Integrationsangebote und -massnahmen der Bildungsbehörden im nachobligatorischen Bereich
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Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG), SR 412.10 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG); LS 413.31
Erläuterungen
1.Allgemeines zur Berufsbildung
Bildung ist ein wichtiges Element der Integration. Eine abgeschlossene Ausbildung nach der obligatorischen Schule ist bedeutend für einen nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Personen ohne Berufsabschluss haben beeinträchtigte Berufschancen. In der Schweiz stehen unterschiedliche Wege für eine gut qualifizierte Ausbildung offen. Ein wichtiger Pfeiler ist die duale Berufsbildung. Bei der Berufslehre wird die Ausbildung im Be-trieb während drei bis vier Wochentagen mit einer berufsschulischen Ausbildung an ein bis zwei Wochentagen verbunden.
2.Berufsvorbereitungsjahre
Bei den im Kanton Zürich angebotenen Berufsbildungsjahren handelt es sich um so genann-te Brückenangebote für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in eine berufliche Grundbildung oder in eine Schule der Sekundarstufe II übertreten. Sie dauern in der Regel ein Jahr, sind freiwillig und dienen zur Behebung von schulischen, sprachlichen oder weiteren Defiziten, zur Orientierungshilfe und Entscheidungsfindung für die nachobliga-torische Ausbildungslaufbahn sowie als Übergangslösung bei einem Ungleichgewicht zwi-schen Angebot und Nachfrage. Die nachfolgenden Informationen über Brückenangebote im Kanton Zürich entstammen der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich, Berufsvorbereitungs-jahre. 2.1. Berufswahlorientierter Angebotstyp Der berufswahlorientierte Angebotstyp richtet sich speziell an Jugendliche, die noch keine klare Berufswahl getroffen haben, in ihrer Berufswahl unsicher sind oder eine Neuorientie-rung vornehmen müssen und hier weitere Unterstützung benötigen. Ausserdem werden die Jugendlichen bei der Erlangung der persönlichen, sozialen und schulischen Berufsreife un-
terstützt. Je nach individueller Voraussetzung der Jugendlichen werden die praktischen oder theoretischen Schwerpunkte anders gesetzt. Es gibt zwei Typen von Angeboten: Der Angebotstyp A legt das Schwergewicht des Unterrichts auf die Berufsfindung und Be-rufswahl sowie auf die Förderung von überfachlichen Kompetenzen durch berufsbezogene Tätigkeiten. Im Angebotstyp B liegt das Schwergewicht des Unterrichts auf der Berufsfindung und Be-rufswahl sowie auf der Allgemeinbildung. 2.2. Berufs(feld)orientierter Angebotstyp Der berufsfeldorientierte Angebotstyp bereitet auf einen bestimmten Beruf bzw. ein Berufs-feld vor und ist für Jugendliche gedacht, die bereits eine Berufswahl getroffen haben oder ein bestimmtes Berufsfeld anvisieren. Diese Jugendlichen haben entweder keinen entsprechen-den Ausbildungsplatz gefunden oder benötigen eine zusätzliche Unterstützung für den Ein-stieg in die angestrebte Berufsrichtung. Es gibt dabei drei Profile: Im Berufsvorbereitungsjahr "Berufsfeld XY" liegt das Schwergewicht des Unterrichts auf der Vermittlung erster praktischer beruflicher und berufskundlicher Inhalte sowie auf der Allge-meinbildung. Im Berufsvorbereitungsjahr "Grundjahr EBA" werden die Inhalte des ersten Lehrjahres der entsprechenden zweijährigen Grundbildung in der beruflichen Praxis und in der Berufsfach-schule erworben. Die Sozial- und Selbstkompetenzen der Jugendlichen werden dabei durch eine individuelle Begleitung speziell gefördert. Im Berufsvorbereitungsjahr "Vorlehre" werden in der beruflichen Praxis erste fachliche Grundlagen und in der Schule allgemeinbildende Inhalte vermittelt. 2.3. Integrationsorientierter Angebotstyp Im integrationsorientierten Angebotstyp finden vor allem Jugendliche mit Anschlussproble-men aufgrund ihrer ausländischen Herkunft und Fremdsprachigkeit Unterstützung. Der integ-rationsorientierte Angebotstyp besteht aus dem Profil BVJ Sprache + Kultur. Dabei liegt das Schwergewicht des Unterrichts auf der Vermittlung der deutschen Sprache, der schweizeri-schen Kultur sowie der Berufswahl und der Erlangung der schulischen Berufsbildungsreife.
3.Case Management Berufsbildung
3.1. Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung ist beim Bundesamt für Berufsbil-dung und Technologie BBT angesiedelt. Es hat zum Ziel, gefährdete Jugendliche frühzeitig
zu erfassen, laufend zu beobachten und auf dem Weg zu einem Abschluss auf Sekundarstu-fe II zu begleiten. Eine fallführende Stelle soll über institutionelle Grenzen sowie über die Dauer der Berufswahl und Berufsbildung hinweg für ein planmässiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen sorgen. Im Zentrum steht die Unterstützung zur Selbsthilfe (Em-powerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Effizienz- und Effektivitätssteigerung der eingesetzten Massnahmen aufgrund einer wirksamen Führung und Gestaltung der Pro-zesse. Die Kantone sind für die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung verantwortlich. Sie werden dabei vom Bund unterstützt. Weitere Informationen finden sich unter im Papier Case Management Berufsbildung - Grundsätze und Umsetzung in den Kantonen sowie auf der Homepage des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie BBT (vgl. dazu http://www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/01204/index.html?lang=de) 3.2. Kantonales Projekt Netz2 Vgl. http://www.ajb.zh.ch/de/Projekte/casemgmt_BB/ Netz2 versteht sich als stufenübergreifende Koordinations- & Begleitstelle für Jugendliche und junge Erwachsene innerhalb der Berufsbildung, die einen Abschluss auf Sekundarstufe II anstreben. Netz2 ist in der Bildungsdirektion des Kantons Zürich angesiedelt. Die Projektverantwortung liegt im Amt für Jugend und Berufsberatung. Weitere Zusammenarbeitspartner im Projekt sind das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Volksschulamt und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Volkswirtschaftsdirektion). Netz2 richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren,
- die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben,
- die einen Abschluss auf Sekundarstufe II anstreben,
- die aufgrund ihrer Situation auf Unterstützung verschiedener Akteure (in der Regel Fachstellen) angewiesen sind. Besondere Unterstützung auf der Sekundarstufe II erhalten ausserdem Lernende, die Gefahr laufen, dass ihr Lehrverhältnis aufgelöst wird, oder bei denen eine Lehrvertragsauflösung ge-rade eben erfolgt ist. Sie werden von der Netz2 Case Managerin begleitet, welche im Mittel-schul- & Berufsbildungsamt beheimatet ist. Die Standorte von Netz2 finden sich unter http://www.ajb.zh.ch/de/Projekte/casemgmt_BB/standorte/
4.Berufsberatung des Kantons Zürich
Vgl. http://www.berufsberatung.zh.ch/ Die kantonale Berufsberatung sorgt in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Berufsinformati-onszentren (biz) für die fachgerechte Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbera-tung für Jugendliche und Erwachsene. 4.1. Angebote für Jugendliche Die Berufsberaterinnen und -berater in Berufsinformations- bzw. Laufbahnzentren bieten Be-ratungen an, erstellen Fähigkeitsprofile und unterstützen die Jugendlichen bei der Berufs- und Laufbahnplanung. Es sind im Wesentlichen folgende Beratungsleistungen im Angebot: a. Berufsberatung b. Berufs- und Studienberatung für Mittelschülerinnen und Mittelschüler c. Laufbahnberatung Gesundheitsberufe d. Lehrstellensuche Mentoring e. Stipendienberatung Weiter verfügen die Berufsinformationszentren über Infotheken mit umfassenden Informati-onsmaterialien rund um die Themenkreise Aus- und Weiterbildung, Laufbahnplanung, Be-rufsfelder etc. Zusammen mit dem kantonalen Gewerbeverband wird die Datenbank LENA (Lehrstellen-nachweis des Kantons Zürich) betrieben, in welcher nach Berufsfeldern und Region offene Lehrstellen gesucht werden können. Über das Lehrfirmenverzeichnis LEFI können Schnup-perlehren gesucht werden. 4.2. Angebote für Erwachsene Angebote für Erwachsene sind: a. Laufbahnplanung durch Vornahme einer Standortbestimmung und gemeinesames Ent-wickeln von zu den Stärken der betroffenen Person passenden Visionen und Ziele b. Bewerbungsunterstützung mittels Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung eines Coachings für Bewerbungsgesprä-che c. Beratung im Bereich Weiterbildung und Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Angebots sowie Vermittlung von Informationen zur Finanzierung d. Begleitung beim beruflichen Wiedereinstieg e. Unterstützung bei Neuorientierung und Motivationssteigerung im Berufsalltag
f. Vermittlung von Informationen zum Schweizer Bildungssystem und Aufzeigen von Bil-dungsmöglichkeiten und deren Stellenwert in der Arbeitswelt Jede Beratung beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in welchem die betroffene Person die akutelle Situation und ihre Anliegen schildern kann. Auf dieser Grundlage macht die Be-ratungsperson massgeschneiderte Vorschläge für das weitere Vorgehen. Zur Wahl stehen zusätzliche Beratungsgespräche oder Eignungs-, Interessen- und Persönlichkeitstests. Nach dem ersten Gespräch können die Dienstleistungen auch nur punktuell in Anspruch genom-men werden. Für Personen, die vom RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) oder von der Sozialhil-fe überwiesen werden, ist die Beratung kostenlos. Die Infotheken der Berufsinformationszentren stellen unentgeltlich Informationen zu Berufs-, Aus-, Weiterbildung auf verschiedenen Bildungsstufen zur Verfügung. Die Beratungsstelle Kompetenzbilanz hat verschiedene Angebote, die sich mit den individu-ellen Fähigkeiten der Betroffenen auseinandersetzen und so wichtige Informationen für de-ren Laufbahnplanung zusammengetragen werden können.
Rechtsprechung
Praxishilfen
Merkblatt: Angebote der Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) Merkblatt Vorlehre für Jugendliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Berufsvorbereitungsjahren Netz2 Einschätzungsraster 7 Schritte zur Berufswahl
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe