Spezialisten für Kollektivverträge
Wenn Arbeitnehmende und Arbeitgebende sich uneinig sind in übergeordneten Fragen zum Arbeitsverhältnis, vermittelt das Kantonale Einigungsamt zwischen den beiden Parteien. In Streitfällen legt es Gesamtarbeitsverträge (GAV) aus oder es begutachtet Gesamtarbeitsverträge, für die eine allgemeine Verbindlichkeit (ave) gefordert wird.
Weiter verfasst das Einigungsamt Normalarbeitsverträge und sonstige kollektive Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis mit Gültigkeit im Kanton Zürich. Der Aufgabenbereich des Einigungsamts ist im «Gesetz über das kantonale Einigungsamt» geregelt.
Aufsichtsbehörde über ave GAV Gipsergewerbe der Stadt Zürich
Für die Aufsicht über den einzigen GAV, der allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist das kantonale Einigungsamt ebenfalls zuständig:
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Kantonales Einigungsamt
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