Lagern Betriebe wassergefährdende Stoffe, müssen sie dabei Lagervorschriften, z.B. zur Zusammenlagerung, Auffangwannen oder Brandschutz einhalten. Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Umwelt als auch der Mitarbeitenden.
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Definition
Als wassergefährdende Stoffe gelten alle flüssigen, festen und gasförmigen Stoffe und Gemische (Zubereitungen), die nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeiführen können. Dazu zählen Roh- und Hilfsstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte sowie Abfälle.
Lagervorschriften
Die unsachgemässe Lagerung von gefährlichen Stoffen birgt verschiedene Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte. Leckagen können zu gefährlichen Reaktionen oder zur Ausbreitung von wassergefährdenden Stoffen führen. Beim Brand von Lageranlagen können giftige Gase freigesetzt oder Löschwasser verunreinigt werden. Diese Ereignisse können schliesslich Luft, Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässern verschmutzen.
Für die sichere Lagerung von Stoffen und Gemischen sind eine Vielzahl von Vorschriften aus den Bereichen Gewässerschutz, Brandschutz, Explosionsschutz, Arbeitssicherheit, Chemikaliensicherheit und Störfallvorsorge zu beachten.
Fokus liegt auf Schutz der Gewässer
Der Fokus des betrieblichen Umweltschutzes liegt auf dem Schutz der Gewässer sowie auf der Einhaltung der Zusammenlagerungsvorschriften zur Verhinderung gefährlicher Reaktionen.
Interkantonaler Leitfaden
Der interkantonale Leitfaden «Lagerung gefährlicher Stoffe» gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die zu beachtenden Vorschriften. Er ermöglicht Ihnen, gefährliche Stoffe besser zu erkennen, deren Lagerung zu optimieren und die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.
Wichtigste Lagervorschriften
Die wichtigsten Prinzipien für die sichere Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sind:
- Stoffe sind nach den verschiedenen Lagerklassen zu gruppieren
- Unterschiedliche Lagerklassen sind getrennt (mit Zwischenraum) oder separat (in einem anderen Brandabschnitt) zu lagern.
- Flüssige Stoffe müssen über Auffangwannen gelagert werden
- Keine Bodenabläufe in Lagerräumen
- Lagerräume sind von Arbeitsräumen zu trennen
- Für die Lagerung im Freien bestehen zusätzliche Anforderungen
- Übersteigt die Gesamtmenge an wassergefährdenden Stoffen eine bestimmte Grenze, sind unter Umständen Massnahmen zum Löschwasserrückhalt vorzusehen
- Innerhalb von Grundwasserschutzzonen ist die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten grundsätzlich verboten, Ausnahmebewilligungen sind jedoch möglich.
Für die Lagerung in ortsfesten Tanks gelten spezifische Bestimmungen.
Die Lageranforderungen an Agrarhilfsmittel in landwirtschaftlichen Betrieben finden Sie im interkantonalen Leitfaden «Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln» sowie im Merkblatt «Lagerung und Umgang mit Agrarhilfsmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben».
Gültigkeit der Lagervorschriften
Werden Stoffe, Gemische oder Sonderabfälle mehr als acht Stunden aufbewahrt sind die Lagervorschriften einzuhalten.
Der Umfang der Lagervorschriften ist abhängig von der Lagermenge (vgl. Leitfaden «Lagerung gefährlicher Stoffe» in den «Weiterführenden Informationen»). Für Kleinmengen gibt es unter Umständen erleichterte Vorschriften.
Vorgehen Beurteilung
Vorteile:
- Die Grundlage für die regelkonforme Organisation der Lagerung ist eine Lagerliste, welche alle vorhanden Stoffe, Gemische und Sonderabfälle sowie deren Mengen und Eigenschaften aufführt.
- Darauf basierend ist ein Lagerkonzept zu erstellen, das eine Gesamtschau der örtlichen Verhältnisse und der geplanten Massnahmen ermöglicht. Das Lagerkonzept muss dazu folgende Informationen enthalten:
- die Art und Menge der zu lagernden Stoffe
- die baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen
- die örtlichen Verhältnisse (Umgebung des Lagers, Lagerräume, Lagerart)
Als Hilfe für die Erstellung einer Lagerliste und eines Lagerkonzepts können Sie unsere Vorlagen (in den «Weiterführenden Informationen») verwenden. Diese decken den betrieblichen Umweltschutz ab. Die Themen Störfallvorsorge, Brandschutz, Explosionsschutz, Arbeitssicherheit und Transportsicherheit werden nicht darin berücksichtigt und sind separat zu beachten.
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie & Luft (AWEL) stimmt dem Lagerkonzept und den geplanten Massnahmen mit einer gewässerschutzrechlichen Beurteilung oder im Rahmen einer Baubewilligung zu. Bei baulichen Massnahmen sollten Sie immer abklären, ob ein Baugesuch notwendig ist. Die zuständige Baubehörde Ihrer Gemeinde gibt darüber Auskunft. Bitte beachten Sie, dass in einigen Bauverfahren die Private Kontrolle beigezogen wird. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Baubewilligungen.
Hochwasserschutz
Tank- und Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten stellen im Fall einerÜberflutung eine grosse Gefahr für Mensch, Tier, Umwelt und Infrastruktur dar. Weitere Informationen zum Hochwasserschutz sowie Gefahrenkarte und diverse Merkblätter finden Sie unter folgendem Link:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe (Bildschirmversion) PDF | 56 Seiten | deutsch | 3 MB
- Download Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe (Druckversion) PDF | 56 Seiten | deutsch | 18 MB
- Download Beilage 1 - Ablaufschema zur Identifikation gefährlicher Stoffe und deren Lagerklassenzuordnung PDF | 1 Seiten | deutsch | 854 KB
- Download Beilage 2 - Generelle Zusammenlagerung von gefaehrlichen Stoffen - Ausgabe 2018 PDF | 1 Seiten | deutsch | 780 KB
- Download Beilage 3: Fachstellen im Kanton Zürich PDF | 1 Seiten | deutsch | 42 KB
- Download Vorlagen für Lagerliste, Lagerkonzept und Absicherungskonzept Güterumschlagplatz XLSX | Deutsch | 135 KB
- Download Lagerung und Umgang mit Agrarhilfsmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben. Merkblatt. 2017 PDF | 6 Seiten | deutsch | 394 KB
- Download Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln. Interkantonales Merkblatt. 2016 | deutsch | 2 MB
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
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