EG AVIG Programm akkreditieren

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Bitte beachten Sie vor der Einreichung eines entsprechenden Akkreditierungsbegehrens folgende Voraussetzungen:

    • ein Programm muss einen minimalen Beschäftigungsumfang von 50 Prozent für die teilnehmende Person umfassen
    • das Programm muss auf die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sein
    • das Programm muss einen Qualifizierungsanteil beinhalten
    • das Programm muss auch für Teilnehmende aus anderen Gemeinden zugänglich sein
    • das Programm muss SVOAM-zertifiziert sein (ggf. ist auch eine andere vom AFA anerkannte Zertifizierungsstelle möglich)
  2. Ablauf der Akkreditierung

    • Die Gemeinde oder der Gemeindeverband schlagen einen neuen Programmanbieter vor.
    • Der Programmanbieter reicht bei der Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende (QuS) des AFA ein Gesuch zur Vorprüfung ein.
    • Eine Arbeitsgruppe entscheidet über die die Subventionierung des Programms im Rahmen von EG AVIG. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialkonferenz des Kantons Zürich, der Städte Zürich und Winterthur, dem kantonalen Sozialamt und dem AFA. 
  3. Entscheid und weiterer Ablauf

    Nach dem Entscheid der Arbeitsgruppe leitet die Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende des AFA diesen dem Gesuchsteller weiter und leitet die folgenden Schritte ein.

    Das Angebot wird anschliessend in der EG-AVIG Angebotsübersicht aufgeführt und kann verwendet werden.

Kontakt

Amt für Arbeit
Abteilung Qualifizierung für Stellensuchende

Lagerstrasse 107
8090 Zürich

Telefon: +41 43 259 46 46
E-Mail: qus@vd.zh.ch

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Amt für Arbeit - Qualifizierung für Stellensuchende

Adresse

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8004 Zürich
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