Personen anmelden und Fälle bearbeiten
Anleitung
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Einen neuen IIZ-Fall anmelden
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
Vorteile:
- Die betroffene Person wurde über Ziel, Zweck und Art der IIZ-Zusammenarbeit aufgeklärt.
- Die Teilnahme ist für die Person freiwillig.
- Zur IIZ-Anmeldung ist eine von der Person unterschriebene Einverständniserklärung (Vollmacht) zwingend:
- Die Einverständniserklärung muss vollständig ausgefüllt sein.
- Die Gemeinde/Stadt muss aufgrund des Datenschutzes aufgeführt sein.
Vorteile:
- Mit der Ersterfassung durch die IIZ-Spezialistin oder den IIZ-Spezialisten im CASEnet erfolgt die IIZ-Anmeldung.
- Dabei muss die unterschriebene Einverständniserklärung hochgeladen werden.
Einverständniserklärung IIZ
Werden während der IIZ-Fallbegleitung weitere Fachpersonen / Institutionen einbezogen, wird zusätzlich die Entbindung vom Arzt- bzw. Berufsgeheimnis eingeholt.
Datenschutz ist uns wichtig
Mit Unterzeichnung der Einverständniserklärung willigt die Person ein, dass ihre persönlichen Daten zwischen den beteiligten Institutionen ausgetauscht werden dürfen.
Die Mitarbeitenden der Institutionen unterstehen dem Amts- und Berufsgeheimnis.
Mit Abschluss der IIZ-Fallführung erlischt diese Vollmacht.
Der Daten- und Persönlichkeitsschutz, die Aktenführung und Akteneinsicht sowie die Schweigepflicht richten sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Kantons Zürich.
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Login CASEnet
Die Anmeldung und die IIZ-Fallführung erfolgt über den geschützten Bereich CASEnet.
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Unterstützung
Bei Fragen zu einem möglichen IIZ-Fall oder zur Fallführung können Sie sich an die zuständige IIZ-Koordinationsperson wenden.
Als Fachperson des kommunalen Sozialdienstes können Sie sich auch an die IIZ-Spezialistin oder den IIZ-Spezialisten des Kantonalen Sozialamts wenden. Dort erhalten Sie Beratung zur interinstitutionellen Zusammenarbeit.
Nicole Bielmann: 043 259 55 10
André Bosshard: 043 259 55 98E-Mail: iiz@sa.zh.ch
Login-Daten, Schulungen und Anleitungen für den geschützten Bereich erhalten Sie von der Geschäftsstelle IIZ.
Bei Fragen kontaktieren Sie den CASEnet Support der Geschäftsstelle:
Telefon direkt: 043 259 66 48
E-Mail: info.iiz@vd.zh.ch
Kontakt
Amt für Arbeit - Geschäftsstelle IIZ
8090 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr