Auftrag der kantonalen und städtischen Integrationsfachstellen

Details

Kapitelnr.
13.1.05.
Publikationsdatum
6. Dezember 2020
Kapitel
13 Integrationsmassnahmen
Unterkapitel
13.1. Allgemeines zur beruflichen und sozialen Integration

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.Auftrag der Kantonalen Fachstelle Integration

1.1.Allgemein

Die Kantonale Fachstelle Integration ist der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert und hat den Auftrag, die Integrationsförderung im Migrationsbereich zu koordinieren.

Die Fachstelle Integration verfolgt das Ziel, eine optimale Wirkung der Integrationsfördermassnahmen im Kanton Zürich zu gewährleisten. Sie bietet Folgendes an:

  • Koordination der Integrationsarbeit im Kanton und Pflege eines Netzwerks mit allen Beteiligten
  • Beratung und Information für Akteurinnen und Akteure im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Unterstützung der Gemeinden bei der wirkungsvollen Umsetzung der Integrationsaufgaben
  • Einsatz für die Anliegen der Integration in der Rechtsetzung und in allen Belangen der kantonalen und kommunalen Verwaltung
  • Lösungsentwicklung zur spezifischen Integrationsförderung gemeinsam mit kantonalen Stellen, Gemeinden, migrantischen Organisationen, Anbietenden und Zivilgesellschaft
  • Förderung von Integrationsprojekten und der Qualität der Integrationsarbeit
  • Bereitstellung von Integrationsprojekten
  • Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis zu Integrationsfragen

1.2.Kantonales Integrationsprogramm 2018 - 2021 (KIP 2)

Bund und Kantone arbeiten an einer stetigen Verbesserung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Seit dem 1. Januar 2014 verfügen alle Kantone über kantonale Integrationsprogramme (KIP), in denen alle Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung gebündelt werden. Dazu hat das ehemalige Bundesamt für Migration (heute Staatssekretariat für Migration SEM) mit den Kantonen Programmvereinbarungen für die Jahre 2014-2017 abgeschlossen. In der gemeinsamen Strategie legten Bund und Kantone die Förderbereiche fest, in denen spezifische Integrationsmassnahmen flächendeckend in der ganzen Schweiz umgesetzt werden (vgl. dazu SEM, Integrationsförderung).

Im Kanton Zürich ist die kantonale Fachstelle Integration für die Umsetzung der Kantonalen Integrationsprogramme zuständig.

Weitere Informationen finden sich unter Kantonale Integrationsprogramme.

1.3.System zur Verwendung der Integrationspauschale (IP-System)

Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP 2, 2018-2021) unterstützt die kantonale Fachstelle Integration die kommunalen Stellen der Sozialhilfe und der Asylfürsorge, indem sie Integrationsangebote für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge finanziert. Die Angebote sind auf den Bedarf der Gemeinden ausgerichtet und können von diesen kostenlos genutzt werden. Sie umfassen Potenzialabklärungen sowie Massnahmen zur beruflichen Integration (Jobcoaching) und zum Spracherwerb. Die Mittel zur Finanzierung stammen aus der Integrationspauschale des Bundes und werden nach Massgabe des vom Regierungsrat am 24. April 2019 entschiedenen Konzepts zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton Zürich eingesetzt (RRB 434/2019). Das Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH) ist auf der Website der Fachstelle Integration veröffentlicht.

Ab dem Jahr 2021 wird ein erheblicher Teil der Mittel aus der IP nach einem Schlüssel jährlich auf die Gemeinden verteilt (Kostendach pro Gemeinde). Die Gemeinden bzw. von ihnen beauftragte Dritte (im Folgenden: fallführende Stellen) können die Angebote, welche entweder vom Kanton bereitgestellt werden oder zuvor durch den Kanton Zürich akkreditiert worden sind (kantonaler Angebotskatalog), nutzen. Im Online-Handbuch IAZH (Integrationsagenda Kanton Zürich) finden sich neben dem Kantonalen Angebotskatalog IAZH auch die Grundlagen der IAZH, Anleitungen und Hilfsmittel sowie Ausführungen zur Finanzierung und zum Reporting.

2.Integrationsfachstellen der Städte Zürich und Winterthur

Die Städte Zürich und Winterthur haben je eigene Integrationsförderungsabteilungen, die auf die in den Städten wohnhaften Bewohner zugeschnitten sind.

2.1.Integrationsförderung der Stadt Zürich

Informationen zu Auftrag, Dienstleistungen und Angeboten der Integrationsförderung der Stadt Zürich finden sich unter http://www.stadt-zuerich.ch/content/prd/de/index/stadtentwicklung/integrationsfoerderung.html.   

2.2.Fachstelle für Integrationsförderung der Stadt Winterthur

Informationen zu Auftrag, Dienstleistungen und Angeboten der Integrationsförderung der Stadt Winterthur finden sich unter https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/verwaltung/kulturelles-und-dienste/stadtentwicklung/fachstelle-integrationsfoerderung.

3.Coronavirus

Informationen betreffend Sistierung von Angeboten etc. können den Websites der Integrationsfachstellen entnommen werden.

Rechtsprechung

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: