Tanz & Theater

Die kantonale Kulturförderung unterstützt Tanz- und Theaterschaffende sowie ausgewählte Tanz- und Theaterfestivals. Gefördert werden so die Erarbeitung von neuen Produktionen, deren Aufführung und Vermittlung.

Förderbereich Tanz & Theater

Unterstützungsinstrumente

Im Bereich Tanz & Theater unterstützen wir Kulturschaffende mit folgenden Instrumenten:  

Vorteile:

  • Projektbeiträge
  • Mehrjährige Gruppenförderung
  • Mehrjährige Förderung Veranstaltungen
  • Aufführungsbeiträge  

Details zu den einzelnen Instrumente werden weiter unten und im Merkblatt ausgeführt.

Fachgruppe Tanz & Theater

Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Tanz & Theater. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Vorteile:

  • Ketty Ghnassia, Dramaturgin, Performancekünstlerin, Gastdozentin, diversitätsbewusste Bildungsarbeiterin
  • Julia Anna Sattler, Theaterleiterin, Tänzerin
  • Sylvia Sobottka, Regisseurin, Dramaturgin, Lehrbeauftragte

Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Hauptkriterien:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt

Merkblatt

Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.  

Gesuchseingabe

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Projektbeiträge

Förderbereich

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Tanz/Theater.

Zürcher Tanz- und Theaterschaffende können für neue Produktionen und erste Aufführungen im Kanton Projektbeiträge beantragen. Wir vergeben zudem Beiträge an innovative und qualitativ hochstehende Tanz- und Theaterfestivals oder Reihen im Kanton. Laienformationen werden von uns in der Regel nicht unterstützt. Für ausserordentliche Vorhaben (Freilichtaufführungen u.a.) können Gesuche ausnahmsweise eingereicht werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der beteiligten Künstler:innen resp. Kurator:innen, Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Inhalt und geplante szenische Umsetzung der Produktion resp. kuratorischer Ansatz von Festivals und Reihen
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget
  • angemessene Honorierung der Kulturschaffenden  

Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Bei Ensembles muss die Mehrheit der künstlerisch Beteiligten im Kanton wohnhaft sein.

Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Anträge für eine Unterstützung von bis zu 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.

Eingabetermine

Gesuche für Projektbeiträge können an zwei Terminen im Jahr eingereicht werden:

  • 28. Februar (für Projekte zwischen Juli und Dezember)
  • 31. August (für Projekte zwischen Januar und Juni)

Die Beitragsgesuche werden zweimal jährlich von Mitgliedern der Fachgruppe Tanz & Theater der kantonalen Kulturförderungskommission geprüft.  

Mehrjährige Gruppenförderung

Mit dem Instrument Mehrjährige Gruppenförderung vergibt die Fachstelle Kultur zwei- und vierjährige Förderbeiträge an Zürcher Tanz- und Theatergruppen. 2023 wurden Beiträge für die Förderperioden 2024-25 und 2024-27 vergeben. Für die nächste zweijährige Förderperiode (2026-27) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2025, für die nächste vierjährige Förderperiode (2028-31) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2027.

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Tanz/Theater.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der beteiligten Künstler:innen, Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen; warum ist eine mehrjährige Förderung zum jetzigen Zeitpunkt der Laufbahn dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Inhalte und geplanten szenischen Umsetzungen im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die in der Region erarbeitet und/oder gezeigt werden.
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind professionelle Gruppen oder Einzelpersonen mit Sitz im Kanton Zürich (mindestens die Hälfte der massgeblich Beteiligten verfügt über einen Wohnsitz im Kanton Zürich).
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen mehrjährigen Leistungsausweis und können ein künstlerisches Konzept für 2 resp. 4 Jahre präsentieren. 
  • Die Gesuchsteller:innen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.

Die Mehrjährige Gruppenförderung kann nach Ablauf der Förderdauer nicht direkt verlängert werden. Ein neues Gesuch kann erst nach Ablauf der anschliessenden Förderperiode eingereicht werden.  

  • Konzept (max. 25 Seiten): künstlerische Laufbahn; künstlerische Ziele; konkrete Vorhaben und Umsetzung; Zeitplan; Kurzbiografien; Motivation
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan
  • Angaben zu Koproduktionen, Kollaborationen und Spielorten inkl. Bestätigung einer Spielstätte  

31. Mai 2025 (für die Förderperiode 2026-27)

31. Mai 2027 (für die Förderperiode 2028-31)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Tanz/Theater).  

Mehrjährige Förderung Veranstaltungen

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung Veranstaltungen fördert die Fachstelle Kultur regelmässig stattfindende Tanz- und Theaterfestivals und -reihen sowie Plattformen mit zwei- und vierjährigen Förderbeiträgen. 2023 wurden Beiträge für die Förderperioden 2024-25 und 2024-27 vergeben. Für die nächste zweijährige Förderperiode (2026-27) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2025, für die nächste vierjährige Förderperiode (2028-31) gilt die Eingabefrist 31. Mai 2027.

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen zur Übersicht. Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Tanz/Theater.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Die Bedeutung des Kulturakteurs für die Kultur im Kanton: Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Institution strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind Festivals und Reihen sowie Plattformen mit Veranstaltungsort im Kanton Zürich und mindestens regionaler Ausstrahlung.
  • Die Gesuchsteller:innen müssen über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen und ein künstlerisches Konzept für 2 resp. 4 Jahre präsentieren.
  • Die Festivals resp. Reihen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.

  • Konzept (max. 15 Seiten): Rückblick auf bisherige Veranstaltungen; Ziele für die Weiterentwicklung; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan; involvierte Personen; Motivation
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Bestätigung Spielstätte
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

31. Mai 2025 (für die Förderperiode 2026-27)

31. Mai 2027 (für die Förderperiode 2028-31)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Tanz/Theater).  

Aufführungsbeiträge

Förderbereich

Die Fachstelle Kultur unterstützt Aufführungen von Produktionen im Kanton, die bereits einen Projektbeitrag von uns erhalten haben und die zusätzlich zur ersten Aufführungsserie stattfinden.

Ausserhalb des Kantons fördern wir Aufführungen von Zürcher Gruppen, wenn diese einen wichtigen Karriereschritt bedeuten, die Produktion bereits mit einem Projektbeitrag der Fachstelle unterstützt worden ist und Aufführungsbeiträge von Pro Helvetia und/oder Stadt Zürich nicht möglich oder nicht ausreichend sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Vorteile:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität

Vorteile:

  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz

Vorteile:

  • Dringlichkeit und Motivation

Vorteile:

  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts

Vorteile:

  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget

Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Bei Ensembles muss die Mehrheit der künstlerisch Beteiligten im Kanton wohnhaft sein.  

Das Gesuch muss spätestens ein Monat vor der ersten Aufführung eingereicht werden.  

Die Gesuche werden von der Förderbereichsverantwortlichen Tanz & Theater beurteilt. Fallweise werden einzelne Mitglieder der Fachgruppe Tanz & Theater der kantonalen Kulturförderungskommission beigezogen.

Gesprochene Beiträge

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sämtliche Unterstützungsbeiträge sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Fachstelle Kultur - Tanz & Theater

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 78 23

Ihre Ansprechperson
für Tanz/Theater ist
Gunda Zeeb.

E-Mail

gunda.zeeb@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: