Spesenreglement genehmigen lassen
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
Sämtliche Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich können dem kantonalen Steueramt ein Gesuch um Genehmigung des Spesenreglements einreichen. Die Reglemente sollen sich an den online verfügbaren Musterreglementen orientieren.
Es können lediglich Spesenreglemente für Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag nach Art. 319 ff. OR genehmigt werden.
Spesenreglemente für selbständig Erwerbstätige, Organe (z. B. Verwaltungs- und Stiftungsräte), freie Mitarbeitende etc. können nicht genehmigt werden.
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Gesuch und Unterlagen vorbereiten
Im Genehmigungsverfahren sind durch die Unternehmung folgende Unterlagen und Angaben einzureichen:
- Genehmigungsgesuch unter Beilage des/der vollständigen Spesenreglements/-e im PDF-Format
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Angabe der zuständigen Kontaktperson inkl. Direktwahl und E-Mail-Adresse
- Bei Entrichtung von Pauschalspesen zusätzlich eine Liste der Pauschalspesenempfänger mit folgenden Angaben:
a) Vollständige Namen und Funktionen bzw. Titel
b) Jahres-Bruttolöhne (inkl. allfälliger Boni)
c) Prozentualer Anteil der Arbeitszeit ausserhalb des üblichen Arbeitsortes (Kundentermine, externe Sitzungen und Präsentationen, Kundenevents etc.)
d) Geplante Pauschalspesen (müssen in etwa den effektiven damit abgegoltenen Auslagen entsprechen)
e) Steht ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung oder nicht
f) Allfällige Kapital-Beteiligungsverhältnisse (falls Beteiligung > 10%)
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Absenden
Bitte senden Sie die fertigen Reglemente, das Gesuch und die weiteren Unterlagen zur Genehmigung an folgende Adresse:
Kanton Zürich - Steueramt
Zürich Nord
Die Bearbeitung der Genehmigungsgesuche nimmt – insbesondere in den Monaten Oktober bis Dezember - einige Zeit in Anspruch. Wir bitten deshalb um frühzeitige Einreichung unter Beilage sämtlicher notwendigen Unterlagen.
Kontakt
Kanton Zürich - Steueramt - Zürich Nord