Die historisch gewachsenen Ortsbilder sind Teil unseres baukulturellen Erbes. Sie prägen die Identität der Regionen im Kanton Zürich. Aus diesem Grund benötigen Bauvorhaben in schutzwürdigen Ortsbildern eine Bewilligung.
Auf dieser Seite
Kurz erklärt
Baugesuche innerhalb des Perimeters eines Inventars der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung bedürfen einer Bewilligung der Baudirektion (BVV-Ziffer 1.4.1.4). Diese entscheidet, ob dem Vorhaben aus der Sicht des Ortsbildschutzes zugestimmt werden kann.
Zuständigkeiten und Verfahren
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beurteilung durch die kantonale Fachstelle ist ein zusätzliches Gesuchsdossier bei der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Weiterführende Informationen
Webseite der kantonalen Fachstelle Ortsbildschutz: