Atelierstipendien

Für die Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit können sich Kulturschaffende aller Sparten für ein Atelierstipendium bewerben. Der Kanton Zürich hat Wohnateliers in Berlin und Paris.

Atelierstipendien

Inspiration schöpfen, sich neuen Einflüssen aussetzen, Netzwerke knüpfen und neue Projekte angehen: Ein Atelieraufenthalt stellt für Kulturschaffende eine entscheidende Phase ihrer künstlerischen Entwicklung dar.  

Förderbereich

Die beiden Wohnateliers in Berlin und Paris stehen Zürcher Kulturschaffenden aus allen Förderbereichen zur Verfügung. Sie können sich für einen Atelieraufenthalt von vier Monaten bewerben. Ein Atelierstipendium beinhaltet die kostenlose Nutzung des Wohnateliers. Zusätzlich dazu erhalten die Kulturschaffenden einen Lebenskostenbeitrag von 3'000 Franken. Die Aufenthalte sollen Vertiefung und Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit ermöglichen.

Vergeben werden die beiden Ateliers jeweils für Februar bis Mai, Juni bis September sowie Oktober bis Januar.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Leistungsausweis und Entwicklungspotenzial
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz des künstlerischen Werks
  • Dringlichkeit und Motivation: geplante künstlerische Tätigkeit, persönlicher und künstlerischer Bezug zu Berlin oder Paris, Mehrwert des Aufenthalts für künstlerische Weiterentwicklung
  • Organisatorische Sorgfalt, Verbindlichkeit der Planung

Der Eingabetermin für alle Zeitabschnitte ist jeweils der 30. September. Vergeben werden die Ateliers jeweils für die Zeitabschnitte Februar bis Mai, Juni bis September sowie Oktober bis Januar.  

Die Gesuchstellenden müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Die gleichzeitige Bewerbung für einen Aufenthalt in Paris und Berlin ist ausgeschlossen. Personen, die von der öffentlichen Hand oder von regelmässig subventionierten Institutionen angestellt sind, werden nicht berücksichtigt.

Die formale Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur, die fachliche zusammen mit Expert:innen der kantonalen Kulturförderungskommission.

Eingabetermin

30. September (Entscheid Mitte November)  

Für die Zeitabschnitte des Folgejahres:

  • Februar bis Mai
  • Juni bis September
  • Oktober bis Januar

Informationen zu den Ateliers

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Hauseingang 29, Einggang Atelier, links und rechts versprayte Wände
Atelier Berlin Quelle: zvg

Atelier Berlin nur bedingt für Musiker geeignet

Die Räume eigenen sich nur bedingt für Musikerinnen und Musiker, die auf regelmässiges Proben angewiesen sind, da das Atelier nicht über einen schallisolierten Proberaum verfügt. Ein schallgedämmtes Zimmer (siehe Grundriss, Zimmer 2.3) steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Verfügung, jedoch darf die Arbeit in den Nachbarateliers und Büros akustisch nicht gestört werden. Geeignete Proberäume müssen somit selbstständig ausserhalb des Atelierhauses gesucht werden.

Gesprochene Beiträge

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Die Vergabe sämtlicher Atelierstipendien der letzten Jahre sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Erfahrungsberichte

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nach Beendigung des Stipendiums fassen die Ateliergäste ihre Erfahrungen hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer künstlerischer Arbeit in einem Schlussbericht zusammen.

 

Nach Beendigung des Stipendiums fassen die Ateliergäste ihre Erfahrungen hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit in einem Schlussbericht zusammen.

Kontakt

Fachstelle Kultur - Atelier

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 88

Ihre Ansprechperson für
die Atelierstipendien ist
Claire Plassard.

E-Mail

claire.plassard@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: