
Das Amt für Mobilität vertritt die Interessen des Kantons gegenüber den Städten Zürich und Winterthur in Bezug auf Strassen, Velorouten und Fusswege von überkommunaler Bedeutung.
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Zuständigkeiten
Die sogenannten Strassen mit überkommunaler Bedeutung in den beiden Städten Zürich und Winterthur entsprechen in ihrer Funktion den Staatsstrassen im übrigen Kantonsgebiet. Gemäss kantonalem Strassengesetz planen, projektieren und realisieren die beiden Städte Strassen mit überkommunaler Bedeutung eigenständig. Verantwortlich sind die jeweiligen Tiefbauämter. Der Kanton nimmt bei der Projektentwicklung eine Aufsichtsrolle ein. Er prüft die städtischen Projekte im Hinblick auf die kantonalen Interessen, genehmigt und finanziert sie im Rahmen der Bau- und Unterhaltspauschale.
Bei Fragen zu einzelnen Strassenbauprojekten oder zu Erschliessungen von Liegenschaften innerhalb der Städte Zürich oder Winterthur wenden Sie sich bitte an das jeweilige städtische Tiefbauamt:
Dokumente
Anwendungshilfe für Planungen
Gemäss Artikel 104 Absatz 2bis der Kantonsverfassung sorgt der Kanton für ein leistungsfähiges Strassennetz. Die Anwendungshilfe beurteilt den Umgang mit diesem Artikel in Bezug auf die weiteren Absätze, das kantonale Strassengesetz und übergeordnetes Recht. Demnach muss der Erhalt der Leistungsfähigkeit im Gesamtzusammenhang und unter Berücksichtigung von entgegenstehenden Interessen erfolgen.
Wirkungsanalyse Tempo 30 Stadt Zürich
Gemeinsam mit der Stadt Zürich hat das kantonale Amt für Mobilität eine Wirkungsanalyse zu Tempo 30 in der Stadt Zürich durchgeführt. Ziel der Untersuchung war, die teilweise emotional und kontrovers geführte Diskussion um Geschwindigkeitsreduktionen aus Lärmschutzgründen zu versachlichen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.
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Amt für Mobilität
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Kommunikation Amt für Mobilität
Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs