Umwelt und Raumordnung
Der Kanton Zürich setzt sich für eine gesunde und attraktive Umwelt und eine weitsichtige Raumplanung ein. Der Regierungsrat hat sich für die Legislaturperiode 2023-2027 ein Legislaturziel und sieben langfristige Ziele zu Umwelt und Raumordnung vorgenommen.
Langfristige Ziele
-
Natürliche Lebensgrundlagen sind dauerhaft sichergestellt. Schädliche und lästige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind so weit wie möglich vermieden und wenn nötig beseitigt.
Langfristiges Ziel LFZ 7.1
-
Landschaften, Ortsbilder, Kulturgüter und Natur sind geschützt.
Langfristiges Ziel LFZ 7.2
-
Die Energieversorgung ist ausreichend, umweltschonend, wirtschaftlich und sicher. Der Energieverbrauch ist rationell. Einheimische und erneuerbare Energie wird genutzt.
Langfristiges Ziel LFZ 7.3
-
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert. Fliessgewässer, Seen und das Grundwasser sind naturnah.
Langfristiges Ziel LFZ 7.4
-
Die raumwirksamen Tätigkeiten sind aufeinander abgestimmt, die Lebensräume attraktiv und vielfältig und der Boden ist haushälterisch genutzt.
Langfristiges Ziel LFZ 7.5
-
Der Ausstoss der Treibhausgase ist im Rahmen des Pariser Abkommens so weit gesenkt, dass ein Beitrag zur notwendigen Begrenzung des globalen Klimawandels geleistet wird. Die notwendige Anpassung an den Klimawandel erfolgt stetig.
Langfristiges Ziel LFZ 7.6
-
Stoffkreisläufe werden geschlossen. Stoffe, Materialien und Güter werden ressourcen- und umweltschonend produziert, genutzt und zurückgewonnen.
Langfristiges Ziel LFZ 7.7