Schematische Übersicht über die Finanzierung von Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen
Auf dieser Seite
Details
Rechtsgrundlagen
Praxishilfen
1.Innerkantonale Jugendheimplatzierung
Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem Kin-der- oder Jugendheim im Kanton Zürich platziert:
2.Ausserkantonale Platzierung in eine IVSE-Einrichtung
Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist ausserkanto-nal in einem Kinder- oder Jugendheim platziert, welches der IVSE unterstellt ist:
Dieses Schema ist aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts der Kantons Zü-rich vom 8. Januar 2014, VK.2013.00002 in Überarbeitung (Stand: Überprüfung durch Bil-dungsdirektion).
3.Ausserkantonale Platzierung in eine nicht der IVSE unterstellte Einrichtung
Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist ausserkanto-nal in einem Kinder- oder Jugendheim platziert, welches nicht der IVSE unterstellt ist:
4.Innerkantonale Schulheimplatzierung
Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem Schulheim im Kanton Zürich platziert:
5.Ausserkantonale Schulheimplatzierung
Das Kind hat seinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und ist in einem aus-serkantonalen Schulheim platziert, welches der IVSE unterstellt ist:
Vgl. zum Ganzen auch
- Prof. Dr. Isabel Häner/Dr. Christine Ackermann, Rechtsgutachten über die Finanzierung der Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen vom 25. August 2011.
- Prof. Dr. Isabel Häner/Dr. Christine Ackermann, Ergänzungsgutachten vom 3. November 2011.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe