Interessenabwägung im Lärmschutz

Bauprojekte an lärmigen Lagen stellen für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Werden trotz aller möglichen Optimierungen die Immissionsgrenzwerte überschritten, muss ein überwiegendes Interesse nachgewiesen werden, um das Vorhaben ausnahmsweise bewilligen zu können.

Datum
25. Juni 2024
ZUP-Nr.
108
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Camilla Philipp, TBA
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 108: Interessenabwägung im Lärmschutz

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