Allgemeine Anliegen zur Steuerbefreiung übermitteln
Anleitung
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Notwendige Angaben bereithalten
Vorteile:
- Name der Organisation gemäss Statuten oder Handelsregistereintrag.
- Aktuelle Adressangaben.
- Register-Nr., UID-Nr. oder AFD-Nr. der betreffenden juristischen Person, sofern bereits vorhanden.
- Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht, sofern notwendig
Vollmacht
Sie sind bevollmächtigt, Angaben über die steuerbefreite Organisation zu verlangen, wenn Sie entweder als Organ (Vorstandsmitglied, Stiftungsrat oder Verwaltungsrat) zeichnungsberechtigt sind oder wenn Sie von der Organisation mittels Vollmacht zu ihrer Vertretung bevollmächtigt wurden. Ist beim Kantonalen Steueramt Zürich bereits eine solche hinterlegt, muss diese nicht erneut eingereicht werden.
- Name der Organisation gemäss Statuten oder Handelsregistereintrag.
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Formular ausfüllen
Kontakt
Kanton Zürich - Steueramt - Rechtsdienst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr