Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene

Kapitelnr.
7.3.03.
Publikationsdatum
16. Januar 2016
Kapitel
7 Materielle Grundsicherung (WSH)
Unterkapitel
7.3. Medizinische Grundversorgung

Rechtsgrundlagen

SKOS-Richtlinien, Kapitel B.5.2

Erläuterungen

Die Kosten für jährliche Zahnkontrollen und Dentalhygiene (Zahnsteinentfernung) ge-hören zur materiellen Grundsicherung und sind in jedem Fall zu übernehmen. Es ist deshalb grundsätzlich keine vorangehende Kostengutsprache dafür notwendig. Die Rechnungen können entweder direkt (an den Zahnarzt) beglichen werden oder aber gegen Vorlage der Quittung an den Klienten / die Klientin ausbezahlt werden.

Rechtsprechung

VB.2004.00019, E.3.1: Zur medizinischen Grundversorgung gehören auch die notwendigen zahnärztlichen Behandlungen. Solche Behandlungen sollen allerdings so einfach wie mög¬lich, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Nach den Kap. B.4.2 und H.2 der SKOS-Richtlinien gehören dazu neben der jährlichen Zahnkontrolle und Dentalhygiene (Zahn-steinentfernung) Notfallbehandlungen und einfache Sanierungen. VB.1999.00291 (nicht publiziert): Anzurechnen sind überdies die Kosten jährlicher Zahnkon-trolle und Dentalhygiene.

Praxishilfen

Empfehlung der Kantonszahnärztevereinigung: Dentalhygiene und Paradontale Behandlung bei Klienten/-innen der Sozialhilfe Zahnarzt-Tarife (SSO)

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: