GGBV: Unternehmen, Personalien und Mutationen melden
Anleitung
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Was Sie wissen müssen
Unternehmen im Kanton Zürich, die der Gefahrgutbeautragtenverordnung (GGBV) unterstehen, melden die Personalien der oder des Gefahrengutbeauftragten (GGB) oder allfällige Mutationen dazu mit folgendem Formular.
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Formular ausfüllen
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsinspektorat
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen