Beratung Kollektivstreitigkeit anfragen
Anleitung
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Wer soll sich beim Einigungsamt melden?
Falls Sie und Ihr Gegenüber sich uneinig sind bei der Interpretation eines Gesamtarbeitsvertrags oder anderer Kollektivverträge, unterstützt Sie das Kantonale Einigungsamt dabei, gemeinsam Lösungen zu finden. Ebenso können Sie sich bei Kollektivstreitigkeiten über das Arbeitsverhältnis an das Einigungsamt wenden.
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Streitfall oder Anliegen dokumentieren
Stellen Sie bitte schriftlich zusammen, worum es bei dem Streitfall geht oder welche Fragen Sie gerne klären würden. Es gibt keine vorgeschriebene Form dafür, Sie können das ganz einfach in Textform tun und bei Bedarf mit zusätzlichen Unterlagen ergänzen.
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Unterlagen einreichen
Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte per Post an:
Kantonales Einigungsamt
Schicken Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an:
Kantonales Einigungsamt
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf:
Kantonales Einigungsamt
+41 43 259 91 00Sekretariat
Kontakt
Kantonales Einigungsamt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen