SEBE für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache

Diese Seite ist verfügbar in:

Haben Sie eine Frage zu SEBE?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.

Sie können von Montag bis Donnerstag anrufen,
von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Möchten Sie eine Beratung zu SEBE?

Es gibt Personen, die Ihnen bei SEBE helfen.
Die Personen arbeiten auf Beratungs-Stellen.

Die Personen kennen sich mit Behinderungen aus.
Sie hören Ihnen zu und klären Ihre Situation ab.

Die Personen unterstützen Sie,
zum Beispiel bei der Anmeldung.

Was kostet die Beratung?

Nichts.
Die Beratung ist gratis.

Wie bekommen Sie einen Termin?

Rufen Sie bei einer Beratungs-Stelle an.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Fragen Sie nach einem Termin.

Wie finde Sie die richtige Beratungs-Stelle?

Beratungs-Stellen gibt es an vielen Orten im Kanton Zürich.

Hier ist die Liste mit den Beratungs-Stellen:

autismus Schweiz

Standort: Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

BFSUG-Beratung für Schwer-Hörige und Gehörlose

Standort: Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle

Fragile Suisse

Standort: Badenerstrasse 696, 8048 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

insieme Dachverband Kanton Zürich

Standort: Freiestrasse 29a, 8610 Uster

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

Pro Infirmis Zürich

Standort: Hohlstrasse 560, 8048 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

Procap Zürich

Standort: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-stelle.

Pro Mente Sana

Standort: Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

Zürcher Sehhilfe

Standort: Lutherstrasse 14, 8004 Zürich

Hier finden Sie mehr Information zur Beratungs-Stelle.

Was ist SEBE?

SEBE ist ein neues System im Kanton Zürich.

SEBE gibt es seit dem 1. Januar 2024.

Menschen mit Behinderung bekommen von SEBE Unterstützung.

Mehr Info zu SEBE finden Sie auf der Übersichtsseite.

Für wen ist SEBE?

Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Unterstützung.

SEBE bezahlt Unterstützung,
wenn keine andere Versicherung voll bezahlt.
Zum Beispiel die IV oder die Krankenkasse.

SEBE bezahlt,
egal wie viel Geld und Vermögen Sie haben.

Können Sie auch daheim Unterstützung bekommen?

Ja. 
Sie müssen nicht in einer Institution leben.

Was brauchen Sie für SEBE?

Vorteile:

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt.
  • Sie haben eine IV-Rente
    oder eine Hilflosen-Entschädigung
    oder eine Rente von der Militär-Versicherung
    oder eine Rente von der Unfall-Versicherung.
  • Sie wohnen schon 2 Jahre im Kanton Zürich.

Es gibt eine Ausnahme:

  • Menschen unter 18 Jahre

Diese Personen melden sich bei der Abklärungs-Stelle.

Wie bekommen Sie daheim Unterstützung?

Sie wollen Unterstützung von SEBE?

Wir erklären in 8 Schritten,
was Sie machen müssen:

Anleitung

  1. Sie melden sich an für SEBE Digital

    SEBE Digital ist die Webseite von SEBE.

    Sie können sich dort zum Beispiel für SEBE anmelden
    oder einen Fragebogen ausfüllen.

    Wie melden Sie sich bei SEBE Digital an?

    Sie brauchen für SEBE Digital ein AGOV-Login.
    Sie brauchen das AGOV-Login für verschiedene Behörden in der Schweiz.

    Zum Beispiel auch für Ihre Steuererklärung.
    Das AGOV-Login wurde vom Bund entwickelt. 

    Haben Sie ein AGOV-Login?

    Dann können Sie dieses benutzen.

    Haben Sie kein AGOV-Login?

    Dann müssen Sie eines machen.

    Sie brauchen dafür 2 Sachen:

    • Sie brauchen eine eigene E-Mail-Adresse

    Sie haben keine E-Mail-Adresse?

    Dann können Sie eine machen.

    Gratis können Sie das zum Beispiel bei:

    Vielleicht kann eine Bezugs-Person helfen
    oder eine Beratungs-Stelle von SEBE.

    Eine Bezugs-Person ist jemand, 
    den Sie kennen. 

    Zum Beispiel:

    • ein Freund oder eine Bekannte
    • oder jemand aus der Familie.

    Klicken Sie hier für die Liste mit allen Beratungs-Stellen. 

    Wichtig:

    Nehmen Sie nicht die E-Mail-Adresse von einer anderen Person. 

    • Sie brauchen einen Zugang zu AGOV

    Das Anmelden muss ganz sicher sein.

    Nur die richtige Person darf sich anmelden.

    Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

    1. mit Smartphone oder
    2. mit Sicherheits-Schlüssel

    1. AGOV mit dem Smartphone

    Sie haben ein Smartphone?
    Dann laden Sie die AGOV-App herunter. 
    Sie finden die App:

    Möchten Sie ein AGOV-Konto mit der App machen?
    Dann gehen Sie zu dieser Anleitung:

    2. AGOV mit Sicherheits-Schlüssel

    Sie haben kein Smartphone?
    Oder Sie wollen das Smartphone nicht für AGOV nutzen?

    Dann können Sie einen Sicherheits-Schlüssel bestellen.

    Der Schlüssel kostet zwischen 20 und 120 Franken.

    Der Schlüssel sieht aus wie ein USB-Stick.

    Wollen Sie einen Sicherheits-Schlüssel kaufen?

    Es gibt eine Liste mit Sicherheits-Schlüsseln.

    Sie finden die Liste hier:
    Sicherheits-Schlüssel zum Kaufen.

    Mit einem Sicherheits-Schlüssel können Sie mehrere Anmeldungen machen.
    Zum Beispiel:
    für sich selbst und für eine Bezugs-Person.

    Wollen Sie ein AGOV-Login mit Sicherheits-Schlüssel machen?
    Dann gehen Sie zu dieser Anleitung:

    Können Sie das AGOV-Konto teilen?

    Ja. Sie können Ihr AGOV-Konto mit vier weiteren Personen teilen.
    Zum Beispiel mit einer Beistands-Person oder einer Bezugs-Person.
    Diese Person muss auch ein AGOV-Konto haben.

    Wollen Sie das AGOV-Konto mit einer Person teilen?

    Dann gehen Sie zu dieser Anleitung (nicht in Leichter Sprache):
    AGOV-Konto mit anderen Personen teilen.

  2. Sie stellen einen Antrag

    Sie möchten einen Antrag für Unterstützung bei SEBE machen?
    Dann melden Sie sich auf SEBE Digital an.

    Wir arbeiten daran,
    dass auch SEBE Digital barrierefrei wird.

    Sie machen einen Antrag in zwei Teilen:

    Teil 1: Sie melden sich an 

    Sie geben Informationen über sich an:

    Zum Beispiel geben Sie an,
    ob Sie eine IV-Rente bekommen.

    SEBE prüft dann,
    ob Sie die Bedingungen für SEBE erfüllen.

    Teil 2: Sie füllen den Fragebogen aus

    Erfüllen Sie die Bedingungen für SEBE?
    Dann können Sie den 2. Teil ausfüllen:
    den Fragebogen von SEBE.

    Sie sagen im Fragebogen,
    wie viel Unterstützung Sie brauchen.

    Sie können hier ein Beispiel vom SEBE-Fragebogen anschauen:

  3. SEBE lädt Sie zu einem Gespräch ein

    Die Abklärungs-Stelle von SEBE prüft Ihre Antworten im Fragebogen.

    Die Abklärungs-Stelle lädt Sie wahrscheinlich zu einem Gespräch ein.
    Sie können eine Bezugs-Person mitnehmen.
    In dem Gespräch geht es um offene Fragen aus dem Fragebogen.

    Die Abklärungs-Stelle entscheidet dann,
    wie viele Stunden SEBE bezahlen kann.

    Sie bekommen von der Abklärungs-Stelle einen Bericht.
    Sie können diesen Bericht lesen
    und Rückmeldungen geben.

  4. Sie bekommen einen Voucher von SEBE

    Hat die Abklärungs-Stelle gesagt,
    dass Sie ein Recht auf SEBE-Unterstützung haben?

    Dann bekommen Sie einen Voucher.
    Man sagt «Wautscher».
    Ein Voucher ist ein Gutschein.

    Sie sehen den Voucher auf der Webseite SEBE Digital.
    Auf dem Voucher steht,
    wie viel Stunden Unterstützung Sie bekommen.

  5. Sie lösen den Voucher ein

    Sie können selber bestimmen,
    bei wem Sie den Voucher einlösen möchten.

    Sie haben 2 Möglichkeiten:

    1. Sie können den Voucher bei einem ambulanten Anbieter einlösen.

    Ambulant heisst: ausserhalb von Institutionen.

    Ambulante Anbieter sind Firmen,
    die Menschen mit Behinderung daheim unterstützen: 

    • in ihrer eigenen Wohnung
    • in einer Wohn-Gemeinschaft
    • oder in der Familie

    Was müssen Sie machen?

    Sie schauen die Liste mit ambulanten Anbietern an
    und Sie wählen einen aus.

    Nehmen Sie mit dem Anbieter Kontakt auf.

    2. Sie können den Voucher bei einer Bezugs-Person einlösen.

    Sie können den Voucher einer Bezugs-Person geben.

    Eine Bezugs-Person ist jemand,
    den Sie kennen.

    Zum Beispiel:

    • ein Freund oder eine Bekannte
    • oder jemand aus der Familie

    Was müssen Sie machen?

    Sie wählen eine Bezugs-Person.
    Sie können auch mehr als eine Bezugs-Person wählen.

    Wichtig:

    Die Bezugs-Person muss sich bei SEBE anerkennen lassen.

    Das bedeutet:
    SEBE muss sagen,
    dass die Bezugs-Person für Sie arbeiten darf.

    Hier gibt mehr Informationen dazu:
    Webseite für Bezugs-Personen.

  6. Sie machen einen Vertrag

    Haben Sie eine Bezugs-Person oder einen Anbieter ausgewählt?

    Dann machen Sie mit der Bezugs-Person oder dem Anbieter eine Einsatz-Vereinbarung.
    Das ist ein Vertrag.

    In der Einsatz-Vereinbarung steht:

    • Was für eine Unterstützung Sie bekommen.
    • Wie viele Stunden und 
    • wann Sie Unterstützung möchten.
  7. Sie unterschreiben die Einsatz-Vereinbarung

    Der Anbieter oder die Bezugs-Person unterschreibt auch.

    Der Anbieter oder die Bezugs-Person lädt die Vereinbarung auf SEBE Digital.

  8. Sie bekommen Unterstützung

    Sie können jetzt:

    • Begleitung und Betreuung bei SEBE erhalten.
    • und bekommen Voucher.
    • Sie sehen in Ihrem Konto auf SEBE Digital immer,
      wie viele Stunden Unterstützung Sie noch zu Verfügung haben.

      Die Bezugs-Person oder der amulante Anbieter rechnet direkt mit dem Kantonalen Sozialamt ab.

      Sie bekommen regelmässig neue Voucher auf das Konto. 

Bekommen Sie zu wenig Unterstützung?

Vielleicht denken Sie:
SEBE gibt mir zu wenig Unterstützung.

Dann können Sie sich beschweren. 
Sie haben 30 Tage Zeit.

Sie beschweren sich bei einer besonderen Stelle.
Sie heisst Rekurs-Abteilung.

Mehr Informationen gibt es auf einer Webseite vom Kanton (nicht in Leichter Sprache):

Rekurs-Abteilung | Kanton Zürich (zh.ch)

Eintritt in eine Institution

Sie können weiterhin in eine Institution gehen.

Sie brauchen dafür keinen Voucher.

Suchen Sie eine Institution zum Wohnen oder Arbeiten?

Auf der Webseite meinplatz.ch finden Sie viele Angebote:

Zum Beispiel:

  • zum Wohnen
  • zum Arbeiten
  • Tages-Angebote

Die Angebote sind für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Die Angebote sind in der ganzen Schweiz.

Gehen Sie zu auf die Webseite meinplatz.ch

Möchten Sie zügeln?

Wollen Sie in eine eigene Wohnung ziehen?

Hier sind wichtige Infos (nicht in Leichter Sprache).

Diese Infos helfen Ihnen beim Entscheiden.
Sie helfen Ihnen auch beim Planen.

Was bezahlt SEBE?

Wohnen Sie in einer Institution?

Dann bezahlt SEBE Unterstützung und Begleitung in der Institution.

SEBE bezahlt nicht auch noch eine Bezugs-Person oder einen ambulanten Anbieter.

Wohnen Sie:

  • in einer eigenen Wohnung?
  • oder wohnen Sie in einer Wohn-Gemeinschaft
  • oder wohnen Sie in einer Familie?

Dann bezahlt SEBE meistens die Unterstützung in diesen Bereichen:

1. Alltag und Privat-Leben:

SEBE bezahlt Unterstützung für Aufgaben im Alltag.
Zum Beispiel:

  • Unterstützung beim Kochen
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Unterstützung beim Bezahlen von Rechnungen

2. Freizeit und Gesellschaft:

SEBE bezahlt Unterstützung für Freizeit-Aktivitäten.
Zum Beispiel:

  • Begleitung zu einem Konzert
  • Begleitung zum Fussball-Match

3. Zukunft und Veränderung:

SEBE bezahlt Unterstützung bei grossen Veränderungen in Ihrem  Leben: 
Zum Beispiel:

  • Hilfe nach dem Zügeln
  • Hilfe beim Zusammen-Leben mit dem Partner oder der Partnerin.

Brauchen Sie manchmal mehr Unterstützung
und manchmal weniger?

SEBE bezahlt auch,
wenn Sie mal mehr Unterstützung brauchen.
Zum Beispiel:

  • wenn Sie in er Nacht Hilfe brauchen.
    Dann zahlt SEBE einen Nacht-Pikett.
    Dann ist eine Person in der Nacht für Sie da.
  • Oder wenn Sie in einer psychischen Krise sind.

Dann haben Sie das Recht auf ein Zusatz-Guthaben.
Das ist mehr Geld für Unterstützung.

SEBE bezahlt diese zusätzliche Unterstützung. 

3 Beispiele

1. Saya arbeitet in einer Wäscherei und wohnt bei ihren Eltern.

Sie hat eine kognitive Behinderung und ist 25 Jahre alt.

Saya möchte jetzt mit ihrem Freund zusammenziehen.

  • Saya bekommt eine Rente von der IV.
  • Saya braucht Hilfe beim Kochen.
    Ein ambulanter Anbieter kann ihr zum Beispiel helfen.
    Das heisst: Eine Person kommt zu Saya nach Hause.
  • Saya kann die Person mit dem SEBE-Voucher bezahlen.

2. Luca ist 21 Jahre alt und wohnt in einer Institution.

Luca hat Autismus.
Menschen mit Autismus nehmen die Welt anders wahr.

Das heisst:
Sie hören, sehen, tasten und riechen anders
als die meisten anderen Menschen.

Luca braucht Unterstützung im Alltag.

  • Die IV bezahlt Luca eine Rente.
  • SEBE bezahlt für Wohnen, Essen und Unterstützung in der Institution.

3. Mike ist Programmierer und wohnt in begleitetem Wohnen.

Er hat eine psychische Behinderung und ist schwerhörig.

Mike möchte wieder eine eigene Wohnung haben.

  • Die IV bezahlt eine Rente und Hörgeräte.
  • Die Kranken-Kasse gibt Geld für die Psychiatrie-Spitex.
    Die Psychiatrie-Spitex hilft psychisch kranken Menschen daheim.
  • Mike geht es aber manchmal plötzlich schlecht.
    Er braucht dann eine Person, die ihm daheim hilft.
    Das heisst ambulante Betreuung.
  • Mike kann mit dem SEBE-Voucher eine ambulante Betreuung bezahlen.

Ihre Meinung ist wichtig

Wir möchten SEBE besser machen.

Wir möchten darum von Ihnen wissen:

Wie sind Ihre Erfahrungen mit SEBE?
Was funktioniert schon gut bei SEBE?
Was müssen wir anders machen?

Sie können uns schreiben:

Schicken Sie ein E-Mail.
Die Adresse ist:
info-sebe@sa.zh.ch

Sie können den Newsletter abonnieren.

Wir schreiben Ihnen dann,
wenn es Neuigkeiten über SEBE gibt.

Mehr Informationen finden sie auf der Webseite SEBE Aktuell:

Was andere Menschen zu SEBE sagen:

Verschiedene Personen haben über den Start von SEBE gesprochen. 

Das Video zeigt eine Zusammenfassung - auch in Gebärdensprache. 

Auf dem Bild sind sechs Personen mit einem Mikrofon zu sehen.

Haben Sie Probleme mit einem Anbieter?

Es gibt eine Schlichtungs-Stelle von SEBE.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung,
wenn Sie einen Konflikt mit einem Anbieter haben. 
Die Hilfe kostet nichts.

Wer arbeitet bei der SEBE-Schlichtungs-Stelle?

Bei der Stelle arbeiten Fachleute,
die sich mit Menschen mit Behinderung gut auskennen.

Die Unabhängige Beschwerde-Stelle für das Alter,
kurz UBA,
führt die Schlichtungs-Stelle.

Sie finden weitere Informationen auf der Webseite der Schlichtungs-Stelle:

Weiterführende Informationen

Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)