Betrieblicher Gesundheitsschutz

Der betriebliche Gesundheitsschutz zielt auf die angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen, damit die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht beeinträchtigt wird und deren Motivation sowie Arbeitsleistung gesteigert werden können. Arbeitgebende sind verpflichtet, der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden Sorge zu tragen.

Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsschutzes

Mit dem Aufkommen der Digitalisierung und Globalisierung, digitaler Arbeitsprozesse und flexibler Arbeitsmodelle haben sich die Arbeitswelt und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz grundlegend verändert. In den letzten Jahren ist die Zahl der Berufsunfälle und der berufsbedingten Krankheiten gesunken, während Fälle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen angestiegen sind.

Stress ist zu einer der Hauptursachen für die wachsende Zahl psychischer und körperlicher Gesundheitsbeschwerden geworden. Diese haben für die betroffenen Arbeitnehmenden sowie auch die Arbeitgebenden gravierende Folgen. Der betriebliche Gesundheitsschutz umfasst deshalb auch die Arbeits­platzgestaltung und Arbeitsorganisation und bezieht auch das soziale Arbeitsumfeld ein. Diese Merkmale der Arbeitssituation tragen wesentlich zur physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden bei.

Wie steht es heute um die betriebliche Gesundheit?

Stress am Arbeitsplatz

Der Stress am Arbeitsplatz hat deutlich zugenommen. 28,2 Prozent der Schweizer Erwerbstätigen erleben eine hohe psychische Belastung am Arbeitsplatz. Ihre arbeitsbezogenen Belastungen sind deutlich höher als ihre Ressourcen. Bei 45.5 Prozent der Erwerbstätigen ist das Gleichgewicht zwischen Belastungen und Ressourcen gefährdet. Mehr als 30 Prozent der Erwerbstätigen fühlen sich emotional erschöpft (Job-Stress-Index, 2022). 53 Prozent der Erwerbstätigen, die am Arbeitsplatz grossem Stress ausgesetzt sind und unter emotionaler Erschöpfung leiden, haben ein höheres Burnout-Risiko (Schweizerische Gesundheitsbefragung 2012-2022). Mittlerweile werden 52 Prozent der IV-Renten aufgrund einer psychischen Erkrankung zugesprochen (IV-Statistik 2023).

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Der betriebliche Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden ist volkswirt­schaftlich gesehen von grosser Bedeutung. Arbeitsbezogener Stress kostet die Schweizer Wirtschaft rund 6,5 Milliarden Franken pro Jahr (Job-Stress-Index, 2022). Für den einzelnen Betrieb sind Arbeitsausfälle eine Heraus­forderung und für die übrigen Mitarbeitenden eine zusätzliche Belastung. Die erfolgreiche Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes schafft eine attraktive Arbeitsumgebung und Organisationskultur. Mitarbeitende zeigen eine höhere Arbeitszufriedenheit, was wiederum zu einer gesteigerten Motivation, zur Unternehmensattraktivität und mehr Innovationskraft führt.

Themenfelder des betrieblichen Gesundheitsschutzes

Der betriebliche Gesundheitsschutz nimmt sich verschiedener Themenbereiche an.

Psychosoziale Risiken

Eine unzureichende Arbeitsorganisation, eine ungünstige Arbeitsumgebung oder ein wenig förderliches soziales Arbeitsumfeld können psychosoziale Risiken erschaffen. Diese können beispielsweise durch Zeitdruck, Stress am Arbeitsplatz, arbeitsbezogene Konflikte oder erhöhte Arbeitslast entstehen.

Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren

Die Arbeitsräume und die Umgebung des Arbeitsplatzes wirken sich auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit aus. Wichtig sind beispielsweise die bauliche Ausstattung und Beleuchtung sowie das thermische und akustische Klima. Sie müssen vom Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Ergonomie des Arbeitsplatzes

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie von Arbeitsgeräten und Hilfsmitteln soll Arbeitnehmende vor physischen Schäden schützen, dies auch bei langfristiger Tätigkeit.

Arbeits- und Ruhezeiten

Angemessene Arbeitspausen und ausgewogene Arbeits- und Ruhezeiten tragen wesentlich zur Sicherheit und zur physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden bei. Sie verhindern Unfälle und Übermüdung, ermöglichen ausreichende Erholung und stärken so die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden.

Schutzmassnahmen für schwangere und stillende Frauen

Schwangere und stillende Frauen müssen im Betrieb vor Gefährdungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Die betrieblichen Schutzmassnahmen gelten auch der Gesundheit des ungeborenen oder gestillten Kindes.

Sonderschutz für Jugendliche

Besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmenden regeln bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahrs den Schutz ihrer Gesundheit sowie ihrer physischen und psychischen Entwicklung. 

Gesetzliche Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden

Arbeitgebende sind aufgrund der rechtlichen Grundlagen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden verpflichtet. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch das Arbeitsinspektorat kontrol­liert. Ausserdem hat der Kanton Zürich die erste Fachstelle der Schweiz für betrieblichen Gesundheitsschutz etabliert. Die Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz unterstützt alle Unternehmen, die sich für die Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes interessieren.

Pflichten der Arbeitgebenden

Die Pflichten der Arbeitgebenden bezüglich der Arbeitsbedingungen zum Schutz der Arbeitnehmenden sind im Arbeitsgesetz (Artikel 6) festgelegt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Artikel 2) bestimmt als Grundsatz, dass Arbeitgebende alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen müssen, die zur Wahrung und Verbesserung des Schutzes der physischen und psychischen Gesundheit nötig sind. Zu diesen Massnahmen gehören auch ergonomisch gute Arbeitsbedingungen, die Vermeidung einer übermässig starken oder allzu einseitigen Beanspruchung und die geeignete Arbeits­organisation.

Pflichten der Arbeitnehmenden

Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Artikel 10) regelt auch die Pflichten der Arbeitnehmenden. Sie müssen die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf den Gesundheitsschutz befolgen.

Kommunikation und Dokumentation

Arbeitgebende sind laut der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verpflichtet, alle Arbeitnehmenden ausreichend und angemessen über die bei ihren Tätigkeiten möglichen physischen und psychischen Gefährdungen sowie über die Mass­nahmen des Gesundheitsschutzes zu informieren und anzuleiten (Artikel 5). Arbeitnehmende müssen über alle Fragen, die den Gesundheitsschutz betreffen, frühzeitig und umfassend angehört werden (Artikel 6). Die ASA-Systematik unterstreicht überdies, dass Arbeitnehmende über ihre Mitwirkungs­möglich­keiten und und Pflichten zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträch­tigun­gen informiert werden müssen (Punkt 3). Deshalb gilt es, mit geeigneten Strukturen und Kommunikationsmassnahmen sicherzustellen, dass alle Beteiligten stets auf dem Laufenden gehalten werden und aktiv mitwirken können.

Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz gibt Arbeitgebenden zudem vor, dass die Massnahmen des Gesundheitsschutzes in angemessenen Zeitabständen überprüft werden müssen (Artikel 3). Die systematische Ermittlung von Gesundheitsrisiken sowie die daraus resultierenden Massnahmen und Umsetzungsresultate sollen von Arbeitgebenden kontinuierlich dokumentiert werden. Sie schaffen sich damit wichtige Entscheidungsgrundlagen und können bei Bedarf den Nachweis über die Erfüllung ihrer Pflichten beim betrieblichen Gesundheitsschutz jederzeit erbringen.

Veranstaltungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Das Forum BGM Zürich fördert das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) im Kanton Zürich. Arbeitgebende können an regelmässigen Veranstaltungen wertvolle Informationen rund um das Thema betriebliches Gesundheitsmanagement sammeln.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz

Adresse

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8090 Zürich
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E-Mail

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