Gefahrenkarte

Wo müssen wir mit Hochwasser, Hangmuren, Rutschungen oder Steinschlag rechnen? Wie oft kommen sie vor und wie intensiv können sie sein? Damit wir uns schützen können, braucht es aktuelle Gefahrenkarten.

Was ist eine Gefahrenkarte?

Synoptische Gefahrenkarte des Kantons Zürich
Ausschnitt der synoptischen Gefahrenkarte bei Bassersdorf. Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Bild «Synoptische Gefahrenkarte des Kantons Zürich» herunterladen

Gefahrenkarten geben Auskunft über die Stärke und Häufigkeit von Naturereignissen wie Hochwasser oder Massenbewegungen. Dargestellt sind Ereignisse, die statistisch betrachtet alle 30, 100 und 300 Jahre auftreten. 

Das AWEL ist zuständig für die Gefahrenkartierung. Die Anforderungen an die Gefahrenkarten sind im Pflichtenheft festgehalten.

Gefahrenkarten werden periodisch nachgeführt, damit aktuelle Gegebenheiten (z. B. zwischenzeitlich behobene Schwachstellen) korrekt abgebildet sind. Der Ablauf einer Revision ist im Revisionskonzept erläutert.

Umsetzung

Ist die Gefahrenkartierung abgeschlossen, folgt die Umsetzung durch die zuständige Gemeinde. Auf diese Weise können bestehende Risiken minimiert und zukünftige möglichst vermieden werden. 

  • Schriftliche Information von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Bevölkerung, die in Gefahrenzonen lebt 
  • Baurechtliche Umsetzung (z. B. Auflagen bei Baugesuchen und -bewilligungen)
  • Risikobasierte Massnahmenplanung und Umsetzung (auch Notfallplanung)
  • Raumplanerische Umsetzung (z. B. in Bau- und Zonenordnung und in Quartierplänen)

Der «Leitfaden Umsetzung» verschafft den Gemeindebehörden einen detaillierten Überblick über alle anfallenden Aufgaben und verweist auf weiterführende Hilfsmittel und Anleitungen.

Grundlagen

Nach der Umsetzung der Gefahrenkarte in der Gemeinde überprüft der Kanton, ob sich das Gefährdungsbild wesentlich verändert hat. Trifft dies zu, wird die Gefahrenkarte nachgeführt.

Die Gefahrenkarten werden durch Ingenieurbüros erstellt. Die Anforderungen an die Erstellung oder die Revision einer Gefahrenkarte sind in einem Pflichtenheft definiert. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Gefahrenkarten von vergleichbarer Qualität und Aussagekraft sind.

Seit 2017 haben alle Gemeinden im Kanton Zürich ihre eigene Gefahrenkarte.

Datenbezug

Der Kanton Zürich setzt sich für Open Data ein. Alle als Open Data deklarierten Geodatensätze stehen der Öffentlichkeit kostenlos zur freien Weiterverwendung zur Verfügung. Bei den Naturgefahren sind dies:

  • Gefahrenkarte
  • Wassertiefenkarte
  • Intensitäten Hochwasser
  • Intensitäten Massenbewegungen
  • Risikokarte
  • Hinweiskarte Oberflächenabfluss
  • Abflussprozesskarte

Für jede Gemeinde gibt es zudem einen Technischen Bericht zur Gefahrenkarte, welcher auch über den GIS-Browser heruntergeladen werden kann. Dasselbe gilt auch für die gemeindespezifische Schwachstellenkarte.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Planung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

+41 43 259 44 35

Kontaktperson Christian Schuler

E-Mail

christian.schuler@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: