Das bäuerliche Boden- und Pachtrecht regelt das Kaufen und Pachten von landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Kantone sind für den Vollzug zuständig.
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Bodenrecht
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gilt grundsätzlich überall ausserhalb von Bauzonen. Es enthält Bestimmungen für landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe.
- Ein Grundstück gilt als «landwirtschaftliches Grundstück», wenn es für die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung geeignet ist.
- Ein Landwirtschaftsbetrieb gilt als «landwirtschaftliches Gewerbe», wenn landwirtschaftliche Grundstücke, Bauten und Anlagen zur landwirtschaftlichen Produktion vorhanden sind und eine bestimmte Betriebsgrösse erreicht wird.
Weiter Informationen zum Thema Bodenrecht finden Sie hier:
Pachtrecht
Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) regelt den landwirtschaftlichen Pachtvertrag. Darin verpflichtet sich eine verpachtende Person, einer pachtenden Person gegen Bezahlung eines Pachtzinses ein Gewerbe oder ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Weiter Informationen zum Thema Pachtrecht finden Sie hier:
Weiterführende Informationen
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