Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist illegal und tritt in verschiedener Form auf. Arbeitnehmende und Arbeitgebende verstossen damit gegen das Gesetz. Der Kanton Zürich geht deshalb mit verschiedenen Instrumenten aktiv dagegen vor.

Schwarzarbeit ist illegal

Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte selbständige oder unselbständige Arbeit, bei deren Ausübung Arbeitgebende und Arbeitnehmende wichtige Rahmenbedingungen nicht berücksichtigen. Beide Seiten verstossen damit gegen das Gesetz. Aus diesem Grund gehen wir, konkret das Amt für Wirtschaft (AWI), aktiv gegen Schwarzarbeit vor.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit: In der Regel werden bei Schwarzarbeit:

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
  • keine Arbeitsbewilligungen eingeholt,
  • kein Lohn und kein Umsatz versteuert,
  • unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen und
  • keine Quellensteuer abgerechnet.

Wie Schwarzarbeit bekämpft wird

Das Bundesgesetz und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) legen die Möglichkeiten fest, wie Schwarzarbeit in der Schweiz koordiniert und wirksam bekämpft werden kann:

Vereinfacht anmelden und abrechnen

Dieses Verfahren erleichtert es den Arbeitgebenden, Angestellte mit einem kleineren Einkommen bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden anzumelden (z.B. Haushalthilfe). Die Anmeldung erfolgt online bei der AHV-Ausgleichskasse. In der Anmeldung enthalten sind :

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen in der Landwirtschaft
  • Quellensteuer
  • Unfallversicherung

Regelmässig kontrollieren

In jedem Kanton überprüft ein kantonales Kontrollorgan für Schwarzarbeit (KKO) den Arbeitsmarkt und deckt Fälle von Schwarzarbeit auf. Im Kanton Zürich nimmt das AWI mit dem KKO und der kantonalen Kontrollstelle Arbeitsmarkt diese Kontrollfunktion wahr.

Verdachtsfälle melden

Wer Hinweise darauf hat, dass jemand in seinem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, kann dies mit einem entsprechenden Formular melden. Auch wer vermutet, dass eine Person unrechtmässig Arbeitslosengelder bezieht, kann dies dem AWI mittteilen.

Datenaustausch

Das kantonale Kontrollorgan für Schwarzarbeit arbeitet mit anderen Behörden und Organisationen zusammen. Es koordiniert den Austausch von Informationen und Kontrollergebnissen der betroffenen Behörden und Organisationen und nimmt somit eine Drehscheibenfunktion wahr. Der Datenschutz bleibt dabei stets gewährleistet.

Sanktionen verhängen 

In den Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuergesetzen sind verschiedene Sanktionsmöglichkeiten für Schwarzarbeit vorgesehen. Das BGSA sieht zusätzliche Sanktionen vor: Arbeitgebende können vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen oder es können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden.

Ob und welche Sanktionen gemäss BGSA verhängt werden, entscheidet im Kanton Zürich das AWI.

Arbeit vereinfacht anmelden

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist eine administrative Erleichterung für alle, die jemanden mit geringem Einkommen beschäftigen (z.B. eine Reinigungs- oder Haushaltshilfe) oder die mehrere Angestellte haben mit einer kleineren jährlichen Gesamtlohnsumme.

Ausführliche Informationen zum vereinfachten Abrechnungsverfahren finden Sie hier:

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen, KKO

Telefon

+41 43 259 91 03

E-Mail

schwarzarbeit@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: