Persönliche Arbeitsbemühungen einreichen
Anleitung
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Arbeitsbemühungen online erfassen
Nutzen Sie möglichst die eServices auf arbeit.swiss und melden sich über die Info Registrierung an. Das Portal bietet Ihnen eine breite Palette von weiteren Informationen und Leistungen, die Sie bei der Stellensuche unterstützen.
Erfassen Sie Ihre aktuellen Arbeitsbemühungen direkt online. Diese werden automatisch vom 5. auf den 6. des Monats an Ihr RAV übermittelt. Zu festgelegten Zeiten kann auch eine manuelle Übermittlung eingeleitet werden.
Sie können jederzeit eine aktuelle Zusammenstellung aller Arbeitsbemühungen eines Monats als PDF exportieren – beispielsweise als Grundlage für Beratungsgespräche oder für Ihre lokale Ablage.
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Weitere Möglichkeiten, um Arbeitsbemühungen zu erfassen
Sie können Ihre Arbeitsbemühungen auch auf dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» elektronisch erfassen.
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen möglichst Adobe Acrobat Reader oder als Browser Google Chrome.
Das Formular können Sie auch jeden Monat per Post zugestellt bekommen und es von Hand ausfüllen. Bitte klären Sie diese Möglichkeit direkt mit Ihrer RAV-Personalberatung.
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Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» ausfüllen
Prüfen Sie die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen für Ihre Arbeitsbemühungen. Alle Arbeitsbemühungen (in der Regel 10-12) tragen Sie jeden Monat vollständig im Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» ein. Unterschreiben Sie das Formular auf der Rückseite.
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So reichen Sie ihre Arbeitsbemühungen ein
Am Ende des Monats, spätestens bis am 5. des Folgemonats müssen die Arbeitsbemühungen bei Ihrem RAV eingereicht haben. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Wenn Sie Arbeitsbemühungen online auf den eServices von arbeit.swiss erfassen, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Wenn Sie das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» verwenden, können Sie dieses per E-Mail Ihrer RAV-Personalberaterin oder Ihrem RAV-Personalberater zusenden. Bitte, senden Sie keine Fotos des Formulars. Senden Sie entweder das elektronisch ausgefüllte Formular oder füllen Sie das Formular von Hand aus und scannen es ein.
Sie können das Formular per Post an Ihre Beraterin oder Ihren Berater ins RAV senden.
Sie können das Formular persönlich beim RAV abgeben.