Steuererleichterung beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    • Neueröffnung eines Unternehmens, dass dem volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons dient, u.a. durch die Schaffung von zahlreichen Arbeitsplätzen.
    • Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit, welche einer Neueröffnung gleichgestellt werden kann.
    • Mit Blick auf die Rechtsgleichheit und die Wettbewerbsneutralität dürfen keine bestehenden Unternehmen konkurrenziert werden.

    Die Steuerermässigung wird als prozentuale Reduktion der Gewinn- und Kapitalsteuer von Unternehmen bzw. der Einkommens- und Vermögenssteuern von selbstständig Erwerbenden (Einzelunternehmen,  Personengesellschaften) gewährt; hier ist sie beschränkt auf den Steuerbetrag, welcher auf das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und auf das Vermögen im Bereich Geschäfts- oder Beteiligungskapital entfällt.

  2. Notwendige Angaben machen

    Das Gesuch um Steuererleichterung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

    • Umfang und Dauer der beantragten Steuererleichterung
    • Standortgemeinde
    • Angaben zur Unternehmung:

    a) Unternehmensentwicklung im Rückblick

    b) Unternehmensziele

    c) Beteiligungs- und führungsmässige Struktur

    d) Zusammensetzung des Managements der Unternehmung

    e) Beschreibung der Produkte

    f) Absatzmärkte und Entwicklung des Marktanteils

    g) Analyse der Konkurrenz im Kanton Zürich mit Bezeichnung der Konkurrenzunternehmungen und Konkurrenzprodukte

    h) Darstellung des Produktionsprozesses

    i) Geplante Investitionen

    j) Geplante Personalentwicklung, gegliedert nach Funktionen

    k) Bezeichnung weiterer Produktionsfaktoren, welche im Kanton Zürich beansprucht werden

    l) Geplante finanzielle Entwicklung der Unternehmung während der Dauer der Steuererleichterung anhand von Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen gemäss aktienrechtlichen Mindestanforderungen sowie zusätzliche Angaben zur Unternehmensfinanzierung

  3. Gesuch absenden

    Bitte senden Sie das Gesuch um Steuererleichterung in zweifacher Ausfertigung an:

    Kanton Zürich - Steuern

    Adresse

    Bändliweg 21
    8090 Zürich
    Route (Google)

        

  4. Genehmigungsverfahren

    • Das Gesuch wird vom kantonalen Steueramt Zürich geprüft. Bitte beachten Sie, dass fallweise noch weitere Informationen notwendig sind. Diese werden im Rahmen des Prüfungsverfahrens noch eingefordert.
    • Nach der Prüfung führt das Steueramt über seinen Antrag bei der Volkswirtschaftsdirektion und beim Gemeinde- oder Stadtrat der Sitzgemeinde eine Vernehmlassung durch.
    • Fällt die Vernehmlassung positiv aus, erfolgt die definitive Genehmigung durch den gesamten Regierungsrats.
    • Bei negativer Vernehmlassung und Ablehnung des Gesuchs durch die Finanzdirektion kann das Unternehmen einen Entscheid des Regierungsrats verlangen.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)