Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz können durch eine unzureichende Arbeitsorganisation, ungünstige Arbeitsumgebung oder ein wenig förderliches soziales Arbeitsumfeld entstehen. Sie können Mitarbeitende physisch und psychisch belasten, zu Erkrankungen und Arbeitsausfällen führen. Der betriebliche Gesundheitsschutz zielt auf die Minimierung solcher Risiken für Arbeitnehmende wie auch Arbeitgebende.
Was sind psychosoziale Risiken?
Derzeit stellen psychosoziale Risiken eine der grössten Herausforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die Arbeitswelt hat sich verändert und neue Gesundheitsrisiken geschaffen. Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt wie der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft oder die zunehmende Digitalisierung lassen darauf schliessen, dass der Druck und somit die psychosozialen Risiken in Zukunft noch zunehmen werden.
Herausforderungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Heute wird die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden zunehmend durch Stress, unzureichende Arbeitsorganisation, ungünstige Arbeitsplatzgestaltung oder arbeitsbezogene Konflikte beeinträchtigt.
Eine solche übermässige und längerdauernde Belastung kann zur Verringerung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie zu Erkrankungen der Arbeitnehmenden führen. Von den möglichen Auswirkungen psychosozialer Risiken sind auch die Arbeitgebenden betroffen. Arbeitsausfälle, Leistungs- und Qualitätseinbussen verringern die Produktivität und können dem Ruf des Unternehmens und seinem Ansehen als Arbeitgeber schaden.
Jedes Unternehmen kann von psychosozialen Risiken betroffen sein, unabhängig von der Betriebsgrösse oder der Branche. Die Risiken sind allerdings je nach Branche unterschiedlich ausgeprägt und können sich über die Zeit verändern.
Risiken arbeitsbedingter Beanspruchung für Körper und Psyche
Jede Tätigkeit und ihre Einbettung in die Arbeitsorganisation eines Betriebs beeinflussen die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden. Merkmale der Arbeitssituation wie Bewegungsabläufe bei der Arbeit, der Umfang der Arbeitslast oder auch die Zusammenarbeitskultur ergeben zusammengenommen die arbeitsbedingte Beanspruchung.
Je nach Art, Schwere und Dauer einer körperlichen oder mentalen Belastung, und je nach den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Arbeitnehmenden können aus dieser Beanspruchung gesundheitliche Risiken für Körper und Psyche entstehen.
Psychosoziale Risiken umfassen verschiedene Gefährdungspotenziale. So kann eine physische Fehlbelastung ebenso zur Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit führen wie die Wahrnehmung, die eigene Arbeitssituation nicht verändern zu können und der Belastung durch Über- oder Unterforderung ausgeliefert zu sein. Die von arbeitsbezogenen Anforderungen ausgehende Beanspruchung wird von Arbeitnehmenden in unterschiedlicher Weise als mehr oder weniger psychisch belastend wahrgenommen.
Definition
Psychosoziale Risken am Arbeitsplatz entstehen durch eine übermässige arbeitsbedingte physische oder psychische Beanspruchung, die sich aus unzureichender Arbeitsorganisation, ungünstiger Arbeitsumgebung und einem wenig förderlichen sozialen Arbeitsumfeld ergibt. Die Wahrnehmung der psychischen Belastung ist zudem auch abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Betroffenen. Psychosoziale Risiken können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Arbeitnehmenden und Effizienz- sowie Produktionseinbussen der arbeitgebenden Betriebe führen.
Gesundheitliche Gefährdungen
Zu den wichtigsten gesundheitlichen Gefährdungspotenzialen gehören körperliche und psychische Beschwerden. Die untenstehenden Aufzählungen sind nicht abschliessend.
Physische Auswirkungen:
- Erhöhter Puls oder Blutdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes, Magenprobleme
- Rückenschmerzen, Kopfschmerzen
- Schlafprobleme, körperliche Erschöpfung
Physische Auswirkungen:
- Konzentrationsstörungen, verringerte Arbeitszufriedenheit, Motivationsverlust
- geringe Erholungsfähigkeit (Nicht-Abschalten-Können), verschlechtertes Gesundheitsverhalten in Bezug auf Ernährung, Suchtmittel, Bewegungsmangel
- emotionale Erschöpfung, Burnout
- Rückzug, Depressionen oder Angsterkrankungen
Folgen für Betriebe
Psychosoziale Risiken betreffen nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern sind auch für die Arbeitgebenden spürbar – in Form von Leistungseinbussen, geringerer Innovationskraft, Personalausfällen, Krankheitskosten oder erhöhtem administrativem Aufwand.
Auch der Ruf eines Unternehmens kann durch viele Arbeitsausfälle und hohe Fluktuation Schaden nehmen. Fehlzeiten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen sind in der Regel länger als Fehlzeiten aufgrund anderer Ursachen. Für die Unternehmen und die Gesellschaft sind damit hohe Kosten und eine insgesamt schlechtere Unternehmensleistung verbunden.
Psychosoziales Risikomanagement
Ein proaktives psychosoziales Risikomanagement leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Es umfasst die Früherkennung von psychosozialen Risiken und ihrer Ursachen sowie die Einführung und Aufrechterhaltung adäquater Massnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Es empfiehlt sich, dieses Vorgehen konsequent zu planen und sich von externer Stelle beraten zu lassen.
Psychosoziale Risiken lassen sich ebenso systematisch angehen wie andere Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Kernelemente des Risikomanagements sind:
- Bekennen der Unternehmensleitung zum Schutz vor psychosozialen Risiken
- Gestaltung von Arbeitsaufgaben und -abläufen, die darauf ausgerichtet ist, psychische Fehlbelastungen zu vermeiden
- Vorkehrungen zum frühzeitigen Erkennen von Gefährdungen durch psychosoziale Risiken
- Mitwirkung der Mitarbeitenden, insbesondere bei der Evaluierung der Arbeitssituation und der Erarbeitung von erforderlichen Massnahmen
Früherkennung
Die Früherkennung von Risikoursachen kann gesundheitsschädigende Merkmale der Arbeitssituation rechtzeitig identifizieren, korrigieren und angemessene Schutzmassnahmen definieren. Checklisten zur Überprüfung bestehender Massnahmen und notwendiger Vorkehrungen geben einen ersten Überblick, zum Beispiel die Checkliste des SECO.
Merkmale der Arbeitssituation
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes muss der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung und dem sozialen Arbeitsumfeld als potenziellen Risikoverursachern stets Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Zeitdruck, wachsende Informationsdichte, Verlängerung der Arbeitszeit, zu wenige Pausen, erhöhte Arbeitslast, Unter- oder Überforderung, ständige Unterbrechungen, unklare Aufgabenstellungen, fehlender Handlungsspielraum und weitere Merkmale der organisatorischen Arbeitsgestaltung gefährden die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden. Eine gute Arbeitsorganisation schafft optimale Voraussetzungen für das Ausführen der Arbeitsaufgaben und bietet angemessene Erholungsmöglichkeiten.
Lärm, fehlende Ergonomie, schlechtes Raumklima, Zugluft, mangelnde Beleuchtung, Gerüche oder fehlende Sicht ins Freie, mangelhafte oder fehlende Aufenthaltsräume und weitere Umgebungsfaktoren der Arbeitserfüllung können Arbeitnehmende körperlich und psychisch stark belasten. Eine optimale Arbeitsplatzgestaltung verhindert oder verringert die wichtigsten Belastungen und ermöglicht störungsfreies Arbeiten.
Zwischenmenschliche Spannungen am Arbeitsplatz, kommunikative Probleme, mangelnde Wertschätzung, unzureichend qualifizierte Führungskräfte, Vernachlässigung der Fürsorgepflicht durch Vorgesetzte, geringe Toleranz und Fehlerkultur, technische Überwachung am Arbeitsplatz, fehlende Bereitschaft für die Klärung von Unstimmigkeiten, Mobbing, Isolation, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und weitere Auswirkungen eines ungünstigen sozialen Arbeitsumfelds verschlechtern das Arbeitsklima. Eine anerkennende und unterstützende Betriebskultur kann ein förderliches soziales Miteinander schaffen.
Durch ein positives psychosoziales Umfeld werden die Leistungsfähigkeit und die persönliche Entwicklung sowie das psychische und physische Wohlbefinden der Beschäftigten gefördert. Davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern auch die Arbeitgebenden. Ein förderliches soziales Arbeitsumfeld steigert die Effizienz und Produktivität sowie Kreativität und Innovationskraft im Unternehmen.
Gesetzliche Pflichten der Arbeitgebenden
Das Arbeitsgesetz (Artikel 6) und die dazugehörige Verordnung 3 (Artikel 2) enthalten mehrere Bestimmungen zum Schutz vor psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dies umfasst auch Massnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit.
Gemäss Obligationenrecht (Artikel 328) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu achten und zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen, die durch die Arbeit verursacht werden könnten.
Die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung eines systematischen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements. Dabei müssen auch psychosoziale Risiken bewertet und Massnahmen zu deren Vermeidung ergriffen werden.
Hilfreiche Publikationen und Checklisten des SECO
- Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz
- Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz - Informationen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
- Checkliste - Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz
- Mobbing und andere Belästigungen - Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz
- Checkliste - Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz
- Erschöpfung frühzeitig erkennen - Burnout vorbeugen
- Leitfaden für Unternehmen - Trauer in der Arbeitswelt
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Checkliste - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Checkliste - Technische Überwachung am Arbeitsplatz
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)
- Wegleitungen zur ArGV 3
- Obligationenrecht - Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Artikel 328)
- Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS Richtlinie Nr. 6508)
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Amt für Wirtschaft und Arbeit - Fachstelle Betrieblicher Gesundheitsschutz