Fachstelle Lohn

Kapitel
Lohn
Unterkapitel
Grundlagen
Publikationsdatum
26. Oktober 2016

Aufgabengebiet 

Die Fachstelle Lohn im Personalamt ist die direktionsübergreifende Anlaufstelle für Einreihungs- und Bewertungsfragen von Richtpositionen, für den Einreihungsplan und für die Richtpositionsumschreibungen. Sie trägt die Verantwortung für die laufende Nachführung und Pflege des Lohnsystems und hat den Vorsitz in der Kommission für Richtpositionsbewertungen (RBK). Die Fachstelle Lohn ist insbesondere zuständig für die Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung der Stellen und die laufende Überprüfung der rechtskonformen Anwendung des kantonalen Lohnsystems. Der Fachstelle Lohn sind deshalb sämtliche Einreihungen von neu zu schaffenden Stellen sowie Neueinreihungen von bestehenden Stellen ab LK 17 sowie Klassenrahmen und Zweifelsfälle vorgängig zur Begutachtung vorzulegen (§ 7 Abs. 3 VVO). Ist die Fachstelle Lohn mit der Bewertung einer Stelle bzw. deren Einreihung nicht einverstanden, weist sie den Antrag zur Ergänzung der Unterlagen oder zur Anpassung an die antragstellende Direktion zurück.

Ausserdem obliegt der Fachstelle Lohn die Überprüfung von neuen oder anzupassenden Richtpositionen, die Steuerung des Lohnsystems in Bezug auf die Richtpositionen und die Aufnahme der neuen oder geänderten Richtpositionen in den Einreihungsplan und das Handbuch Vereinfachte Funktionsanalyse (Handbuch VFA) (Lohnsystem/VFA).

Schliesslich ist die Fachstelle Lohn zuständig für die Aktualisierung des Funktionscodeverzeichnisses und den Abgleich mit den hinterlegten Funktionscodes im SAP HCM-System.

Die Fachstelle Lohn steht zur Verfügung für direktionsübergreifende Auskünfte an Linienvorgesetzte und interne sowie externen Personalfachpersonen, die sich mit Stellenplänen und der Einreihung von Mitarbeitenden beschäftigen. Mitarbeitende wenden sich für Fragen zur Einreihung ihrer Stelle an ihre Vorgesetzten oder an die Personaldienste. Ebenso wenig erteilt die Fachstelle Lohn Auskünfte an Personen, die sich im Bewerbungsprozess für eine offene Stelle bei der kantonalen Verwaltung befinden.  

Prüfung durch die Fachstelle Lohn

Alle Anträge betreffend die Überprüfung von Stelleneinreihungen sind gemäss den entsprechenden Prozessen der Fachstelle Lohn einzureichen. Die Fachstelle Lohn überprüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Überprüfung eines Antrages kann grundsätzlich zu zwei Ergebnissen führen: Der Einreihungsplan und die Richtpositionsumschreibungen sind anzupassen oder nicht. Falls am Einreihungsplan und den Richtpositionsumschreibungen keine Anpassungen vorgenommen werden müssen, fliessen die entsprechenden Ergebnisse in die Stellenpläne der Antragstellenden ein. Sind Anpassungen vorzunehmen, stellt die Direktion über die Fachstelle Lohn unter Einbezug der RBK dem Regierungsrat einen entsprechenden Antrag.

Kommission für Richtpositionsbewertung (RBK)

Im Gremium der RBK werden Anpassung des Einreihungsplans oder der Richtpositionsumschreibungen erarbeitet und geprüft. Ausgangspunkt für eine solche Prüfung ist in den meisten Fällen ein Neueinreihungsantrag einer Direktion oder der Staatskanzlei für bestehende oder neue, noch nicht eingereihte Richtpositionen. Die selbstständigen Anstalten reichen ihre Anträge über die für sie zuständige Direktion (Bildungsdirektion oder Gesundheitsdirektion) ein. Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann reicht ihre Anträge über die Justizdirektion ein (RRB Nr. 915/2011).

In die RBK entsenden die Direktionen, die Staatskanzlei, die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann sowie die obersten kantonalen Gerichte und die selbstständigen Anstalten des Kantons je eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die Fachstelle Lohn des Personalamtes führt den Vorsitz der RBK.

Kontakt

Personalamt - Personalrecht

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8090 Zürich
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Montag,  Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.

Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.

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