Leistungsimport: in der Schweiz Stellen suchen
Anleitung
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Für einen Leistungsimport müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
Vorteile:
- Staatsangehörige aus der EU/EFTA
- Das Arbeitsamt an Ihrem Wohnsitz hat den Leistungsexport bewilligt
- Formular PDU2 muss vorhanden sein
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Anmeldung in der Schweiz
Wenn Sie mittels Leistungsimport in den Kanton Zürich kommen, müssen Sie sich innerhalb der ersten sieben Tage nach Beginn des Leistungsexportes (Mitnahmezeitraum) im RAV Zürich Lagerstrasse persönlich anmelden.
Während der Zeit Ihres Aufenthalts werden Sie individuell beraten.
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So läuft der Leistungsimport in der Schweiz ab
1. Einhalten der Kontrollvorschriften
Während der Dauer des Mitnahmezeitraums müssen Sie den Melde- und Kontrollpflichten der Schweizer Arbeitsvermittlung nachkommen. Bei Verstössen erfolgt eine Meldung an die Arbeitslosenversicherung in Ihrem Herkunftsland. Dies kann zu Sanktionen führen.
Sie beziehen weiterhin Arbeitslosentaggelder aus Ihrem Herkunftsland.
2. (Vorzeitige) Rückkehr
Wenn Sie während des Mitnahmezeitraums in Ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, melden Sie sich bei der Schweizer Arbeitsvermittlung ab.
3. Keine Rückkehr
Wenn Sie nach Ablauf des Mitnahmezeitraums nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, melden Sie sich bei Ihrer ausländischen Stellenvermittlung ab.
4. Verlängerung
Einige EU-/EFTA-Staaten gewähren eine Verlängerung des Mitnahmezeitraums bis maximal sechs Monate. Diese muss im Herkunftsland beantragt werden.
5. Meldung bei der Einwohnerkontrolle
Bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten brauchen Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Danach melden Sie sich unverzüglich bei der Einwohnerkontrolle Ihres Aufenthaltsortes oder direkt beim Migrationsamt des Kantons Zürich.
Kontakt
EU-Kompetenzzentrum - RAV Zürich Lagerstrasse