Bauen im Ortsbildschutz

Die historisch gewachsenen Ortsbilder sind Teil unseres baukulturellen Erbes. Sie prägen die Identität der Regionen im Kanton Zürich. Aus diesem Grund benötigen Bauvorhaben in schutzwürdigen Ortsbildern eine Bewilligung.

Kurz erklärt

Baugesuche innerhalb des Perimeters eines Inventars der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung bedürfen einer Bewilligung der Baudirektion (BVV-Ziffer 1.4.1.4). Diese entscheidet, ob dem Vorhaben aus der Sicht des Ortsbildschutzes zugestimmt werden kann.

Zuständigkeiten und Verfahren

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.

Weiterführende Informationen

Webseite der kantonalen Fachstelle Ortsbildschutz:

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Für dieses Thema zuständig: