Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen

Das Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen erteilt Bewilligungen für das Reisendengewerbe, private Sicherheits- unternehmen, öffentliche Sammlungen, Ehe- und Partner- schaftsvermittlungen, Tombolas, Lottos, Sportwetten und kleine Pokerturniere. ________________________________________________________________ Zusätzlich werden im Namen der Staatskanzlei Überbeglaubi-gungen, gegen eine Gebühr, auf Originaldokumenten mit amtlichen Originalunterschriften aus dem Kanton Zürich erstellt. Wir sind keine Notare und nehmen deshalb keine notariellen Beglaubigungen vor. Wir bieten auch keine Übersetzungen an. Dokumente können nicht immer sofort überbeglaubigt werden. Manchmal sind Abklärungen notwendig oder weitere Stellen müssen involviert werden. Bitte planen Sie frühzeitig.

Über uns

Überbeglaubigungen

Wir überbeglaubigen im Namen und im Auftrag der Staatskanzlei amtliche Originaldokumente aus dem Kanton Zürich zum Gebrauch im Ausland. Kleine Aufträge (max. 5) sind sofort am Schalter möglich. 

Wir sind keine Notare und nehmen deshalb auch keine notariellen Beglaubigungen vor. Zudem bieten wir auch keine Übersetzungen an. 

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während unseren Öffnungszeiten (von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.15 Uhr bis 16.00 Uhr) an unsere Schalter am Neumühlequai 8 vorbeikommen. Es ist keine persönliche Vorsprache des Dokumenteninhabers oder der Dokumenteninhaberin notwendig. Sie können eine Person Ihres Vertrauens (keine Vollmacht notwendig) beauftragen.

Bewilligungen

Gewerbewilligungen können wir Ihnen nicht direkt bei uns am Schalter ausstellen. Bitte schicken Sie uns die Anträge und Unterlagen per Post zu. Wenn wir Ihre Dokumente geprüft haben und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können wir Ihnen eine Bewilligung erteilen. Bitte beachten Sie, dass dies drei Wochen oder länger dauern kann.

Öffnungszeiten Gründonnerstag,  17. April 2025

Der Schalter ist am Gründonnerstag bis 14.00 Uhr geöffnet.

Am Karfreitag, 18. April 2025 und am Ostermontag, 21. April 2025, bleibt der Schalter und das Büro geschlossen.  

Öffnungszeiten Sechseläuten, 28. April 2025

Der Schalter ist am Sechseläutenmontag von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

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Opening hours Maundy Thursday,  17 April 2025

The counter will be open till 14.00 on Maundy Thursday.

The counter and office will be closed on Good Friday, 18 April 2025 and Easter Monday, 21 April 2025. 

Opening hours Sechseläuten, 28 April 2025

The counter is open on Sechseläuten Monday from 8.00 am - 12.00 pm.

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Sinn der Überbeglaubigung

Der Sinn der Überbeglaubigung liegt darin, dem Empfänger im Ausland zu bestätigen, dass die amtliche Unterschrift, die Funktion (zum Beispiel Notar) und das amtliche Siegel (Stempel) echt sind.

Da die Länder Mitglieder von unterschiedlichen
Abkommen sind, müssen Sie uns unbedingt angeben, für welches Land Sie die Überbeglaubigung benötigen. Es gibt zwei Arten von Beglaubigung, die einfache Legalisation und die Apostille.

Auf der Überbeglaubigung wird der Namen des Landes nicht abgebildet. Es werden auch keine Aussagen zum Dokument gemacht. Auch Ihr Name wird nicht erwähnt.

Kontakt

Beglaubigungen & Gewerbebewilligungen

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Keine Terminvereinbarungen nötig!

Telefon

+41 43 259 21 19

Beglaubigungen und Gewerbebewilligungen

E-Mail

beglaubigungen@ds.zh.ch

bewilligungen@ds.zh.ch