Zusammenarbeit mit Gemeinden

Ausgesteuerte Personen oder Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung können an Beratungen im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen.

Stellensuchende ohne Anspruchsberechtigung

Neben den Beratungen im RAV können nichtanspruchsberechtigte Personen unter bestimmten Bedingungen an subventionierten Weiterbildungs- oder Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen. Die Programmkosten werden über EG-AVIG zu 50 Prozent von der Gemeinde und zu 50 Prozent vom Kanton getragen, sofern die Stellensuchenden bei der Sozialhilfe angemeldet sind.

Zusammenarbeit mit der Sozialhilfe

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Gemeldete Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe  können an Beratungen im RAV sowie an Weiterbildungs- und Beschäftigungsprogrammen über EG AVIG teilnehmen, sofern sie voll- oder teilerwerbsfähig und vermittlungsfähig sind.

Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich und die RAV in der Stadt Zürich bieten auf dem RAV gemeldeten Stellensuchenden eine Sozialberatung an. Diese Dienstleistung richtet sich nur an Stellensuchende, welche in der Stadt Zürich angemeldet sind und keine Sozialhilfe beziehen. Die Beratungen finden in den Räumlichkeiten der RAV statt. Termine können über die zuständige RAV-Personalberatung gebucht werden.

Sobald vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge über die nötigen Grundqualifikationen verfügen, müssen die Sozialhilfebehörden diese den RAV melden.

Nicht unter diese Meldepflicht fallen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, welche eine Ausbildung (z.B. eine Berufslehre) anstreben. Sie sind nicht den RAV zu melden.

Das Amt für Arbeit (AFA) entscheidet mit den Gemeinden zusammen, welche Programme subventioniert werden. Dazu gehören bestimmte Angebote des AFA sowie Programme der Sozialhilfe, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.  

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Arbeit - Bereich Arbeitsmarkt

Adresse

Walchestr. 19
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 26 97

E-Mail

arbeitsmarkt@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.afa@vd.zh.ch

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