Die Verschiebung von Bauzonen an geeignete Lagen ermöglichen und fördern.

Umsetzung

Planmässig

Es wurde eine Auslegeordnung erarbeitet und mit den Gemeinden und Planungsbüros im Kanton besprochen. Gestützt auf diese Erkenntnisse wird eine Ergänzung des kantonalen Richtplans im Rahmen der Teilrevision 2024 geprüft.

Details

Zugehöriges Legislaturziel

Politikbereich

Für dieses Thema zuständig:

Kontakt

Baudirektion

Adresse

Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

info@bd.zh.ch