Kanton Zürich reicht Agglomerationsprogramme der fünften Generation beim Bund ein

Der Regierungsrat hat die Agglomerationsprogramme der fünften Generation (AP5) verabschiedet. Die knapp 350 Massnahmen verbessern die Mobilität und stellen eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung sicher. Insgesamt werden Investitionen von rund 1,2 Mrd. Franken in die kantonale und kommunale Verkehrsinfrastruktur beantragt.

Die Gemeinden und Städte des Kantons Zürich wachsen, wodurch auch die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur steigen. Agglomerationsprogramme spielen hier eine zentrale Rolle, da sie eine abgestimmte Entwicklung von Verkehr und Siedlungen ermöglichen. Sie sind gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass der Bund Verkehrsmassnahmen mit einem Anteil von 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten mitfinanziert.

Die AP5 schlagen knapp 350 Massnahmen vor, für die Investitionen von rund 1,2 Mrd. Franken beantragt werden. Mit der fünften Generation will der Regierungsrat an den Erfolg der bisherigen Zürcher Programme anknüpfen. Dank ihnen konnten in der Vergangenheit zahlreiche wichtige Bauvorhaben im Kanton umgesetzt werden.

Regierungsrätin Carmen Walker Späh unterstreicht die Bedeutung der Programme für den Kanton: «Die Agglomerationsprogramme sind eine Erfolgsgeschichte. Sie haben Hunderte Bauvorhaben ermöglicht, die den Kanton Zürich mobiler und wettbewerbsfähiger machen – und die Lebensqualität erhöhen. Dahinter steckt ein grosser Effort unserer Verwaltung und Behörden. Die Agglomerationsprogramme werden auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der kantonalen Infrastruktur leisten.»

Die Schwerpunkte der fünf Agglomerationsprogramme

Im Agglomerationsprogramm «Stadt Zürich-Glattal» sollen Umsteigebahnhöfe zu Verkehrsdrehscheiben ausgebaut werden, um den Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau des Velonetzes gemäss dem kantonalen Velonetzplan und der Velostrategie 2030 der Stadt Zürich.

Im Agglomerationsprogramm «Winterthur und Umgebung» liegt der Fokus auf dem öffentlichen Verkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr, um das wachsende Verkehrsaufkommen aufgrund des Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums stadtverträglich zu gestalten. Zudem wird die Elektrifizierung des öffentlichen Busverkehrs vorangetrieben.

Das Agglomerationsprogramm «Unterland-Furttal» wird erstmals aufgelegt. Es umfasst die Gemeinden der beiden Planungsregionen Zürcher Unterland und Furttal. Der Schwerpunkt liegt auf der siedlungsverträglicheren Gestaltung der Strassenräume.

Das Agglomerationsprogramm «Zürcher Oberland» zielt auf eine verbesserte Erreichbarkeit der regionalen Zentren Uster, Wetzikon, Pfäffikon (ZH) und Hinwil ab. Es setzt auf die siedlungsverträgliche Gestaltung von Strassenräumen, den Ausbau von Verkehrsknotenpunkten und die Elektrifizierung des Busverkehrs.

Das Agglomerationsprogramm «Limmattal» – das zusammen mit dem Kanton Aargau eingereicht wird – fokussiert auf den Ausbau von Umsteigepunkten. Zudem spielt die Elektrifizierung des öffentlichen Busverkehrs eine wichtige Rolle. Mit mehr als 20 Massnahmen wird eine qualitativ hochwertige Entwicklung von Wohn- und Freiräumen angestrebt.

Erfolgreiche bisherige Programme

Das erste Programm hat der Kanton Zürich 2007 beim Bund eingereicht. 2012 folgte die zweite, 2016 die dritte und 2021 die vierte Generation. In den bisherigen Generationen erhielt der Kanton Zürich Bundesbeiträge in der Höhe von insgesamt gut 1,5 Mrd. Franken zugesprochen. Finanziert wurden damit wichtige Projekte, wie das Tram Hardbrücke oder die Limmattalbahn, aber auch viele kleinere Massnahmen zur Aufwertung von Strassenräumen und zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs.

Agglomerationsprogramme sind ein wichtiges Planungsinstrument, um die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abzustimmen. Sie bauen einerseits auf den kantonalen und regionalen Richtplänen auf, andererseits auf den wichtigsten kantonalen Konzepten, wie dem Gesamtverkehrskonzept 2018, dem Konzept S-Bahn 2G sowie dem Velonetzplan und dem Massnahmenplan Fussverkehr.

Der Regierungsrat hat alle Beteiligten (Gemeinden, Regionen, Dritte) angehört und deren Einverständnis zum Agglomerationsprogramm eingeholt. Nun hat er den Programmen der fünften Generation zugestimmt. Damit übernimmt er die Trägerschaft der Massnahmen und reicht die AP5 beim Bund ein.

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