützt. 2026 werden die Beiträge für die Förderperiode 2027-29 vergeben.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Literatur.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
- Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
- Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Die Bedeutung des Kulturakteurs für die Kultur im Kanton. Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
- Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Institution strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
- Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden
- Zugelassen sind Literaturfestivals und -reihen sowie literarische Plattformen im Kanton Zürich von mindestens regionaler Ausstrahlung.
- Die Gesuchsteller:innen müssen über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen und können ein künstlerisches Konzept für 3 Jahre präsentieren.
- Die Festivals, Reihen und Plattformen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.
- Konzept: Rückblick auf bisherige Veranstaltungen; Ziele für die Weiterentwicklung; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan; beteiligte Personen; Motivation
- Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
- Finanzierungsplan
- Letzter aktueller Jahresbericht
- Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren
31. März 2026 (für die Förderperiode 2027-29)
Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Literatur).
Projektbeiträge
Mit Projektbeiträgen unterstützt die kantonale Kulturförderung qualitativ hochwertige Literaturfestivals und -reihen im Kanton Zürich mit regionaler Ausstrahlung. Vorausgesetzt wird, dass die Projekte mindestens drei Veranstaltungen beinhalten.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Literatur.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:
Vorteile:
- Bedeutung des Projekts für die kulturelle Vielfalt des Kantons Zürich, Mehrwert für die Zürcher Literaturlandschaft
- angemessene Honorierung der Kulturschaffenden (Honorarempfehlungen AdS)
Voraussetzung: Die Projekte beinhalten mindestens drei Veranstaltungen.
Das eingereichte Gesuch muss Informationen zu den folgenden Punkten beinhalten: Motivation, Beschrieb der Veranstaltungen, Programmpunkte, Terminplan, Kurzbiografien der beteiligten Personen, Budget und Finanzierungsplan
Verlangt werden die Bestätigungen der Veranstaltungsorte.
Gesuche um Projektbeiträge können an drei Terminen im Jahr eingereicht werden. Bitte wählen Sie einen Eingabetermin, der mindestens 3 Monate vor der ersten Veranstaltung lhres Projekts liegt:
- 28. Februar
- 30. Juni
- 31. Oktober
Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission.
Werkbeiträge
Ein Mal pro Jahr werden Werkbeiträge für Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind, an Autor:innen mit Wohnsitz im Kanton Zürich vergeben. Zugelassen sind literarische Projekte in allen Sprachen.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Literatur.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:
Vorteile:
- Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen
- Eigenständigkeit in Ton und Stil, rhetorische Mittel
- Erzählstruktur, Handlungsablauf, Figurenzeichnung, Dramaturgie
- Stimmigkeit, Originalität, Authentizität
- Literarischer Mehrwert
Gesuche können jeweils bis zum 30. April eingereicht werden.
- Nach einem negativen Bescheid ist es ausgeschlossen, sich in einem anderen Jahr mit der identischen Textprobe erneut um einen Werkbeitrag zu bewerben.
- Autor:innen, die vom Kanton Zürich einen Werkbeitrag erhalten haben, können im Folgejahr kein Gesuch um einen Werkbeitrag einreichen, sondern frühestens wieder nach zwei Jahren.
Die Gesuche werden von den Mitgliedern der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission beurteilt. Bei nicht deutschsprachigen Texten werden zudem Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Literaturexpertinnen und -experten der jeweiligen Sprachen beigezogen.
Die Beurteilung der eingereichten Manuskripte erfolgt anonym. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Textprobe von 30 Seiten (10-20 Seiten in den Sparten Lyrik, Comic und Bilderbuch).
Werkbeiträge Übersetzung
Ein Mal pro Jahr werden Werkbeiträge für Übersetzungsprojekte von belletristischen Texten vergeben.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Literatur.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:
Vorteile:
- Qualitative Beurteilung der Übersetzungsprobe (externes Gutachten)
- Literarische Relevanz der übersetzten Werke, literarischer Mehrwert
Ein Gesuch einreichen können Zürcher Übersetzerinnen und Übersetzer aller Sprachen. Bedingung für die Gesuchseingabe ist in der Regel ein Verlagsvertrag. Da sich der kantonale «Werkbeitrag Übersetzung» ausdrücklich auch an Einsteigerinnen und Einsteiger richtet, kann alternativ die Bestätigung des Originalverlags, dass die Übersetzungsrechte verfügbar sind, eingereicht werden, zusammen mit einer kurzen Beschreibung der bisherigen Abklärungen mit Verlagen.
Gesuche können jeweils bis zum 30. April eingereicht werden.
- Nach einem negativen Bescheid ist es ausgeschlossen, sich in einem anderen Jahr mit der identischen Übersetzungsprobe erneut um einen Werkbeitrag zu bewerben.
- Übersetzer:innen, die vom Kanton Zürich einen Werkbeitrag erhalten haben, können im Folgejahr kein Gesuch um einen Werkbeitrag einreichen, sondern frühestens wieder nach zwei Jahren.
Die Gesuche werden von den Mitgliedern der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission unter Beizug von Übersetzungsexpertinnen und -experten der jeweiligen Sprachen beurteilt.
Beurteilt wird anhand einer Übersetzungsprobe von 20-30 Seiten. Das entsprechende Original ist als PDF ebenfalls mitzuliefern.
Anerkennungsbeiträge
Der Kanton Zürich vergibt einmal jährlich Anerkennungsbeiträge für bereits publizierte belletristische Texte. Es können auch Anerkennungsbeiträge an Übersetzerinnen und Übersetzer für ihre Übertragungen ins Deutsche vergeben werden.
Für die Anerkennungsbeiträge Literatur besteht kein Gesuchsverfahren. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission. Gelesen werden sämtliche belletristischen Neuerscheinungen von Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Gesprochene Beiträge
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sämtliche Unterstützungsbeiträge sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Ihre Ansprechperson
für die Literatur ist
Claire Plassard.