Bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle

Kapitel
Arbeitszeit
Unterkapitel
Bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle
Publikationsdatum
1. Juli 2005

Übersicht

Arbeitszeit-Modell Lebensarbeitszeit mit Zeitkonten Arbeitszeitverkürzung bei drohender Entlassung Jahresarbeitszeit
Beschreibung
  • Vorholen von Arbeitszeit
  • Reduzierter Lohn bei gleichbleibendem Arbeitspensum
  • Kompensation der vorgeholten Arbeitszeit in grösseren Blöcken von mind. 12 Wochen, z.B. für Langzeit­urlaub, Weiterbildung,
  • Vorruhestand (Sabbatical)
  • Die Teilnehmenden vermindern ihren Beschäftigungsgrad um max. 20 %
  • An Stelle von Entlassungen im Rahmen von Sanierungs- und Reorganisationsmassnahmen
  • Die Dauer ist auf max. 2 Jahre befristet
Festlegen der Regel-Arbeitszeit pro Jahr nach Massgabe der betrieblichen und persönlichen Bedürf-nisse. Die Soll-Ar­beitszeit gemäss Beschäftigungsgrad wird nicht verändert.
Typischer Arbeitsplatz Grundsätzlich an allen Arbeitsplätzen möglich Vor allem dort möglich, wo mehrere Personen dieselben oder ähnliche Aufgaben verrichten
  • Eignet sich besonders für Abteilungen und Funktionen mit stark variierendem Arbeits­anfall
  • Attraktiv vor allem auch für Teilzeitbe-schäftigte
Arbeitszeit Herabsetzen der entlöhnten Arbeitszeit um 2 bis 8 Wochenstunden (bei einem Beschäftigungsgrad von 50 oder weniger Prozenten um höchstens 4 Std.) Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 5 % bis höchstens 20 %
Unterschiedliche Festlegung der Re­gelarbeitszeit pro Tag, Woche oder Monat
Lohn Gutschrift der nicht entlöhnten Arbeitszeit (zum aktuellen Lohn); der entsprechende
Lohnanteil wird auf einem Sammelkonto zweckgebunden zurückgestellt (keine Verzinsung, aber Anpassung an Lohnveränderungen)
  • Der Kanton übernimmt einen Drittel des Lohnausfalls
  • Die Lohnreduktion beträgt somit zwei Drittel der Arbeitszeitreduktion
  • Entspricht dem vereinbarten Beschäftigungsgrad
  • Keine Änderung gegenüber vorher
  • Bezahlte Dienstabwesenheiten, einschliesslich Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und Unfall, werden auf der Basis der vereinbarten Regelarbeitszeit be-rücksichtigt.
Eintritt Auf jeden Monatsersten (Voraus-setzung: Vereinbarung mit der/dem Vorgesetzten) Gemäss Vereinbarung mit der/dem Vorgesetzten und dem betroffenen Team Gemäss Vereinba-rung mit der/dem Vorgesetzten
Austritt
  • Auf jeden Monatsletzten
  • Das angesparte Guthaben bleibt bis zur Kompensation bestehen
Gemäss Vereinbarung mit der/dem Vorgesetzten und dem betroffenen Team; Dauer auf zwei Jahre begrenzt
Nach Vereinbarung mit der/dem Vorgesetzten
Pensionskasse
  • Die Beiträge entsprechen dem Beschäftigungsgrad nach der Reduktion
  • Reduktion der Leistungen
  • Die Beiträge werden auf dem Lohnniveau vor der Reduktion beibehalten
  • Der Staat übernimmt die Arbeitgeberbeiträge der Pensionskasse für den Betrag der Lohnreduktion, daher kein Einfluss auf die Leistungen (Wahrung des Besitzstandes).
Kein Einfluss auf die Leistungen
Sozialversicherung Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungsleistungen auf zurückgestellten Lohn werden auf einem Rückstellungskonto gutgeschrieben Abzüge erfolgen auf effektiv ausbezahltem Lohn Kein Einfluss auf die Abzüge
Ihr Gewinn
  • Grössere Freizeitblöcke stehen zur Verfügung
  • Ermöglicht Vorruhestand mit Lohn
  • Kein Arbeitsplatzverlust
  • Vergleichsweise geringe Lohneinbusse 
  • Stärkung des Teamgeistes
  • Erfüllung der Aufgabe und nicht tägliche Präsenz steht im Vordergrund
  • Optimales Auffangen von Schwankungen im Arbeitsanfall 
  • Mehr Flexibilität für Mitarbeiter/in