Kulturförderpolitik

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Die Kulturförderung des Kantons Zürich ist der Vielfalt verpflichtet. Grundlage dafür ist das Kulturförderungsgesetz, gemäss dem der Kanton «das geistige und kulturelle Leben zu Stadt und Land» fördert.

Schwerpunkte Kultur­förderung

Dass und wie der Kanton Zürich die hiesige Kultur fördert, regeln das Kulturförderungsgesetz und die Kulturförderungsverordnung. Die strategische Ausrichtung der Kulturförderpolitik des Kantons Zürich legt der Regierungsrat im Leitbild Kulturförderung fest. Das aktuelle Leitbild wurde im Februar 2015 vom Regierungsrat festgesetzt.  

Schwerpunkte Kulturförderung

Das Leitbild Kulturförderung 2015 definiert vier Schwerpunkte:

Vorteile:

  • Strahlkraft: Kultur – lokal verankert und international sichtbar
  • Region: Regionale Kultur – Nachhaltigkeit durch Struktur
  • Kreation: Von der Idee bis zum Dialog
  • Teilhabe: Kultur in der Mehrzahl sehen
 

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Unsere Gesellschaft wird grösser, älter, vielfältiger. Diese Diversität soll sich vermehrt auch im hiesigen Kulturleben widerspiegeln. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich seiner kulturellen Prägung bewusst, bringt sich ein, gestaltet mit. So schafft Kultur Identität, Zugehörigkeit und Gemeinschaft und ermöglicht den Brückenschlag zwischen Generationen, Traditionen und Kulturen.

Kulturprojekte im Bereich der Kulturellen Teilhabe zu fördern, ist anspruchsvoll. Vor allem weil es gilt, den Förderschwerpunkt vermehrt auf den Entstehungsprozess eines Kunstwerks zu legen und nicht allein auf das Kunstwerk selbst. Die Herausforderung besteht darin, das partizipative Erarbeiten von Kunstwerken zu beurteilen und zu fördern.

Zur gezielten Förderung von teilhabeorientierten Kulturprojekten vergibt die Fachstelle Kultur seit 2017 den Anerkennungsbeitrag «Kulturelle Teilhabe».

Kulturelle Teilhabe in Kulturinstitutionen

Die Fachstelle Kultur engagiert sich dafür, die Akteurinnen der Zürcher Kulturlandschaft für das Thema der Kulturellen Teilhabe zu sensibilisieren. Ziel ist es, das Thema der Teilhabe in den Betrieben und Projekten zu implementieren, damit es künftig bei personellen, künstlerischen, programmatischen oder räumlichen Entscheidungen reflektiert und einbezogen wird.

In Zusammenarbeit mit Kultur Stadt Zürich hat die Fachstelle Kultur 2017 eine Fachtagung für die Verantwortlichen der Kulturinstitutionen organisiert.

Kulturinstitutionen sind gefordert, sich dem digitalen Wandel zu stellen. Sie müssen die Entwicklungen bei der Kreation, Produktion, Vermittlung und Rezeption von Kulturgut reflektieren und nötigenfalls ihre Strategien neu ausrichten.

Die Kulturfachstellen der Städte Zürich und Winterthur sowie des Kantons Zürich haben zur Digitalisierung des Kulturbetriebs im Oktober 2021 eine Fachtagung durchgeführt. Sämtliche Inputs und Referate können auf der Webseite nachgehört werden.  

Digitale Kultur

Zürich ist nicht nur die Filmhauptstadt der Schweiz. Auch in den Bereichen New Media, Games und Medienkunst gibt es im Kanton Zürich eine starke und dynamische Szene. Spezifische und mit ausreichend Mitteln ausgestattete Förderinstrumente gibt es in diesen Bereichen bisher allerdings kaum. Der Regierungsrat nimmt darum eine Forderung des Kantonsrates auf und schlägt vor, künftig die Produktion neuer audiovisueller Formate und Darstellungsformen zu unterstützen.

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2020 beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat in einem Postulat, künftig nicht mehr nur das Filmschaffen im engen Sinn zu fördern. Auch die «erweiterte Filmbranche für neue und innovative, sowohl passive wie interaktive, audiovisuelle Formate und Darstellungsformen» sollte auf Unterstützung durch die öffentliche Hand zählen können.

Die Fachstelle Kultur hat das Zurich Centre for Creative Economies (ZCCE) der Zürcher Hochschule der Künste mit einer Studie beauftragt. Diese hat zum einen die Begriffe geklärt: Neue Medien steht demnach für innovative audiovisuelle Inhalte und Erzählformen, die sich Formaten wie Virtual Reality oder anderer interaktiver Erzählformen bedienen. Auch Games als geschichtenerzählende oder ludologische Formate sowie Medienkunst gehören dazu. Zum andern hat die Studie die Zürcher Szenen u.a. anhand von Hearings und Interviews analysiert und europäische Good Practices aufgearbeitet. Schliesslich zeigt die Studie verschiedene Szenarien auf, wie die Förderung von Neuen Medien künftig aussehen könnte und wo sie anzusiedeln wäre. Aufgrund der vielen Berührungspunkte zwischen Film und Neuen Medien empfiehlt die Studie, die Förderung der Neuen Medien künftig bei der Filmstiftung anzusiedeln und diese mittelfristig zu transformieren. 

Auf der Basis der Studie wurde in einem zweiten Schritt ein Vorkonzept erarbeitet. Beauftragt wurde damit die Consense Philanthropy Consulting GmbH. In einem partizipativen Prozess, unter Einbezug der wichtigsten Anspruchsgruppen aus Film, Games, New Media und Medienkunst, wurden die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Förderung der digitalen Kultur erarbeitet und in einem Vorkonzept zusammengeführt. Dieses ist anschlussfähig an künftige digitale Innovationen und berücksichtigt die Schnittstellen zu Forschung und Wirtschaft. 

Der Regierungsrat teilt die Stossrichtung des Postulats und anerkennt die Notwendigkeit der verstärkten Förderung der Bereiche New Media, Games und Medienkunst. Er schlägt dem Kantonsrat in der Postulatsantwort (Regierungsratsbeschluss/RRB Nr. 2023/1169) vom Oktober 2023 vor, die Förderung in den Bereichen New Media und Games der Filmstiftung zu übertragen. Der Regierungsrat hat die Postulatsantwort an den Kantonsrat überweisen, die Diskussionen dazu finden voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt. Vorgesehen ist, dass für den Pilot 1,5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Förderung der Medienkunst soll bei der Fachstelle Kultur angesiedelt bleiben und dort im Zug der kantonalen Förderstrategie weiterentwickelt werden.  

Noch sind mit Blick auf ein künftiges Förderkonzept Digitale Kultur, das New Media und Games einschliesst, verschiedene Fragen offen. So sind die Förderstrukturen und -gremien, die Entscheidungsprozesse sowie die Schnittstellen zu Forschung und Wirtschaft zu bestimmen. Die Grundlagen dazu wurden im Vorkonzept skizziert, darauf aufbauend wird 2024 ein Förderkonzept erarbeitet mit dem Ziel, die Fördertätigkeit 2025 aufzunehmen. Danach soll, im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase, das Konzept umgesetzt und im Hinblick auf die Bedürfnisse der unterstützten Projekte laufend evaluiert werden. 

Aufgaben und Kompetenzen

Für die Kulturförderung sind im Kanton Zürich der Kantons- und der Regierungsrat, die Kulturförderungskommission sowie die Fachstelle Kultur zuständig. Ihnen kommen unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen zu.

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Der Kantonsrat legt als oberste Behörde im Kanton die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kulturförderung fest und definiert über das Budget die finanziellen Ressourcen der Kulturförderung. Zudem beschliesst er über den Kostenbeitrag an den Betrieb des Opernhauses und den Rahmenkredit an den Betrieb des Theaters Kanton Zürich. Darüber hinaus entscheidet der Kantonsrat bei Budgetmitteln über Investitionsbeiträgen über 4 Millionen Franken, bei Mitteln aus dem Kulturfonds entscheidet der Kantonsrat über Beiträge ab 2 Millionen Franken.  

Der Regierungsrat definiert die kulturpoli­tischen Leitlinien und legt die qualitativen Kriterien der Kulturförderung in den Grundzügen fest. Weitere Aufgaben des Regierungsrates:

Vorteile:

  • Genehmigung des Leitbildes für die Kulturförderung
  • Wahl der Mitglieder der Kulturförderungskommission. Die Vorsteherin/der Vorsteher der Direktion JI präsidiert die Kulturförderungskommission.
  • Gewährung wiederkehrender Betriebsbeiträge von jährlich über 250'000 Franken (bei vierjähriger Laufzeit) und von einmaligen Förderbeiträgen über 1 Mio. Franken
  • Verleihung der kulturellen Auszeichnungen des Kantons Zürich (Kulturpreis, Förderpreis und Goldene Ehrenmedaille)
  • Wahl der Abordnungen (Vertretungen des Kantons in die strategischen Gremien ausgewählter Kulturinstitutionen)

Die Kulturförderungskommission ist ein Fachgremium, das sich aus verwaltungsexternen Expertinnen und Experten aus der Kultur zusammensetzt. Sie berät den Regierungsrat bei der Vergabe der kulturellen Auszeichnungen, beurteilt die Gesuche für Projektförderung, Werkbeiträge und Atelierstipendien und gibt dazu Empfehlungen ab. Die Mitglieder können maximal acht Jahre der Kommission angehören.  

Die Fachstelle Kultur ist der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung des Kulturförderungsgesetzes und der Kulturverordnung sowie des Kulturleitbildes. Die Kompetenzen der Fachstelle sind dabei insbesondere

Vorteile:

  • die Gewährung von einmaligen Projektbeiträgen und Ankäufen von Werken im Rahmen der Direktionskompetenz (1 Mio. Fr.)
  • die Gewährung wiederkehrender Betriebsbeiträge unter 250'000 Franken (bei vierjähriger Laufzeit)
     

Die Aufgaben der Fachstelle Kultur sind

Vorteile:

  • die Ausgestaltung von Programmen und Instrumenten für die Förderung von Kulturschaffenden, für die Projektförderung und für die Förderung von kulturellen Organisationen und Institutionen,
  • die Ausgestaltung der Förderprogramme für die Gemeinden und die Mitarbeit beim Aufbau regionaler Förderstrukturen im Kanton,
  • die Beratung der Direktion in kulturellen Fragen und Vorbereitung von Richtlinien der Direktion über die Kulturförderung,
  • die Zusammenarbeit mit den beiden grossen Kulturbetrieben, bei denen der Kanton die finanzielle Hauptverantwortung trägt: dem Theater Kanton Zürich und dem Opernhaus sowie
  • die Mitarbeit in strategischen Gremien grosser Kulturbetriebe und kulturpolitischer Kommissionen und Konferenzen.

Finanzierung der Kulturförderung

Zwei-Säulen-Modell

Gestützt auf die Empfehlungen der Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» der Universität St.Gallen aus dem Jahr 2017 wurde im Kanton Zürich ab dem Jahr 2021 schrittweise das Zwei-Säulen-Modell umgesetzt. Nach der Übergangsphase im Zeitraum von 2021-2026, in welcher die beiden Säulen aufgebaut werden, ist folgende Mittelverwendung vorgesehen:

Vorteile:

  • Mittel aus Kulturfonds - kurzfristig, flexibel, dynamisch: Finanzierung von Projektbeiträgen, Betriebsbeiträgen für kleine und mittlere Kulturinstitutionen, Investitionsbeiträgen für Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen sowie Beiträgen an kulturelle Sonderprojekte von gemeinnützigen (Kultur-)Institutionen.
  • Mittel aus Staatsmittel - langfristig, verlässlich: Finanzierung von Betriebsbeiträgen, die durch ein Spezialgesetz wie das Opernhausgesetz (OpHG) oder einen Rahmenkredit wie für das Theater Kanton Zürich geregelt ist. Finanzierung der Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen sowie die Beiträge an die Kulturprogramme der Gemeinden.

Studie Kulturfinanzierung ab 2022

Zur Klärung der Frage, wie die Finanzierung der Kulturförderung ab 2022 ausgestaltet und organisiert werden soll, wurde eine Studie in Auftrag gegeben. 

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Mit dem Beschluss 5125 vom Juli 2015 hat das Parlament die Finanzierung der Kulturförderung im Kanton Zürich neu geregelt: Für die Periode von 2017 bis 2021 wurden sämtliche Mittel für Betriebsbeiträge, Projektbeiträge, Werkbeiträge und Auszeichnungen aus dem Lotteriefonds des Kantons Zürich finanziert. Ausgenommen von dieser Regelung waren das Opernhaus Zürich, dessen Betriebsbeitrag gesetzlich verankert ist, sowie das Theater Kanton Zürich, das seinen jährlichen Betriebsbeitrag auf der Basis eines Rahmenkredits erhält, den der Kantonsrat jeweils für sechs Jahre bewilligt.

Angesichts der Befristung der zugesprochenen Mittel forderten mehrere politische Vorstösse den Regierungsrat auf, die Finanzierung der Kulturförderung ab 2022 auf eine neue, sichere Grundlage zu stellen. Bei dieser Neuordnung standen die folgenden drei Ziele im Zentrum:

  • Sicherung der Kulturförderung – Erhalt des Bestehenden und Offenheit für Neues
  • Vereinfachung der Zuständigkeit und Kompetenzen
  • Transparenz der Finanzierungsquellen

Zur Klärung der Frage, wie die Finanzierung der Kulturförderung ab 2022 ausgestaltet und organisiert werden soll, hat Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Direktion der Justiz und des Innern, beim Institut für Systemisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen eine Studie in Auftrag gegeben. Ziel der Studie war es, die Entwicklung der Finanzierung der Kulturförderung im Kanton Zürich in den letzten rund 20 Jahren darzustellen und Szenarien für die Finanzierung der Kulturförderung nach 2022 zu skizzieren.

Die Studie entwirft drei Szenarien zu einer möglichen Neuordnung der Finanzierung der Kulturförderung im Kanton Zürich. Nach sorgfältiger Evaluierung favorisiert die Fachstelle Kultur das Szenario «Kulturfonds», das die Kriterien für ein transparentes Finanzierungsmodell am besten erfüllt und die Kulturfinanzierung auch langfristig sichert. Das Szenario schlägt vor, jährlich 25 Prozent der Lotteriefonds-Einnahmen in einen Kulturfonds zu übertragen, aus dem die gesamte Projektförderung, Betriebsbeiträge unter 200'000 Franken und Investitionen im Kulturbereich unter 500'000 Franken finanziert werden. Die Mittel für die Betriebsbeiträge über 200'000 Franken sollen ab 2022 ebenso wie die gesetzlich festgeschriebenen Beiträge an Opernhaus und Theater Kanton Zürich aus dem Staatshaushalt bereitgestellt werden. Investitionen über 500'000 Franken werden wie bisher aus dem allgemeinen Lotteriefonds finanziert.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Der Interkantonale Kulturlastenausgleich ist eine Vereinbarung der Kantone Uri, Zug, Aargau, Luzern und Zürich. Ziel ist es, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen gemeinsam zu regeln.

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Die Strahlkraft grosser Kulturhäuser prägt das positive Image ihrer Standortkantone und erhöht darüber hinaus die Lebens- und Wohnqualität der umliegenden Kantone.

Für die Standortkantone Luzern und Zürich bedeuten die grossen Kulturhäuser eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Vereinbarungskantone Uri, Zug und Aargau erfahren durch die Nähe zu den kulturellen Leuchttürmen eine Attraktivitätssteigerung. Aus diesem Grund haben die fünf Kantone die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen abgeschlossen. Die Vereinbarungskantone beteiligen sich an den Betriebssubventionen sowie an den Investitionskosten der überregionalen Kultureinrichtungen. 

Die Kosten werden proportional zu den Publikumsströmen verteilt. Der Lastenausgleich erfolgt ausschliesslich für jene Kultureinrichtungen, die einen professionellen künstlerischen Betrieb führen, ein eigenes Ensemble beschäftigen und überregionale, nationale oder gar internationale Ausstrahlung erreichen. Aus dem Kanton Zürich sind dies das Opernhaus, das Schauspielhaus sowie die Tonhalle, aus dem Kanton Luzern sind dies das KKL, das Luzerner Theater sowie das Luzerner Sinfonieorchester.

Auch die Kantone Obwalden, Nidwalden und Schwyz, die der Vereinbarung nicht angehören, leisten Beiträge an die Standortkantone. Der Kanton Schaffhausen leistet zudem einen freiwilligen Beitrag an den Kanton Zürich.

Der Kulturlastenausgleich ist Teil der Neuen Finanz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), wie sie seit 2008 in der Bundesverfassung verankert und im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich konkretisiert ist. Der NFA ist als zentrales Instrument des gesamtschweizerischen Ressourcen- und Lastenausgleichs ein starker Pfeiler der föderalistischen Struktur.

Swisslos-Gelder/Kulturfonds

Das Lotteriefonds-Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, legt fest, dass jährlich 30 Prozent des Gewinnanteils des Kantons Zürich aus der Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie in den Kulturfonds fliessen. Die Kulturfondsverordnung vom 24. Februar 2021 definiert die Vorhaben, die mit den Mitteln des Kulturfonds unterstützt werden sollen. 

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Neben der Ausrichtung von Projektbeiträgen und Betriebsbeiträgen für kleine und mittlere Kulturinstitutionen ist die Fachstelle Kultur seit Oktober 2021 auch für Investitionsbeiträge an Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen sowie Beiträge an kulturelle Sonderprojekte von gemeinnützigen (Kultur-)Institutionen verantwortlich. 

Kulturpolitische Vorlagen

(Archiv)

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Am 23. September 2018 stimmte die Bevölkerung des Kantons Zürich über die Volksinitiative für ein Film- und Medienförderungsgesetz ab. Die Initiative wurde mit einem Stimmenanteil von 80.9 Prozent abgelehnt.

Die Volksinitiative forderte, kantonale Mittel für die Film- und Medienförderung gesetzlich zu verankern. Zum Zeitpunkt der Abstimmung standen der Kulturförderung jährlich insgesamt 23 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Dazu kamen die Betriebsbeiträge an das Opernhaus Zürich und das Theater Kanton Zürich von jährlich rund 88 Millionen Franken.

Die Zürcher Filmstiftung erhielt 2018 einen jährlichen Beitrag von 4,65 Mio. Franken, was rund einem Fünftel der frei verfügbaren Fördermittel entsprach.

Ein eigenes Film- und Medienförderungsgesetz würde die Film- und Medienschaffenden gegenüber anderen Kulturschaffenden, wie zum Beispiel Musikern oder Autorinnen, bevorzugt behandeln. Damit stünde die Regelung der Film- und Medienförderung durch ein Spezialgesetz im Widerspruch zur Kulturpolitik des Kantons Zürich. Diese ist der kulturellen Vielfalt verpflichtet.

Kantonsrat und Regierungsrat empfahlen die Abstimmung zur Ablehnung.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Fachstelle Kultur

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

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E-Mail

fachstellekultur@ji.zh.ch

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