Lebensarbeitszeit (Merkblatt)

Kapitel
Arbeitszeit
Unterkapitel
Bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle
Publikationsdatum
1. Januar 2018

Merkblatt zum Modell Lebensarbeitszeit (LAZ)

Was ist LAZ?

Mit dem Modell LAZ kann Arbeitszeit vorgeholt (Ansparphase) und zu einem späteren Zeitpunkt kompensiert werden (Kompensationsphase). Wer am Modell LAZ teilnimmt, beendet nach der Ansparphase also seine Arbeitstätigkeit für einen bestimmten Zeitraum (oder ab einem bestimmten Zeitpunkt) und bezieht im Umfang der vorgeholten Stunden weiterhin Lohn. Das Modell LAZ unterstützt die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kommt dem Bedürfnis nach flexiblen individuellen Arbeitszeiten nach. Es eignet sich für Mitarbeitende, die z.B. einen

  • Elternurlaub
  • Langzeiturlaub oder eine Auszeit (sog. Sabbatical)
  • flexiblen «Vorruhestand»

realisieren möchten.

Das Modell LAZ ist kein Sparprogramm. Es ist nicht die Idee, einen Teil des Lohnes anzusparen, um sich zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil davon wieder auszahlen zu lassen.

Wer kann am Modell LAZ teilnehmen?

  • Die Teilnahme ist bei einer unbefristeten Festanstellung im Monatslohn und bei einem Mindest-Beschäftigungsgrad von 20% möglich.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und kann mit einer Anmeldefrist von einem Monat auf jeden Ersten des Monats erfolgen.
  • Mitarbeitende haben keinen Anspruch auf die Teilnahme.

Wie funktioniert LAZ?

Ansparphase

Während die wöchentliche Sollarbeitszeit (gemäss geleistetem Beschäftigungsgrad) beibehalten wird, wird der entlöhnte Anteil des Beschäftigungsgrads um die zuvor vereinbarte Anzahl ganze Stunden herabgesetzt (Herabsetzung um zwei, vier, sechs oder acht Stunden pro Woche). Die durch die Reduktion des entlöhnten Beschäftigungsgrades angesparte Arbeitszeit wird monatlich einem Stunden- und Lohnrückstellungskonto gutgeschrieben. Das entsprechende Stundenguthaben wird jährlich auf der Lohnabrechnung im Dezember angezeigt.

Für die Berechnung der Höhe und beim Bezug von Ferien, bezahltem Urlaub, DAG und Lunch-Checks ist jeweils der geleistete Beschäftigungsgrad massgebend.

Kompensationsphase

Die Kompensation des Lohnguthabens ist entweder zum geleisteten oder zum entlöhnten Beschäftigungsgrad möglich. Die Kompensationszeit ist grundsätzlich an einem Stück zu beziehen. Eine Teilkompensation mit gleichzeitiger Weiterarbeit in reduziertem Pensum ist nur bei einem Altersrücktritt in zwei Teilschritten möglich.

Während der Kompensationsphase entsteht weder ein Ferienanspruch noch ein Anspruch auf Lunch-Checks.

Sistierung

Mit der Sistierung kann die Ansparphase aus einem wichtigen Grund unterbrochen bzw. vorläufig beendet werden. Als wichtige Gründe gelten z.B.:

  • längerdauernde Krankheit/Unfall
  • die Kompensation des Guthabens ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, aber bereits vereinbart
  • während des Bezugs eines Sabbaticals etc.

Ausstieg

Mit dem Ausstieg wird die Ansparphase beendet. Der Ausstieg erfolgt auf Wunsch der Mitarbeitenden und ist auf jeden Letzten des Monats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Das angesparte Guthaben wird entweder sofort vollumfänglich bezogen oder das Guthaben wird in einer Einmalzahlung mit dem nächsten Monatslohn vergütet.

Die Kombination von Kompensation und Auszahlung ist nicht möglich.

Was geschieht bei…

… Krankheit, Unfall, Mutterschaft in der Ansparphase?

Krankheit, Unfall und Mutterschaft führen grundsätzlich nicht zu einem automatischen Ausstieg bzw. zu einer Sistierung der Ansparphase. Die Lohnfortzahlung bzw. der Mutterschaftsurlaub entspricht dem entlöhnten Beschäftigungsgrad. Die Differenz zum geleisteten Beschäftigungsgrad wird dem Stundenkonto und dem Lohnrückstellungskonto gutgeschrieben.

Die Ansparphase ist allerdings zwingend zu sistieren, wenn Mitarbeitenden wegen Krankheit oder Unfall die ausserordentliche Lohnfortzahlung gewährt bzw. wenn die Lohnfortzahlung wegen Berufsunfall und Berufskrankheit auf 80% reduziert wird. Die Sistierung wird aufgehoben, wenn die Mitarbeitenden wieder ihre volle Arbeitsfähigkeit erlangt haben.

… Krankheit, Unfall, Mutterschaft in der Kompensationsphase?

Krankheit und Unfall führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Kompensationszeit oder einer Erhöhung bzw. Reduktion des Lohnes. Verunfallt die Person während der Kompensationszeit, werden allfällige Unfall-Taggelder dem Arbeitgeber gutgeschrieben. Entsteht während der Kompensationszeit ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, so wird die Kompensation für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs unterbrochen und danach fortgesetzt.

Wo finde ich weitere Informationen?

In der Weisung Lebensarbeitszeit (LAZ) vom 1. Januar 2018 wird das Modell LAZ detailliert beschrieben. Darin finden sich Regelungen zu Fragen betreffend Versicherung, Form, Erfassung im SAP etc. Die Weisung LAZ ist zu finden unter Handbuch Personalrecht>Arbeitszeit>Bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle>Lebensarbeitszeit (Weisung).


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