Teilhabe

Fotografie des Publikums beim Ballett für Alle 2019 des Opernhauses Zürich

Diese Seite ist verfügbar in:

Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Personen und Gruppen an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen. Die Direktion der Justiz und des Innern initiiert und unterstützt Projekte, welche die Teilhabe fördern.

Teilhabe hat viele Gesichter

Die Direktion Justiz und Inneres befasst sich auf ganz unterschiedlichen Feldern mit ein und demselben Thema: der Teilhabe. Wir sehen unsere Rolle je nach Zusammenhang darin,

  • «zum Mitmachen zu motivieren»,
  • Möglichst verschiedene Gruppen der Bevölkerung anzusprechen,
  • zusammenzubringen, was unvereinbar und fremd scheint.

Die Direktion JI verbindet mit dem Begriff Teilhabe verschiedene Ziele: Was die einzelne Person betrifft, soll Teilhabe dazu führen, dass sich die Menschen im Kanton Zürich dazugehörig, gehört und nicht abgehängt fühlen. Ganz allgemein soll Teilhabe aber auch verschiedene Formen des Zusammenhalts und des Engagements in der Gesellschaft fördern, indem sie Formen des Ausdrucks und Orte des Austausches findet. Wer sich mit diesen Zielen befasst, wird feststellen: Ein wesentlicher Teil der Arbeit in allen Direktionen des Kantons Zürich dient bereits heute der Teilhabe.

 Jacqueline Fehr., Regierungsrätin.

«Teilhabe heisst, nicht für die Menschen, sondern mit den Menschen Politik zu machen.»

Jacqueline Fehr, Regierungsrätin

Ein Staat der sich verändert, ist auf Teilhabe angewiesen

Die Gesellschaft verändert sich auch im Kanton Zürich rasant. Dafür sorgen immer komplexere Vorgänge in der Gesellschaft: So zum Beispiel die Digitalisierung oder Systeme wie die Wirtschaft und das Klima, die erkennbar machen, wie eng die Welt vernetzt ist. Aber auch die wachsende Bereitschaft, den eigenen Wohnort zu ändern, oder die zunehmende kulturelle, sprachliche und religiöse Vielfalt verändern die Gesellschaft. Neue Gemeinschaften innerhalb der Bevölkerung entstehen, andere verlieren an Bedeutung und drohen zu verschwinden.

In einer sich laufend verändernden Gesellschaft ist es sehr wichtig, dass sich Menschen freiwillig für die Gemeinschaft engagieren und sich mit anderen austauschen wollen. Wir leben in einem Staat, in dem die Bevölkerung die wichtigsten Entscheidungen mitbestimmt. Deshalb ist es nötig, dass sich möglichst viele Individuen und Gruppen als Teil eines grösseren Ganzen wahrnehmen. Ein solcher, demokratisch verfasster Staat funktioniert nur dann, wenn unterschiedlichste Gemeinschaften am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen und die Menschen sich untereinander austauschen.

Der Regierungsrat verfolgt in der laufenden Amtszeit (2023–2027) deshalb im Rahmen des Legislaturziels 5 – «der rasch zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft gerecht werden» – verschiedene Ziele und Massnahmen, welche die Teilhabe stärken sollen. 

Der Regierungsrat stellt also ins Zentrum seiner Politik die Frage, wie wir möglichst alle Menschen an der Gestaltung unseres Lebens, unserer Gesellschaft, unserer Zukunft teilhaben lassen können.

Fotografie einer Probe für das Theaterstück «Töchter Europas» des Maxim Theaters.
Das Recht auf kulturelle Teilhabe für alle Bevölkerungsmitglieder bedingt neue Formen von Kulturarbeit. Das MAXIM Theater hat sich der Aufgabe verschrieben, solche neuen Formen zu schaffen. Quelle: MAXIM Theater

Der Staat gibt nicht vor – er moderiert

Der Staat regelt und unterstützt nicht nur das Zusammenleben. Er ist auch Teil eines Netzwerkes mit der Zivilgesellschaft. In diesem hat er die Rolle eines Moderators, er handelt vorbeugend und er fördert die Zusammenarbeit. Der Staat weiss nicht besser als andere gesellschaftliche Akteure, in welche Richtung sich die Gesellschaft entwickelt. Der Staat macht darum auch nicht Angebote für Menschen, sondern er entwickelt diese Angebote zusammen mit den Menschen. Und das dort, wo sich Menschen von der Gemeinschaft lossagen, wo einzelne das Tempo der Veränderungen nicht mitgehen können, wo sie aus kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen kaum Chancen haben, dazuzugehören.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Teilhabe. Der Staat kann sie in verschiedenen Bereichen stärken:

Vorteile:

  • Teilhabe fördern heisst, politisches und gesellschaftliches Engagement auch im Einzelnen zu stärken und diesem eine Plattform zu geben.
  • Teilhabe fördern heisst auch, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung für alle Menschen zu ermöglichen. Und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Kultur und Religion und unabhängig von ihrem Lebensstil und ihren Präferenzen.
  • Teilhabe ermöglichen heisst, den Zugang zu Kultur und Kunst offen zu halten, wie auch ganz allgemein den Zugang zu staatlichen oder staatlich unterstützten Leistungen.
  • Teilhabe garantieren heisst, die Vielfalt auch im Recht abzubilden – zum Beispiel bei der Ehe für alle, oder wenn es darum geht, das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften zu klären.
  • Teilhabe gewährleisten heisst, den wirtschaftlichen Wohlstand gerecht zu verteilen.
  • Teilhabe leben heisst, unseren Lebensraum mit der Bevölkerung gemeinsam zu gestalten.
  • Und zur Teilhabe motivieren heisst, unsere Stimm- und Wahlrechte den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

So stärken wir unsere Gesellschaft. Uns so stärken wir die Vielfalt als Grundlage unserer Gesellschaft. Die Direktion JI setzt die Teilhabe-Ziele des Regierungsrates in verschiedenen Feldern um:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Direktion fördert das achtungsvolle und tolerante Zusammenleben der gesamten Wohnbevölkerung. Migrantinnen und Migranten sollen am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben der Schweiz teilnehmen können. Denn Integration findet mehrheitlich im Alltag statt ‒ in der Schule, in der Berufsbildung oder am Arbeitsplatz. Genauso wichtig ist es, den Zugang zum Gesundheitswesen oder zu den Sozialversicherungen zu ermöglichen.

Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist ein integraler Bestandteil der Integrationspolitik. Obwohl die Integration im Alltag gut funktioniert, braucht es in manchen Fällen zusätzliche Massnahmen. Im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme setzen Kanton und Gemeinden ergänzend Mittel für die Integrationsförderung ein. Die Fachstelle Integration koordiniert diese Förderung im Kanton Zürich, entwickelt sie weiter und bietet Unterstützung.

Um echte Teilhabe zu ermöglichen, ist es sehr wichtig, Menschen aller Geschlechter einander gleichzustellen. Die Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich hat den gesetzlichen Auftrag, das Gleichstellungsgesetz umzusetzen.

Die Mitarbeitenden der Fachstelle bieten deshalb Initiativen, Projekte und Veranstaltungen an, die sich mit Lohngleichheit, Teilhabe und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben befassen. Mit Workshops zu sexueller Belästigung oder Lohnanalysen sensibilisieren sie Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Rahmen für das Thema Gleichstellung. Ausserdem fördern sie die Teilhabe, indem sie Einzelpersonen Rechtsauskünfte zum Diskriminierungsschutz erteilen.

Die Direktion ist in engem Austausch mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Religion stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt seit jeher. Unterstützung brauchen gegenwärtig vor allem die wachsenden, staatlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften. Dazu gehören beispielsweise die muslimischen oder christlich-orthodoxen Gemeinschaften, die wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Heute sind die Dachverbände beider Religionsgemeinschaften nicht optimal organisiert und können ihre Rolle im Bereich der Teilhabe nicht in vollem Ausmass wahrnehmen. Hier sowie bei der Weiterbildung religiöser Betreuungspersonen hat die Direktion erste Unterstützungsangebote geschaffen.

Ein weiteres Feld, auf dem die Direktion Justiz und Inneres die Teilhabe fördert, ist die Kultur: Ziel ist es, möglichst viele unterschiedliche Gruppen und Menschen zusammenzubringen, indem sie sich kulturell betätigen oder an kulturellem Schaffen teilhaben können. Kultur schafft Identität, Zugehörigkeit und Gemeinschaft. Sie bildet eine Brücke zwischen Generationen, Traditionen und Kulturen. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich seiner kulturellen Prägung bewusst, bringt sich ein, gestaltet mit.

Die Fachstelle Kultur fördert die Teilhabe, indem sie seit 2017 jährlich Anerkennungsbeiträge an Projekte vergibt, welche die kulturelle Teilhabe fördern. Ausserdem sorgt sie dafür, dass das Thema auch in den bestehenden kulturellen Institutionen die nötige Aufmerksamkeit erhält. Der Staat unterstützt damit Ideen, die ganz unterschiedlichen Zielgruppen den Zugang zum kulturellen Leben ermöglichen. Verschiedenste Menschen sollen am künstlerischen Prozess teilhaben und dazu ermuntert werden, selber kreativ tätig zu sein.

Die Gemeinden sind das Rückgrat unserer Demokratie. Die Gemeinden sind der Ort, wo das Vertrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik entsteht. Wenn wir in der Schweiz keinen Graben kennen zwischen der Politik und dem Volk, ist das sehr wesentlich den Gemeinden zu verdanken. Gerade die Gemeinden stehen vor grossen Herausforderungen. Die Milizarbeit, also die freiwillige politische Arbeit von berufstätigen Menschen, ist unter Druck. Die fordernde Arbeitswelt und ein verlockendes Freizeitangebot führen dazu, dass der Milizgedanke schwindet.

Auch hier sind Antworten gesucht. Wie finden Gemeinden auch in Zukunft engagierte Bewohnerinnen und Bewohner, welche die Demokratie funktionsfähig und attraktiv halten? Wie können die Verwaltungen ihre Angebote kundenfreundlich und einfach zugänglich zur Verfügung stellen? Mit solchen Fragen beschäftigen sich Arbeitsgruppen mit Vertretungen von Gemeinden und Kanton unter dem Projekttitel «Gemeinden 2030».

Portrait von Claudia Flütsch, künstlerische Leiterin des MAXIM Theaters in Zürich

«Kulturelle Teilhabe heisst für das MAXIM Theater «Kunst für Alle» und meint damit soziale Öffnung, Mitsprache und Anerkennung künstlerischer Bildung als einen Teil von Allgemeinbildung, der für alle zugänglich sein muss.»

Claudia Flütsch, Geschäftsleiterin MAXIM Theater Zürich

Teilhabe als Thema des Präsidialjahres

Als Regierungspräsidentin des Amtsjahrs 2021/2022 hatte sich Jacqueline Fehr das Thema «Teilhabe» als Schwerpunkt ihres Präsidialjahres gesetzt. Mit dem Ziel, die Teilhabe zu fördern, führte die Direktion JI eine ganze Reihe von Teilhabe-Projekten durch. Sie förderte damit nicht nur die politische, sondern auch die kulturelle, soziale und ökonomische Teilhabe.

Das Logo  «Teilhabe»
Das Logo "Teilhabe" Quelle: JI

Ich, du – wir alle sind Zürich

Welches Zürich bist du? Schau dir den Film an und finde es heraus!

Der Film «Ich, du – wir alle sind Zürich» zeigt eindrücklich auf, dass uns oft mehr mit vermeintlich fremden Menschen verbindet, als wir meinen.

In einer witzigen und eindringlichen Art zeigt dieser Film auf, dass uns oft viel mehr mit vermeintlich fremden Menschen verbindet, als wir meinen. Wie das geht? Eine möglichst diverse Gruppe von Zürcherinnen und Zürchern werden erst in Klischeegruppen eingeteilt. Wir stellen die Sportlichen den Sportmuffeln gegenüber, teilen in Alt und Jung ein, oder gruppieren nach Äusserlichkeiten. Dann lösen wir diese klischeehafte Einteilung über Fragen nach Lebenserfahrungen wieder auf. Dadurch werden Grenzen durchlässiger und es entstehen neue Gemeinschaften.

Kontakt

Statistisches Amt – Koordinationsstelle Teilhabe

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

celine.colombo@ji.zh.ch