Ausgesteuerte oder Personen ohne ALV-Taggeldanspruch beim RAV anmelden

Anleitung

  1. Voraussetzung für eine Anmeldung

    • Die Person ist als Sozialhilfebezügerin oder Sozialhilfebezüger gemeldet.
    • Die Person hat mindestens eine Aufenthaltsbewilligung B.
    • Die Person hat realistische Chancen wieder im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten.
    • Die Person ist voll- oder teilerwerbsfähig.
    • Die Person hat keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosenentschädigung
  2. Unterlagen vorbereiten

    • Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Anmeldung
    • Füllen Sie das Koordinationsformular aus und lassen Sie es vom Stellensuchenden unterschreiben
    • Senden Sie das Koordinationsformular per E-Mail dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
  3. Anmeldung auf dem RAV

    Die stellensuchende Person soll sich mit einer Kopie des Koordinationsformulars persönlich beim zuständigen RAV anmelden.

    Sie soll nach Möglichkeit zusätzlich folgende Unterlagen zur Anmeldung beim RAV mitbringen:

    Vorteile:

    • amtlicher Ausweis
    • Kopie Sozialversicherungsausweis (falls nicht vorhanden: AHV-Ausweis oder Krankenkassenausweis)
    • Schweizer Staatsangehörige:
      Kopie des Schriftenempfangsscheins oder der Meldebestätigung der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung)
    • Ausländische Staatsangehörige:
      Kopie des Ausländerausweises (gilt als Wohnsitzbestätigung)
    • Kopie des letzten Arbeitsvertrages
    • Kopie des Kündigungsschreibens
    • Komplettes Bewerbungsdossier (aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
    • Ausgefüllte Liste «Persönliche Arbeitsbemühungen» der letzten drei Monate
       

    Die fallführende Stelle erhält vom RAV eine Rückmeldung über die Anmeldung.