Löschung von Anmerkungen beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Bevor Sie einen Antrag auf Löschung von Anmerkungen einreichen, informieren Sie sich bitte hier über die entsprechenden Voraussetzungen und Konsequenzen:
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Dokumente vorbereiten
Füllen Sie das Formular «Bodenrechtsgesuch» aus und wählen Sie dabei unter Abschnitt 2.11 - 2.16 die zutreffende Löschung von grundbuchlichen Anmerkungen aus
Füllen Sie ausserdem die für Sie zutreffende Beilage zum Bodenrechtsgesuch aus:
- Falls eine natürliche Person Eigentümerin ist und ein landwirtschaftliches Gewerbe betroffen ist:
- Falls eine natürliche Person Eigentümerin ist und kein landwirtschaftliches Gewerbe betroffen ist:
- Falls eine Erbengemeinschaft Eigentümerin ist:
- Falls eine juristische Person Eigentümerin ist:
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Antrag einreichen
Reichen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post ein an:
Abteilung Landwirtschaft
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Kontakt
+41 43 259 27 56
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr