Handbuch Vereinfachte Funktionsanalyse
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Inhalt und Ordnerstruktur
Im Handbuch VFA werden die im Anhang 1 zur VVO festgelegten Richtpositionen – nach Funktionsbereich gegliedert – durch entsprechende Umschreibungen (Abbildung der Richtpositionsumschreibungen und Funktionsketten sowie ihre Zuordnung zu den verschiedenen Lohnklassen) konkretisiert und anhand von Modellrechnungen illustriert.
Ausserdem beinhaltet es Hilfsmittel und Anleitungen wie das Formular Arbeitsumschreibung oder die Wertungshilfen zur Anwendung des Systems der vereinfachten Funktionsanalyse.
Das Handbuch VFA richtet sich insbesondere an Linienvorgesetzte und Personalfachpersonen, die sich mit Stellenplänen und der Einreihung von Stellen beschäftigen.
Das Handbuch VFA folgt einer Ordnerstruktur und ist wie folgt aufgebaut:
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen und Überblick
Griff 1: Funktionsbereich 1 / administrative Funktionen
Griff 2: Funktionsbereich 2 / technische und handwerkliche Funktionen
Griff 3: Funktionsbereich 3 / Funktionen der Justiz und der Polizei
Griff 4: Funktionsbereich 4 / medizinische, soziale, erzieherische und Forschungs-Funktionen
Der Funktionsbereich 4 umfasst vier Funktionsgruppen:
Allgemeine Funktionen, Forschungs-, Bibliotheks- und Dokumentationsfunktionen, Psycholog/in, Berufsberatung, soziale und erzieherische Funktionen
Ärztliche Funktionen, Ausbildungsfunktionen Gesundheitsberufe, Pflegefunktionen inkl. FaGe, Geburtshilfe Funktionen
Therapeutische Funktionen
Medizinisch-technische Funktionen, Laborfunktionen, Tierpflege-Funktionen
Griff 5: Funktionsbereich 5 / landwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und Hausdienst-Funktionen
Griff 6: Funktionsbereich 6 / Funktionen der Rechtspflege
Der Funktionsbereich 6 umfasst die Funktionen der Rechtspflege und wird von dieser erlassen und gepflegt.
Griff 7: Wegleitung zum Handbuch VFA
Griff 8: Arbeitsumschreibung
Griff 9: Wertungshilfen
Griff 10: Gewichtung – Stufenverlauf - Klassengrenzen
Die einzelnen Griffe können (beidseitig) ausgedruckt und in einen Ordner mit entsprechendem Register abgelegt werden.
Weitere Auskünfte für Linienvorgesetzte und Personalfachpersonen erteilt die beim Personalamt angesiedelte Fachstelle Lohn.
Kontakt
Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.