Freiraumbeiträge

Freiraumbeiträge ermöglichen Kulturschaffenden die Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit ohne Produktionsdruck und fixe Aufführungstermine. Kulturschaffende aller Sparten können sich um einen Freiraumbeitrag bewerben. Anfang 2021 hat die Fachstelle Kultur dieses Förderinstrument gestärkt und mit zusätzlichen Mitteln versehen.

Förderbereich

Das Förderinstrument Freiraumbeitrag ist bewusst ergebnisoffen gehalten und hat nicht das Endprodukt, sondern dessen Entstehung, den kreativen Prozess im Blick. Es gibt freischaffenden Künstler:innen die Möglichkeit, an ausserordentlichen, künstlerischen Vorhaben zu arbeiten und den eigenen Schaffenshorizont zu erweitern. Mit dem Freiraumbeitrag können künstlerische Ideen konzipiert, neue Fertigkeiten erlernt, Recherchen durchgeführt oder Projektarbeiten angestossen und weitergetrieben werden, damit Kunstschaffende ihre Arbeit nachhaltig weiterentwickeln können. Erfahrungen, die sie dank dieser Unterstützung gewinnen, sollen die weitere künstlerische Praxis stützen und für das eigene Schaffen zukunftsweisende Impulse setzen. Ein überzeugender künstlerischer Leistungsausweis über eine längere Zeitdauer wird vorausgesetzt.  

Der Freiraumbeitrag wird personen- und nicht projektbezogen vergeben und kann in der gewohnten Umgebung als auch an definierten Zielorten umgesetzt werden. Eingabeberechtigt sind Zürcher Kulturschaffende (Wohnsitz im Kanton Zürich) aller Sparten sowie Personen aus den Arbeitsfeldern Vermittlung, Organisation und Produktionsleitung. Gesprochen werden Pauschalen von CHF 10'000, CHF 15'000 und CHF 20'000 für eine Zeitspanne von höchstens einem halben Jahr. Der Zeitpunkt und die Dauer sind frei wählbar, der Freiraumbeitrag soll aber möglichst zeitnah umgesetzt werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • künstlerische Qualität und Eigenständigkeit
  • Gewinn für künstlerische Weiterentwicklung
  • Dringlichkeit und Motivation für das Vorhaben
  • Professionalität und Verbindlichkeit der Planung

Für die Gesuchseingabe benötigen Sie folgende Unterlagen:  

Vorteile:

  • kurze und übersichtliche Darstellung des geplanten Vorhabens, der geplanten Recherche oder des freien künstlerischen Schaffens (max. 4 Seiten, Details im Merkblatt)              

Vorteile:

  • Lebenslauf (Details im Merkblatt)

Vorteile:

  • Dokumentation über das bisherige Schaffen (Details im Merkblatt)

Vorteile:

  • Budget 

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Eingabetermine

jeweils 31. März (Entscheid Anfang Mai)
jeweils 31. August (Entscheid Anfang Oktober)

Nicht berücksichtigt werden:

Vorteile:

  • Projekte und Produktionen, die durch Projektbeiträge der Fachstelle unterstützt werden können
  • bereits eingereichte Freiraumprojekte
  • berufliche Umschulungen und Ausbildungen
  • Recherchen und Reisen für ein konkretes Projekt
  • Freiraumbeitragsempfangende können erst nach 3 Jahren wieder ein Gesuch um einen Freiraumbeitrag einreichen.
  • Autor:innen können neue Buchprojekte bei den «Werkbeiträgen Literatur» einreichen. Bei den Freiraumbeiträgen im Bereich Literatur geht es um ausführliche Recherchen und Weiterentwicklungen, die mehrere literarische Arbeiten stützen und bereichern sollen.  

Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur unter Beizug von Expert:innen der Kulturförderungskommission.

Gesprochene Beiträge

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Sämtliche Unterstützungsbeiträge der letzten Jahre sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Erfahrungsberichte

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Kontakt

Fachstelle Kultur - Freiraum

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 14

Ihre Ansprechperson für
die Freiraumbeiträge ist
Tom Hellat.

E-Mail

tom.hellat@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: