Ausnahmebewilligung Arbeitnehmerschutz beantragen
Anleitung
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Wer kann einen Antrag stellen?
Ist es einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin nicht möglich, die gesetzlichen Anforderungen gemäss Arbeitsgesetz und dessen Verordnungen einzuhalten, können die Behörden auf schriftlichen Antrag der
Arbeitgebenden im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften bewilligen (Art. 39 ArGV 3 oder Art. 27 ArGV 4). -
Vor der Antragsstellung
Bevor der Arbeitgeber den Antrag stellt, muss er allenfalls betroffenen Arbeitnehmern oder deren Vertretung im Betrieb Gelegenheit geben, sich dazu zu äussern und der Behörde das Ergebnis dieser Anhörung mitteilen.
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Formular ausfüllen
Bitte laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung
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Formular einreichen
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:
Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Vulkanstrasse 106
8090 ZürichBitte senden Sie das ausgefüllte Formular an folgende E-Mail-Adresse:
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Nächste Schritte
Bevor die Bewilligung erteilt wird, holen wir die Stellungnahme des Eidgenössischen Arbeitsinspektorates ein. Dieses wiederum holt, falls erforderlich, die Stellungnahme der SUVA ein.
Anschliessend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen
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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen