Allgemeine Anfragen zu Steuerthemen stellen
Direkte Bundessteuer 2024
Per 1. März 2025 erhalten Sie die provisorische Rechnung der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024. Die Steuer wird am 01.03.2024 fällig und ist zahlbar innert 30 Tagen bis 31. März 2025.
Möchten Sie Ihre provisorische Steuerrechnung anpassen lassen oder möchten Sie eine Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen? Dann können Sie das direkt mit dem folgenden Formular machen:
Gerne nehmen wir Ihre Anträge auch per Telefon 043 259 59 59 entgegen. Bitte beachten Sie, dass es bei telefonischen Anträgen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wir bitten Sie um Verständnis.
Anleitung
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Bevor Sie starten
Um eine effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen nutzen Sie bitte die spezifischen Services für folgende Themen.
Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärung
Eine Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärung müssen Sie direkt beim Gemeindesteueramt Ihres Wohnorts beantragen. Das kantonale Steueramt kann Fristverlängerungsanträge nicht bearbeiten.
Steuererklärung & Steuerrechnung
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Support zur Steuererklärung
Technischen Support zur elektronischen Steuererklärung und zum vereinfachten Zugang erhalten Sie hier.
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Anliegen zur Steuerrechnung
Provisorische Rechnung, Ratenzahlung, Kontoauszug
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Kopien der Steuerakten bestellen
Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Steuerakten sind, können Sie hier eine Kopie bestellen.
Quellensteuer
Privatpersonen
Unternehmen
Hier finden Sie alle Services für Unternehmen, Vereine und Genossenschaften.
Wenn Sie keinen passenden Service zu Ihrem Anliegen gefunden haben, fahren Sie bitte mit Schritt 2 weiter.
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Notwendige Angaben bereithalten
Vorteile:
- Halten Sie die Personalien der betroffenen Person bereit, inklusive AHVN13, Register-Nr. oder UID-Nr.
- Wir bitten Sie die das nachstehende Formular vollständig auszufüllen. Dies ermöglicht uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.
- Die Anfrage kann nur beantwortet werden, wenn sie sich auf eine bestimmte Person bezieht und der Sachverhalt genau geschildert wird.
- Anfragen zu Drittpersonen können nur beantwortet werden, wenn bei uns eine entsprechende Vollmacht hinterlegt ist. Wenn bei uns noch keine Vollmacht hinterlegt ist, können Sie diese im nachfolgenden Formular hochladen.
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Formular ausfüllen
Kontakt
Kanton Zürich - Steueramt