Fusion, Spaltung, Umwandlung oder Vermögensübertragung vornehmen
Anleitung
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Wie vorgehen
Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung werden rechtsformübergreifend und abschliessend durch das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz) geregelt.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie unsere Rechtsauskunftstelle
043 259 74 00 an oder nehmen Sie mit Fachpersonen in Rechtsanwaltskanzleien oder Treuhandbüros Kontakt auf.- Download Anmeldung Aktiengesellschaft, Änderung DOCX | Deutsch | 48 KB
- Download Anmeldung Aktiengesellschaft, Löschung DOCX | Deutsch | 46 KB
- Download KMU-Erklärung gemäss Fusionsgesetz PDF | 1 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download Fragen und Antworten zum Fusionsgesetz Version 2023 PDF | 12 Seiten | de | 302 KB
Kontakt
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Öffnungszeiten Jahresende
Das Handelsregisteramt ist vom 24. Dezember bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit weder telefonisch noch am Schalter erreichbar.
Eintragungen bis Ende 2024
Bitte reichen Sie die vollständigen und korrekten Belege bis zum 2. Dezember ein, damit die Eintragung sicher noch im Jahr 2024 erfolgen kann. Nach diesem Datum eingehende Geschäfte bearbeiten wir so rasch wie möglich im Rahmen der Kapazitäten.