Kurzarbeit voranmelden & Entschädigung beantragen

Anleitung

  1. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung

    In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Unternehmen im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden die Arbeitszeit vorübergehend ganz oder teilweise reduzieren, um Kündigungen zu vermeiden.

    Die Arbeitslosenversicherung deckt über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der betroffenen Arbeitnehmenden. Die Kurzarbeitsentschädigung wird Ihnen als Unternehmen ausbezahlt. Arbeitnehmende erhalten 80 Prozent des Lohnausfalls.

    Arbeitsausfälle müssen:

    Vorteile:

    • mindestens zehn Prozent der Arbeitsstunden des ganzen Betriebs oder einer anerkannten Betriebsabteilung ausmachen (pro Abrechnungsperiode)
    • wirtschaftliche Gründe haben
    • unvermeidbar sein
    • vorübergehend sein

    Arbeitsausfälle dürfen nicht:

    Vorteile:

    • betriebsüblich oder wiederkehrend sein
    • branchen- oder berufsüblich sein

    Beachten Sie:

    Vorteile:

    • Arbeitnehmende, die mit der Kurzarbeit nicht einverstanden sind, können nicht dazu verpflichtet werden

    Weiterführende Informationen zur Anspruchsberechtigung

    Konsultieren Sie die Plattform arbeit.swiss des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für detaillierte Informationen zur Kurzarbeits­entschädigung und aktuelle Vorgaben des Bundesrats.

  2. Voranmeldung von Kurzarbeit

    • Holen Sie zuerst das Einverständnis aller von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden ein. Sie müssen auf dem Formular bestätigen, dass die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden mit der Einführung von Kurzarbeit einverstanden sind.
    • Wählen sie die Arbeitslosenkasse aus, bei der Sie Kurzarbeits­entschädigung beziehen wollen. Sie müssen sie im Formular angeben:
    • Legen Sie das Organigramm des Gesamtbetriebes bei. Geben Sie bei Betriebsabteilungen auch die Anzahl der Mitarbeitenden pro Organisationseinheit an.

    Voranmeldefrist

    Die Voranmeldung muss 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.

    Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Online-Einreichung  im eService des SECO).

    Voranmeldung einreichen

    Bitte reichen Sie die Voranmeldung online ein. Das SECO stellt dazu den «eService Voranmeldung Kurzarbeit» bereit.

    Bei technischen Fragen zum Jobroom, zu den eServices sowie zu Problemen bei der Anmeldung im Jobroom:

    Wenden Sie sich an jobroom@alv.admin.ch oder nutzen Sie das Kontaktformular der Plattform arbeit.swiss.

  3. Verfügung der Arbeitslosenversicherung

    • Sie erhalten eine Verfügung der Arbeitslosenversicherung, die Ihnen mitteilt, ob die Kurzarbeit bewilligt wurde.
    • Wenn Sie fehlende Angaben nachreichen müssen, werden Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch dazu aufgefordert.
    • Die Verfügung wird auch der Arbeitslosenkasse mitgeteilt, die Sie bei der Voranmeldung von Kurzarbeit gewählt haben.
  4. Antrag & Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung

    • Wenn Sie Kurzarbeitsentschädigung geltend machen wollen, müssen Sie diese bei der Arbeitslosenkasse beantragen.
    • Sie müssen der Arbeitslosenkasse das Formular Antrag & Abrechnung Kurzarbeit einreichen.

    Welche Arbeitslosenkasse?

    • Wenn Sie bei der Voranmeldung von Kurzarbeit die Arbeitslosenkasse Kanton Zürich gewählt haben, konsultieren Sie die unten stehenden Informationen.
    • Haben Sie die Arbeitslosenkassen Unia oder Syna gewählt, informieren Sie sich auf deren Webseiten: www.alk.unia.ch, www.syna.ch 

    Fragen zur Abrechnung bei der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich:

    Callcenter Arbeitslosenkasse
    043 258 10 92, kae-swe@vd.zh.ch

    Antrag & Abrechnung einreichen

    Bitte reichen Sie Antrag & Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung wenn möglich online ein. Das SECO stellt dazu den «eService Antrag / Abrechnung Kurzarbeit» bereit. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular und die benötigten Beilagen auch per E-Mail oder per Post senden.

    Bitte nur einmal einreichen

    Wenn Sie Ihren Abrechnungsantrag online einreichen, ist eine zusätzliche Einreichung per E-Mail oder per Post nicht nötig. Bitte reichen Sie ihn nur einmal ein.

    Beachten Sie

    Nachfolgende Informationen gelten nur für die Einreichung bei der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich

    Antrag & Abrechnung über eService des SECO online einreichen

    1. Sie müssen sich im Jobroom registrieren. Konsultieren Sie dazu die unten stehende Anleitung für die Registrierung von Arbeitgebern im Jobroom.
    2. Wählen Sie im Jobroom unter «eServices - Einfache digitale Übermittlung» den «eService Antrag/Abrechnung Kurzarbeit (KAE) - Login erforderlich».
    3. Reichen Sie Ihren Abrechnungsantrag ein.

    Bei technischen Fragen zum Jobroom, zu den eServices sowie zu Problemen bei der Anmeldung im Jobroom:

    Wenden Sie sich an jobroom@alv.admin.ch oder nutzen Sie das Kontaktformular der Plattform arbeit.swiss.

    Antrag & Abrechnung per E-Mail einreichen

    1. Verwenden Sie das vom SECO bereitgestellte Excel-Formular. Laden Sie es immer neu herunter, damit Sie sicher die aktuellste Version einsetzen.
    2. Verwenden Sie unten stehenden Link zu arbeit.swiss:
      Klicken Sie auf der Einstiegs­seite auf «Arbeitgeber» und dann im Bereich «Häufig benötigte eServices und Formulare» auf den Link «eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung».
    3. Sie finden an gleicher Stelle auch Informationen, die Sie beim Ausfüllen unterstützen. Im Anschluss ans Kapitel «Geltendmachung bei der Kasse» steht ein «FAQ» zu den Excel-Formularen bereit.
    4. Scannen Sie das ausgefüllte Formular und die Beilagen ein und senden Sie sie per E-Mail an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich.

    Bitte beachten Sie

    Diese E-Mail-Adresse gilt nur für Einreichung bei der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich.

    Arbeitslosenkasse Kanton Zürich

    E-Mail

    kae-swe@vd.zh.ch

    Antrag & Abrechnung per Post einreichen

    1. Verwenden Sie das vom SECO bereitgestellte Excel-Formular. Laden Sie es immer neu herunter, damit Sie sicher die aktuellste Version einsetzen.
    2. Verwenden Sie unten stehenden Link zu arbeit.swiss:
      Klicken Sie auf der Einstiegs­seite auf «Arbeitgeber» und dann im Bereich «Häufig benötigte eServices und Formulare» auf den Link «eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung».
    3. Sie finden an gleicher Stelle auch Informationen, die Sie beim Ausfüllen unterstützen. Im Anschluss ans Kapitel «Geltendmachung bei der Kasse» steht ein «FAQ» zu den Excel-Formularen bereit.
    4. Senden Sie das ausgefüllte Formular und die Beilagen an die unten aufgeführte Post-Adresse der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich.

    Bitte beachten Sie

    Diese Post-Adresse gilt nur für Einreichung bei der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich.

    Arbeitslosenkasse Kanton Zürich

    Adresse

    Postfach 474
    8405 Winterthur
    Route (Google)

Kontakt

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Amt für Arbeit - Arbeitslosenversicherung, Voranmeldung von Kurzarbeit

Adresse
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 26 40

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail
voranmeldung.kurzarbeit@vd.zh.ch

Arbeitslosenkasse Kanton Zürich - Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Adresse
Postfach 474
8405 Winterthur
Route (Google)
Telefon
+41 43 258 10 92

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag
8:00 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr

E-Mail
kae-swe@vd.zh.ch

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.afa@vd.zh.ch