Schlechtwetterentschädigung beantragen
Anleitung
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Was ist gedeckt?
Die Schlechtwetterentschädigung deckt einen Teil der Lohnkosten von wetterbedingten Arbeitsausfällen der betroffenen Arbeitnehmenden in gewissen Branchen. Sie wird für Arbeitsausfälle ausgerichtet, die den Arbeitgebenden infolge Witterung zwingend entstanden sind. Die Entschädigung wird direkt den betroffenen Arbeitgebenden ausbezahlt.
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Wie müssen Sie vorgehen?
- Der wetterbedingte Ausfall muss der Arbeitslosenversicherung spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats gemeldet werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.
- Wird die Schlechtwetterentschädigung von der Arbeitslosenversicherung bewilligt, müssen Sie nach jeder Abrechnungsperiode (üblicherweise jeden Monat) die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und der gewählten Arbeitslosenkasse einreichen.
Dieser Entschädigungsanspruch ist innert 3 Monaten nach Beendigung jeder Abrechnungsperiode geltend zu machen.
Dies gilt auch dann, wenn der Entscheid der Arbeitslosenversicherung für die Bewilligung der Schlechtwetterentschädigung noch hängig ist. Verspätet geltend gemachte Ansprüche erlöschen.
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Klären Sie die Voraussetzungen
Vorteile:
- Ein Arbeitsausfall gilt als wetterbedingt, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann.
- Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben Tag andauern. Es können keine einzelnen Ausfallstunden, sondern nur halbe oder ganze Ausfalltage beantragt werden.
Die Arbeitslosenversicherung überprüft anhand eines meteorologischen Kalenders oder anderer geeigneter Unterlagen, ob die Arbeitsausfälle auch wirklich auf die Witterung zurückzuführen sind.
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Wählen Sie eine Arbeitslosenkasse
Mit der Meldung des wetterbedingten Arbeitsausfalls müssen Sie auch eine Arbeitslosenkasse angeben.
Wählen Sie eine der folgenden Arbeitslosenkassen aus und reichen Sie jeden Monat alle Unterlagen unterschrieben per Post ein.
Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
Postfach, 8401 Winterthur
043 258 64 00Arbeitslosenkasse SYNA
Schwarzseestrasse 7, 1712 Tafers
026 494 50 40UNIA Arbeitslosenkasse
SC SWE
Postfach
8010 Zürich-Mülligen
schlechtwetter@unia.ch
044 295 16 16Die Arbeitslosenkasse überprüft die Anspruchsvoraussetzungen im Detail und vergütet anschliessend die Schlechtwetterentschädigung.
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Bereiten Sie die Unterlagen vor
Für die erste Meldung von Arbeitsausfall aufgrund Schlechtwetter sowie für den Antrag und die Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung benötigen Sie diese Formulare:
Vorteile:
- Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall
- Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung, darin enthalten auch den Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden.
Antrag und Abrechnung sowie den Rapport müssen Sie für jede Abrechnungsperiode separat ausfüllen. Der Rapport muss Originalunterschriften der Mitarbeitenden ausweisen. Pro Arbeitsstelle wird ein separater Rapport benötigt.
Formulare für die Schlechtwetterentschädigung
Die folgenden Formulare können Sie direkt auf der Plattform arbeit.swiss des SECO herunterladen:
Vorteile:
- Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall
- Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung, inkl. Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden
- Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung
Bitte laden Sie die Formulare immer neu herunter, damit Sie sicher die aktuellste Version verwenden.
Unterlagen für die Arbeitslosenkasse
Unter dem Punkt 07 weiter unten finden Sie die Liste von Unterlagen, welche sie der Arbeitslosenkasse mit dem ersten Antrag und der Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung einreichen müssen.
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Reichen Sie die Meldung ein
Der wetterbedingte Ausfall muss der Arbeitslosenversicherung mit dem Formular «Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall» gemeldet werden.
Die Meldung muss spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats gemeldet werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.
Meldung per Post an Arbeitslosenversicherung
Bitte reichen Sie Ihre Meldung an die folgende Postadresse ein.
Amt für Arbeit
Arbeitslosenversicherung, Schlechtwetterentschädigung
Postadresse der Arbeitslosenversicherung
Amt für Arbeit
Arbeitslosenversicherung
Schlechtwetter
Postfach
8090 Zürich -
Reichen Sie den Entschädigungsantrag Ihrer Arbeitslosenkasse ein
Bitte beachten Sie
Der Entschädigungsanspruch ist innert 3 Monaten nach Beendigung jeder Abrechnungsperiode geltend zu machen.
Dies gilt auch dann, wenn der Entscheid der Arbeitslosenversicherung für die Bewilligung der Schlechtwetterentschädigung noch hängig ist. Verspätet geltend gemachte Ansprüche erlöschen.
Erste Abrechnungsperiode
Für die erste Abrechnungsperiode benötigt die Arbeitslosenkasse zusätzlich zum Formular «Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung» die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen.
Vorteile:
- Aufstellung der geleisteten und verrechneten Mehr- bzw. Minusstunden der letzten sechs Monate von den einzelnen Mitarbeitenden
- Wird in Ihrem Betrieb mit Vorholzeiten gearbeitet? Falls ja, legen sie eine Aufstellung darüber, welche Tage vorgeholt werden, sowie Angaben über die Vorholzeitregelung bei (Anzahl vorgeholte Minuten pro Tag, wöchentliche Normalarbeitszeit mit und ohne Vorholzeit)
- Angaben zu Betriebsferien
- Arbeitet Ihre Firma mit einem Arbeitszeitkalender? Wenn ja, bitte Kopie beilegen
- Welchem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist Ihre Firma angeschlossen?
- Aufstellung aller Feiertage pro Jahr inkl. Angaben zum Arbeitsschluss vor einem Feiertag
- An welchen Tagen arbeiten die Teilzeitmitarbeitenden und wie viele Stunden pro Tag? Sind die Einsätze fix geregelt oder können diese variieren?
- Falls die Firma nach einem Gleitzeitreglement arbeitet, Kopie des Reglements beilegen
- Angaben der Schultage der Lernenden und Schulferien
Falls Sie nicht die Excel-Berechnungstabelle benutzen, benötigt die Arbeitslosenkasse auch eine Aufstellung aller Mitarbeitenden mit folgenden Angaben:
Vorteile:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- SV-Nummer
- Ferienanspruch
- Bruttolohn und Angaben zu allfälligen Lohnbestandteilen wie 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus, Provision
Folgende Abrechnungsperioden
Diese Unterlagen sind bei weiteren Monaten nicht mehr anzufügen, es sei denn, es haben sich Änderungen ergeben.
Kontakt
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Amt für Arbeit - Arbeitslosenversicherung, Schlechtwetterentschädigung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Arbeitslosenkasse Kanton Zürich - Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung
Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
8:00 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen