Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen mit regelmässigem Umgang mit Gefahrgut müssen gemäss der Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den kantonalen Vollzugsbehörden melden.

Ziele der GGBV

Mit dem Ziel die Sicherheit bei Transporten mit Gefahrgut auf öffentlichen Strassen, Schienen und Gewässern zu erhöhen, hat der Bund auf den 1. Juli 2001 die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV, SR 741.622 in Kraft gesetzt.

Die GGBV gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Strasse, der Schiene oder auf Gewässern befördern. Die Unternehmen müssen Gefahrgutbeauftragte (GGB) ernennen die dann der zuständigen Vollzugsstelle gemeldet werden. Die Gefahrgutbeauftragten sollen die Gefahren vermindern, die sich aus dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter ergeben können.

Ausbildungspflicht

Die Gefahrgutbeauftragten haben eine Ausbildung zu absolvieren und sind anschliessend in ihrem Unternehmen dafür mitverantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen rund um den Transport von gefährlichen Gütern umgesetzt werden.

Was ist als Unternehmer zu tun?

  1. Feststellen, ob der Betrieb unter die GGBV fällt.
  2. Melden: Falls der Betrieb unter die GGBV fällt, muss man eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und der zuständigen Behörde im Kanton Zürich- dem Arbeitsinspektorat,  melden.

Welche Aufgaben haben Gefahrgutbeauftragte?

Gefahrgutbeauftragte beraten ihr Unternehmen in allen Belangen der Gefahrgutbeförderung und überwachen die gesetzeskonforme Abwicklung der Transportprozesse von Gefahrengut. Weiter haben sie die Aufgabe, einen Jahresbericht zuhanden der Unternehmensleitung über die Tätigkeiten des Unternehmens bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter zu erstellen.

Wer kann Gefahrgutbeauftragte/r sein?

Arbeitnehmende, Inhaber oder eine aussenstehende Person im Mandatsverhältnis können die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen.

Unternehmen im Kanton Zürich melden die Angaben zum Unternehmen und zu den Gefahrgutbeauftragten mit folgenden Meldungen:

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsinspektorat

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 91 00


Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

arbeitsinspektorat@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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