SEBE für Bezugs-Personen in Leichter Sprache

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SEBE ist ein neues Angebot für Menschen mit Behinderung.

Bezugs-Personen von Menschen mit Behinderung können von SEBE Geld bekommen.

Auf dieser Webseite lesen Sie:

Wie können Bezugs-Personen von SEBE Geld bekommen?

Wer kann als Bezugs-Person von SEBE Geld bekommen?

Bezugs-Personen können von SEBE Geld bekommen,
wenn sie Menschen mit Behinderung unterstützen.

Bezugs-Personen heissen bei SEBE Privat-Personen.

Eine Bezugs-Person kennt den Mensch mit Behinderung bereits.  

Zum Beispiel:

  • ein Freund
  • eine Bekannte
  • oder jemand aus der Familie.

Was brauchen Bezugs-Personen, um von SEBE Geld zu bekommen?

Eine Bezugs-Person kann bis zu 400 Stunden im Jahr für Unterstützung abrechnen. 

Das heisst, sie verdient für Unterstützung Geld.

Die Bezugs-Person braucht dafür eine SEBE-Anerkennung.
Das ist eine Erlaubnis von SEBE.

Sie brauchen als Bezugs-Person 5 Dinge für die Anerkennung:

Vorteile:

  • Sie müssen volljährig sein.
    Das heisst 18 Jahre oder älter.
  • Sie müssen einen guten Leumund haben.
    Das bedeutet:
    Sie dürfen keine schlimmen Straf-Taten gemacht haben. 
  • Sie müssen eine Haftpflicht-Versicherung haben.
  • Sie müssen in der Schweiz wohnen.
  • Sie müssen einen Schweizer Pass oder eine ID haben.
    Oder eine Aufenthalts-Bewilligung C.

Sie sind schon der Beistand oder die Beiständin von einem Menschen mit Behinderung? 
Dann bekommen Sie bei SEBE kein Geld für die Betreung von diesem Menschen.
Das sagt das Gesetz. 

Was bezahlt SEBE?

SEBE gibt Menschen mit Behinderung Gutscheine.
Die Gutscheine heissen Voucher.
(Man sagt: Wau tscher).

Menschen mit Behinderung bezahlen Bezugs-Personen mit dem Voucher.
Die Bezugs-Personen geben den Voucher dann SEBE
und bekommen das Geld von SEBE.

Es gibt 3 Arten von Voucher:

  1. Alltag und Privatleben:
    Menschen mit Behinderung können den Voucher jemandem geben, der beim Kochen hilft.
    Oder beim Einkaufen.
  2. Freizeit und Gesellschaft:
    Mit diesem Voucher kann man zum Beispiel eine Begleitung an ein Konzert bekommen.
  3. Zukunft und Veränderungen:
    Mit diesem Voucher kann man zum Beispiel Unterstützung bekommen,
    wenn man umgezogen ist.

Zwei Beispiele von Bezugs-Personen, die abrechnen können

1. Anna unterstützt ihre Nachbarin Simone

Anna ist 26 Jahre alt und studiert.
Die Nachbarin von Anna heisst Simone.
Simone ist im Rollstuhl.
Anna hilft Simone beim Einkaufen und beim Kochen.

Simone hat von SEBE einen Voucher bekommen.
Sie möchte ihren Voucher bei Anna einlösen.

Anna meldet sich deshalb als Privat-Person bei SEBE an.
Dann bekommt Anna für die Unterstützung von Simone Geld.

Das Geld kommt vom Sozialamt.
 

2. Hans hilft seinem Sohn Alex

Hans ist 48 Jahre alt und arbeitet als Lehrer.
Er hat einen 19-jährigen Sohn Alex.
Alex hat Probleme beim Lernen.

Alex wohnt bei seinen Eltern.
Hans fährt Alex regelmässig zum Handball-Training.

Alex bekommt von SEBE zwei Voucher:

  • einen für Hilfe im Alltag
  • und einen für Freizeit-Aktivitäten.

Alex möchte 100 Stunden vom Freizeit-Voucher bei seinem Vater Hans einlösen.

Hans ist nicht der Beistand von Alex.

Hans meldet sich als Privat-Person bei SEBE an.
Dann bekommt Hans für die Unterstützung von Alex Geld.

Das Geld kommt vom Sozialamt.

Wie funktioniert SEBE für Bezugs-Personen?

Anleitung

  1. Sie melden sich an für SEBE Digital

    SEBE Digital ist die Webseite von SEBE.

    Sie können sich dort zum Beispiel für SEBE anmelden
    oder einen Fragebogen ausfüllen.

    Wie melden Sie sich für SEBE Digital an?

    Sie brauchen für SEBE Digital ein AGOV-Login.

    Sie brauchen das AGOV-Login für verschiedene Behörden in der Schweiz.
    Zum Beispiel auch für Ihre Steuererklärung.

    Das AGOV-Login wurde vom Bund entwickelt. 

    Haben Sie schon ein AGOV-Login?

    Dann können Sie dieses brauchen:
    Melden Sie sich mit dem AGOV-Login auf SEBE Digital an

    Haben Sie kein AGOV-Login?

    Dann müssen Sie eines machen.
    Gehen Sie dafür auf SEBE Digital.

    Was brauchen Sie für das AGOV-Login?

    1. eine eigene E-Mail-Adresse

    Sie haben keine E-Mail-Adresse?
    Dann können Sie gratis eine machen.

    Zum Beispiel bei:

    • gmx
    • gmail
    • bei outlook.

    Vielleicht kann eine Bezugs-Person helfen
    oder eine Beratungs-Stelle von SEBE.
    Klicken Sie hier für die Liste mit allen Beratungs-Stellen

    Wichtig:

    Es ist schlecht,
    eine E-Mail-Adresse von einer anderen Person zu nehmen.

    Zum Beispiel von einer Bezugs-Person.
    Oder von einem Beistands-Person.

    2. Sie müssen ein Smartphone haben.
    Oder einen Sicherheits-Schlüssel. 

    Bei AGOV gibt es kein Pass-Wort.

    Das Anmelden muss aber sehr sicher sein.
    Nur die richtige Person darf sich anmelden.

    Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

    1. mit Smartphone oder
    2. mit Sicherheits-Schlüssel

    Haben Sie ein Smartphone?

    Dann laden Sie die AGOV-App herunter. 
    Sie finden die App hier:

    Möchten Sie ein AGOV-Konto mit der App machen?
    Dann gehen Sie zu dieser Anleitung:

    Mit App zum AGOV-Login (nicht in Leichter Sprache)

    Sie haben kein Smartphone.
    Oder Sie wollen das Smartphone nicht für AGOV nutzen.

    Dann können Sie einen Sicherheits-Schlüssel bestellen.
    Der Schlüssel ist wie ein USB-Stick.

    Wollen Sie ein AGOV-Login mit Sicherheits-Schlüssel machen?
    Dann gehen Sie zu dieser Anleitung:

    Mit Sicherheitsschlüssel zum AGOV-Login (nicht in Leichter Sprache)

    Wollen Sie einen Sicherheits-Schlüssel kaufen?

    Es gibt eine Liste mit Sicherheits-Schlüsseln.
    Sie finden die Liste hier:
    Sicherheits-Schlüssel zum Kaufen.

    Mit einem Sicherheits-Schlüssel können Sie mehrere Anmeldungen machen.

    Können Sie das AGOV-Konto mit einer Person teilen?

    Ja. Sie können Ihr AGOV-Konto mit vier weiteren Personen teilen.

    Diese Person muss auch ein AGOV-Konto haben.

    Wollen Sie das AGOV-Konto mit einer Person teilen?
    Dann gehen Sie zu dieser Anleitung:

    AGOV-Konto mit anderen Personen teilen (nicht in Leichter Sprache)

  2. Sie stellen einen Antrag

    Unterstützen Sie einen Menschen mit Behinderung?
    Und möchten Sie für die Unterstützung Geld bekommen?

    Dann stellen Sie ein Gesuch bei SEBE. 
    Das heisst,
    Sie melden sich bei SEBE an.

    Sie machen das im Internet.
    Sie brauchen dafür 4 Dinge:

    1. eine Selbst-Erklärung.

    In der Selbst-Erklärung bestätigen Sie:

    • Eine Person mit Behinderung, die Sie kennen,
      möchte bei Ihnen einen Voucher einlösen.
    • Sie unterstützen diese Person selbst.
    • Sie sind nicht der Beistand oder die Beiständin dieser Person.
    • Sie haben eine Haftpflicht-Versicherung.
    • Sie achten die Rechte von Menschen mit Behinderung.
    • Sie sagen dem Sozialamt,
      wenn sich etwas ändert.
      Zum Beispiel: Ihre Adresse.

    Die Selbst-Erklärung müssen Sie nur unterschreiben.

    Sie finden die Selbst-Erklärung über den Link:

    2. eine Kopie von einem Ausweis:

    eine Kopie ist ein Bild von dem Ausweis.
    Es ist nicht der echte Ausweis.

    Man macht eine Kopie mit einem Kopier-Gerät
    oder mit dem Handy:
    Man fotografiert den Ausweis vorne und hinten.

    Für Schweizer und Schweizerinnen:

    • ein Foto (Kopie) vom Pass oder von der ID.

    Für Ausländer und Ausländerinnen:

    • ein Foto (Kopie) vom Ausländer-Ausweis

    3. ein Foto vom Auszug aus Ihrem Straf-Register.

    Das ist ein Dokument. Es zeigt,
    ob Sie eine Strafe bekommen haben.

    Zum Beispiel:

    • eine Geldstrafe.
    • eine Gefängnisstrafe.

    Hier können Sie das Dokument bestellen:
    Bestellung Strafregister-Auszug

    4. eine Kopie von der AHV-Karte.
    Oder von Ihrer Krankenkassen-Karte.

       

    Sie haben diese 4 Dinge bereit?

    Dann füllen Sie die Anmeldung für Privat-Personen auf SEBE Digital aus.
    Die Anmeldung heisst auch «Gesuch».

    Klicken Sie hier für SEBE Digital für Bezugs-Personen

  3. Sie machen ab, wie viel Stunden Sie unterstützen

    Das Sozialamt schaut Ihre Anmeldung an,
    also das Gesuch.

    Ist alles in Ordnung?
    Dann bekommen Sie zwei Dinge:

    1. eine Anerkennung als Privat-Person
    2. eine Leistungs-Vereinbarung

    Das heisst:
    Sie können jetzt mit Menschen mit Behinderung eine Einsatz-Vereinbarung machen.

    Das ist eine Abmachung, wie ein Vertrag.
    Darin steht:

    • was Sie unterstützen.
    • wann und wie viele Stunden Sie unterstützen.

    Wie sieht eine Einsatz-Vereinbarung aus?
    Sie finden hier eine Einsatz-Vereinbarung zum Anschauen:

  4. Sie laden die Vereinbarung auf SEBE Digital

    Haben Sie abgemacht,
    wie viel Sie unterstützen?

    Dann laden Sie die Einsatz-Vereinbarung auf SEBE Digital hoch.

    Klicken Sie hier für SEBE Digital für Bezugs-Personen.

  5. Sie bekommen Geld

    Sie rechnen jeden Monat mit SEBE ab.

    Das heisst:
    Sie geben jeden Monat auf SEBE Digital an,
    wie viele Stunden Sie den Menschen mit Behinderung unterstützt haben.

    Sie bekommen das Geld alle drei Monate von SEBE.

    Wie viel verdienen Sie?

    Bezugs-Personen verdienen im Jahr 2025:
    35 Franken 30 Rappen in der Stunde für Unterstützung.

    Davon gehen die Beträge für die Sozial-Versicherungen weg.
    Wieviel? Das lesen Sie auf dieser Webseite: 
    Beiträge an die Sozialversicherungen

    Sie können bis zu 400 Stunden im Jahr abrechnen. 

Haben Sie eine Frage?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.

Sie können uns von Montag bis Donnerstag anrufen,
von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Wir sind gerne für Sie da.

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Wir passen dann die Angaben von Ihrer SEBE-Anerkennung an.

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Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

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