Umsetzung Pflegeinitiative

Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen. Gestartet wird mit einer Ausbildungsoffensive, damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. In der zweiten Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Zentrum.

Worum geht es

Am 28. November 2021 haben Volk und Stände der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (sog. Pflegeinitiative) zugestimmt. Gemäss dem neuen Artikel 117b der Bundesverfassung müssen Bund und Kantone sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln.

Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In der ersten Etappe steht die Ausbildung im Zentrum, in der zweiten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. 

Erste Etappe

Die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative verfolgt drei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden.

Vorteile:

  • Ausbildungsoffensive
  • Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen
  • Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»

Ausbildungsoffensive 

Mit der Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöht werden. Insgesamt soll die Ausbildung im Bereich der Pflege durch Bund und Kantone mit knapp einer Milliarde Franken gefördert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu max. 50% an den kantonalen Aufwendungen. Das Bundesgesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und ist auf acht Jahre begrenzt. 

Wie sieht die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich aus?

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion beauftragt, die Umsetzung voranzutreiben. Diese Initiative ist ein wichtiger Bestandteil der Regierungsratsziele für die Legislaturperiode 2023–2027. 

Für die Förderung der Pflegeausbildung stellt der Regierungsrat rund 100 Millionen Franken für die nächsten acht Jahre zur Verfügung. Der Kanton Zürich hat zudem die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Pflegeausbildung geschaffen, wodurch die Basis für die Umsetzung der ersten Etappe gelegt wird. In Abstimmung mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege treten diese rechtlichen Grundlagen rückwirkend auf den 1. Juli 2024 in Kraft.

Teilprojekte der Ausbildungsoffensive

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive werden drei Teilprojekte umgesetzt, die sich auf folgende Wirkungsbereiche konzentrieren:

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Förderung der praktischen Ausbildung

Dieses Teilprojekt wird federführend durch die Gesundheitsdirektion umgesetzt. Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen erhalten neu Beiträge für die erbrachten Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH. Der Kanton richtet sich bei der Vergütung der Ausbildungswochen nach der aktuellen Ausbildungsverpflichtung (ABV) für Listenspitäler und die Langzeitpflege. Der Kanton Zürich hat 2012 eine ABV für Listenspitäler eingeführt. Nach einer Evaluation im Frühjahr 2024, in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Kommissionen, wurde die ABV Listenspitäler überarbeitet und trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Die ABV Langzeit (Heime und Spitex) gilt seit 2019, eine Evaluation und Überarbeitung ist für 2025 geplant. Der Kanton gewährt einen Beitrag von rund 250 Franken pro geleisteter Ausbildungswoche Pflege HF und FH. Weiter werden den Listenspitälern zusätzlich 250 Franken pro Ausbildungswoche vergütet, wenn sie ihre Vorgaben übertreffen. Zudem subventioniert der Kanton jährlich mit einem Budget von rund 500'000 Franken innovative Projekte, die das Ausbildungspotenzial oder die Ausbildungsqualität an den Institutionen verbessern. Zur Prüfung der Gesuche wird eine Fachkommission aus der Praxis eingesetzt. 

Projektförderung

Gesuche können jeweils bis Ende Juni für das kommende Jahr eingereicht werden. Für das Jahr 2026 ist die Gesuchseingabe ab sofort bis zum 30. Juni 2025 möglich. Die Gesuche sind elektronisch an die Fachstelle Gesundheitsberufe (fachstelle@gd.zh.ch) zu richten. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Projekte sowie zum Ablauf der Gesuchseinreichung finden Sie in der Wegleitung zur Projektförderung.

Kantonale Beiträge für Ausbildungsleistungen in der
Pflege HF und FH

Um eine Vergütung für die Ausbildungswochen in der Pflege HF und FH zu erhalten, müssen Institutionen im ersten Quartal ihre Ausbildungsleistungen des vergangenen Jahres der Gesundheitsdirektion mitteilen.
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt im zweiten Quartal. Zusätzlich zu den Ausbildungswochen muss ein Kriterienformular eingereicht werden, das erklärt, wie die Beiträge in die Ausbildung investiert werden. Die Institutionen werden rechtzeitig aufgefordert und erhalten alle notwendigen Informationen. Ein eigener Antrag für die Vergütung ist nicht erforderlich.

Beispiel: Im Jahr 2025 werden im ersten Quartal die Angaben zur Pflege HF und FH für 2024 gemacht, und im zweiten Quartal erfolgt die Vergütung. 

Mehr Abschlüsse an den höheren Fachschulen (HF)

Dieses Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion und hat zum Ziel, die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen an den HF zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollen die Bildungsinstitutionen entsprechende Massnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Bekanntmachung des Bildungsgangs Pflege HF sowie die Durchführung vorbereitender Kurse. Weiter sollen Massnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen getroffen und weitere Angebote für spezifische Zielgruppen geschaffen werden.

Mehr Abschlüsse an den Fachhochschulen (FH)

Im Zuge der Ausbildungsoffensive unterstützt der Bund die FH im Rahmen eines Sonderprogramms über acht Jahre mit 25 Mio. Franken. Durch Anpassungen im Lehrprogramm und durch zusätzliche Kommunikationsmassnahmen soll die Zahl der Bachelorabschlüsse Pflege bis zum Jahr 2032 um rund die Hälfte erhöht werden. Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) hat mit der Umsetzung im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz am 1. Juli 2024 begonnen. 

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

In diesem Teilprojekt liegt die Federführung bei der Bildungsdirektion. Personen, die eine Ausbildung im Bereich Pflege an einer HF oder einen Bachelorstudiengang Pflege an einer FH absolvieren, können finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderbeiträge tragen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung bei. Mithilfe der Förderbeiträgen sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu machen. 

Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen

Pflegefachpersonen sollen bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit der Möglichkeit, gewisse Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne ärztliche Anordnung zu erbringen, sollen die Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser berücksichtigt und ihre Rolle in der Grundpflege gestärkt werden können. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird entsprechend geändert. Der Bundesrat hat die betroffenen Pflegeleistungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung definiert. Die vollständige Verordnung finden sie hier. Die Änderungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Ein Kontrollmechanismus, der zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln ist, soll einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten verhindern.

Effizienz in der medizinischen Grundversorgung fördern

Der Bund unterstützt im Weiteren mit acht Millionen Franken während vier Jahren Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und -patienten zu optimieren und effizient auszurichten. 

Projekteinreichung ans BAG

Die erste Förderrunde ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen. Im zweiten Quartal 2025 wird voraussichtlich bekanntgegeben, welche Projekte gefördert werden. Die nächste Förderrunde des EmGv-Förderprogramms wird zu gegebener Zeit auf der Webseite des BAG veröffentlicht.

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Zweite Etappe

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative wird ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessern soll. Ziel ist es, die
Arbeitszufriedenheit zu steigern und die Zahl der Berufsausstiege zu verringern. Unter anderem soll die Rolle der Pflegeexpertinnen und -experten Advanced Practice Nurse (APN) rechtlich geregelt werden. Die Wirkung der getroffenen Massnahmen soll mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal überprüft werden.

Vorteile:

  • Neues Gesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)
  • Berufliche Entwicklung fördern 
  • Nationales Monitoring Pflegepersonal

Die Vernehmlassung für das neue Bundesgesetz wurde im August 2024 abgeschlossen. 

Das nationale Monitoring des Pflegepersonals erhebt systematisch und objektiv Daten, um die Wirkung der getroffenen Massnahmen zu überprüfen. Im Auftrag des BAG und der GDK wurde das Monitoring vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelt. 

Nationales Monitoring Pflegepersonal

Die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal erhobenen Indikatoren werden schrittweise auf der Webseite von Obsan veröffentlicht sowie regelmässig aktualisiert.

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Weiterführende Informationen

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Kontakt

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